Wenn die CDU lieber mit Linken koaliert, werden die Wähler das abstrafen

Beatrix von Storch: Die AfD ist Volkspartei und muss in Regierungsverantwortung

Beatrix von Storch hält fest: Mit über 30 Prozent in zwei Bundesländern ist die AfD längst zur Volkspartei geworden. Die Bürger wollen, dass die AfD in Thüringen und Sachsen Verantwortung übernimmt.

Foto: Screenshot YouTube/Bundestag
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Auf X/Twitter erklärte Beatrix von Storch:

»Die AfD ist Volkspartei. Die Ampel besteht nur noch aus Klein- und Splitterparteien. Die Bürger wollen, dass wir in Thüringen und Sachsen Verantwortung übernehmen. Wenn die CDU die Koalition mit den linken Parteien sucht, wird sie dafür vom Wähler die Quittung bekommen.«

Auch bei der »Jungen Freiheit« konstatiert man: »Bei diesen Ergebnissen, kann man die Partei längst eine Volkspartei nennen.«

Doch bislang verweigern die CDU und das BSW die Bildung einer Koalition mit der AfD. Doch wenn die CDU ein Bündnis mit Grünen, Linken, SPD oder dem BSW eingeht, dann sehen die Wähler, dass die Union keine Alternative mehr ist, sondern nur noch für die Fortsetzung des Elends in der Politik steht.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Reiner

Nur noch die AfD ?❤️
Wird es schaffen, Deutschland ?? wieder zu dem machen was es war;
Es wird eine harte Arbeit ? aber wir glauben das es die AfD schafft?
Deutschland ?? aus der Scheiße zu holen, in dem es von den Deutschland Hasser gekarrt wurde.
Das wir alle zusammen wieder auf unser Land stolz sein können ❤️?
Was seid den Altparteien nicht mehr ist;
Es muss ein Regierungswechsel her und das ist nun mal die AfD ❤️?
Für uns das deutsche Volk ???

Gravatar: Karla

Sie haben vøllig recht Frau von Storch, bitte zu Gespraechen einladen, weil nur Sie die Mehrheit haben. Das Volk hat bestimmt, niemand sonst. Das Volk hat Sie die Afd zur Mehrheit gewaehlt, deshalb liebe Afd seien Sie bitte so selbstbewusst und bieten Sie ungeirrt Gespraeche an, weil nur Ihnen hat der Waehler den Regierungsauftrag erteilt niemanden sonst. Es kann kein weiterso geben!!! Bitte liebe Afd regieren Sie!! Sie haben den Waehlerwillen, bitte nehmen Sie sich diese Freiheit und warten SIe nicht, weil Sie haben die Freiheit vom Waehler bekommen zu regieren. Niemand anders sagt Ihnen das, nur der Waehler, bitte starten Sie endlich. Die Truemmerfrauen damals haben niemanden gefragt ob sie den ersten Stein wegraeumen duerfen, sie haben es einfach getan. Also bitte fangen Sie an aufzuraeumen, fangen Sie an zu regieren, Sie kønnen es!! Nur zu!!

Gravatar: Wahr Sager

Die Altparteien missachten den Volkswillen vollständig. Gut, dass sie so anschaulich demonstrieren, dass sie es nicht wert sind, künftig gewählt zu werden. Bis auf ein paar Lebendenthirnte wird bald niemand mehr diese Verbrecherorganisationen unterstützen. Massenhafte Parteiaustritte sind bereits im Gange, das Geld hört alsbald auf zu fließen... die Heilung beginnt.

Gravatar: Schabulke

Natürlich ,bei über 30% kann man eine Partei -Volkspartei nennen.Doch unsere vergenderten Politideologen verstehen unter Demokratie ,wenn nur sie an der Macht bleiben und andere ,die anders denken dann verfolgt werden oder gaaanz rechts sind.
Demokratie bedeutet nach Vergenderung ,dass aktuelle Parteien immer gewählt werden müssen ! Darin besteht auch die Dummheit dieser Machtmenschen .Macht aber nichts ,denn das Volk versteht langsam ,dass diese nichts machen ,als Luftschlösser reden und sie glücklich sind ,wenn sie nichts mehr besitzen .So wissen immer mehr ,was sie wählen sollten ,damit ihnen wenigstens das bleibt ,was sie noch haben im Täuschland !

Gravatar: maria theresia

Die Parteien mit den meisten Stimmen müssen die Regierung bilden. Das ist der Wählerwille. Statt dessen tricksen die Altparteien rum, damit sie die AfD immer wieder ausgrenzen können. Die CDU ist genauso unwählbar geworden, weil sie ihre konservativen Wähler verrät. Wagenknecht ist ebenso eine falsche Schlange.

Gravatar: Grundrechteträger

Das Grundgesetz kennt keine "Volkspartei" weil alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und das macht nunmal den Souverän aus, dessen Angestellte sie alle sind, sofern sie und ihre Mitbewerber tatsächlich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehen und da gibt erhebliche faktisch unwiderlegbare Widersprüche.

Gründe:
Am 20. August 2011 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) der BRDeutschland, folgende kleine und ob ihrer Unscheinbarkeit von den Medien nirgendwo zur Diskussion gestellte Meldung auf seiner Webseite:

Zitat: "Um in wichtigen Fragen mit einer Stimme zu sprechen, haben die EU-Mitglieder ihre Hoheitsrechte, beispielsweise in der Finanz- und Wirtschaftspolitik, auf die europäische Ebene übertragen."¹

Während zuvor am 11. Juli 2011 von den damals 17 Mitgliedstaaten der Eurozone der am 21. März 2011 von den Finanzministern der Euro-Gruppe beschlossene Zitat:

"Wir haben alle Probleme gelöst, damit die Regierungen entscheiden können", sagte Bundesfinanzminister Dr. jur. Wolfgang Schäuble nach dem Treffen und am 24. März 2011 von den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel des Europäischen Rates bestätigte, als der Vertrag zur Einrichtung des ESM bei einem EU-Gipfel unterzeichnet wurde.

Am 18.11.2011, hatte der MdF, Dr. Wolfgang Schäuble der New York Times, folgende Aussage gemacht: Zitat-Anfang:

“We can only achieve a political union if we have a crisis‘, Mr. Schäuble said.” Zitat-Ende

Die freie Übersetzung lt.: "Eine politische Union können wir nur erreichen, wenn wir eine Krise haben! – sagte Herr Schäuble"

Nur ein Jahr später durften wir der Abstimmung des Bundestages über den Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) teilhaben. Dort sagte der Fraktionsvorsitzende und Mitglied der Bundesregierung (!) Rainer Brüderle (FDP) ungestraft und ohne daß er sogleich des Plenarsaals verwiesen wurde folgendes, hier: Zitat-Anfang:

»Wir betreten auch verfassungsrechtliches Neuland. Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfaßtheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.« Zitat-Ende
Wieso wurde er dafür noch nicht einmal gerügt und mit einer Ordnungdsstrafe belegt oder am Rednerpult verhaftet?
Quelle: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – stenographischer Bericht in der 188. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Juni 2012, Seite 22707 (D).

Abschließend erlauben sie mir folgende Hinweise zu dokumentieren:

Bekanntermaßen, unterstellt Sie sind ein wacher Zeitgeist, können auch "Krisen" - CORONA WIR LIEBEN DICH - inszeniert werden. Bisweilen werden Sie als neues Geschäftsmodell angepriesen oder gar angestoßen. Mitunter werden ganze Völker von Despoten usw. usf. befreit...

Nun zu dem "Hoffnungsschimmer" des sogenannten BVerfG mit Sitz in Karlsruhe:

Die Gesetzesnorm des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG), insbesondere der § 31 Abs. 1 BVerfGG muß dabei herangezogen werden.

Zitat-Anfang:
"(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14. Zitat-Ende

Fassung aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungs-gerichtsgesetzes vom 13.12.2003 (PDF-Format BGBl. I S. 2546) m.W.v. 19.12.2003.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html

Richten wir unser Hauptaugenmerk auf § 31 Abs. 1 BVerfGG, so kommen wir zu dem Ergebnis, daß die Entscheidungen des BVerfG die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder, sowie die Gerichte und Behörden binden.

Das Strafgesetzbuch (StGB), wurde dazu in seiner ursprünglichen Form mit dem Einführungsgesetz am 31. Mai 1870 als Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund publiziert und als Termin des Inkrafttretens der 01. Januar 1871 festgesetzt.

Ergänzender weise sei darauf hingewiesen, daß der Straftatbestand des Amtsmißbrauchs (Bestandteil für das Deutsche Reich mit Wirkung zum 15. Januar 1872 Gesetzeskraft -EGStGB- erlangte) gemäß § 339 StGB, bereits am 15. Juni 1943, durch das NS-Regime beseitigt wurde.

Übrigens:
Nachfolgend wird Ihnen bewußt werden, warum die BRDeutschland dieses Gebaren übernommen hatte.

Das BVerfGG - "ich faß es nicht!" seit 1964, also seit 60 Jahren (!) keine Sanktionen mehr vorsieht, wenn die Entscheidungen des BVerfG unbeachtet blieben, so daß auch diese Vorschrift ins Leere laufen mußte. Seltsam, daß die EU-Meinungsmacher Sanktionen erlassen!

Darf man sich dann noch darüber wundern, wenn eine von den herrschenden Parteien gewählte Bundeskanzlerin wie Frau Dr. Angela Merkel, während der entscheidenden BT-Sitzung zum ESM, sich zu ihrem "kleinen Kohl" (Dr. Wolfgang Schäuble) begibt und Redner u.a. der AfD, die zu Gunsten des Gemeinwohls "Schaden von dem Deutschen Volke abwenden wollen", auf Verachtens würdigende Weise ignorierten?

Skandal in den Sperrbezirken Berlins, Karlsruhes und Leipzigs! Wie lange halten die noch, insbesondere wenn die wahren Absichten bekannt werden? Die sind mit der PLANDEMIE offensichtlich zu Tage getreten - wer hat unser Grundgesetz in die Tonne "getreten"?

Welche Schlußfolgerungen könnten daraus gezogen werden?

Der bundesdeutsche Gesetzgeber (Legislative), die vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative), sind seit dem 23. Mai 1949 unveränderlich (Unabänderlichkeitsklausel) an die im Bonner Grundgesetz, also in der Verfassung verankerten Rechtsbefehle zwingend gebunden. Insbesondere haben die drei Gewalten die unverletzlichen Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gegen sich wirken zu lassen. Sie selbst sind an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Recht und Gesetz gebunden. Sowohl der Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt sowie die Rechtsprechung ist dem Grunde nach unveränderlich in jedem Einzelfall verpflichtet, Grundrechteverletzungen im Wege der Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen verfassungswidriger Grundrechteverletzung ohne besondere einfachgesetzliche Regelung gemäß Artikel 1 Absatz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 u. 3) GG zu beseitigen und ausnahmslos den einzelnen Grundrechtsträger unmittelbar wieder in seinen unverletzten Zustand zu versetzen. Sollten Gesetzgeber, vollziehende Gewalt oder Rechtsprechung hier nicht aus eigenem Antrieb Grundrechteverletzungen umgehend – dann, wenn sie bekannt werden, – heilen, so ist der Rechtsweg gegen die öffentliche Gewalt gemäß Artikel 19 Absatz 4 GG eröffnet. So ist es ins Bonner Grundgesetz geschrieben worden und nachzulesen. Doch selbst im 75. Jahr nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes ist die Verfassungswirklichkeit noch immer nicht verfassungskonform ausgestaltet.

Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat es quasi nach fast 75 Jahren versäumt, das dem Grundgesetz nachrangige Gesetz und Recht den unveränderlichen Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes zu unterwerfen. Bei näherer Prüfung muß der Hochverrat gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 2 StGB (Strafgesetzbuch), nicht "nur" in Betracht gezogen, sondern angewendet werden.

Grund: Der Gesetzgeber handelt mit Gewalt und wenn er es unternommen hat, durch das Unterlassen gesetzgeberischer Akte die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, so muß dies tatbestandlich m Sinne des Hochverrates gesehen werden. So nebenbei bemerkt: Parteien i.S.d. Art. 21 GG sind die kleinen Schwestern der Gewalt!

Gravatar: I. Maya

Beatrix von Storch hat Recht!!!
Die AfD wurde vom Volk gewählt, also hat sie die Order ihren Platz klar ein zu nehmen und eindeutig mit zu regieren.
Da sollte nichts dran gedreht werden!!

Gravatar: Karla

Sie haben vøllig recht Frau von Storch, bitte zu Gespraechen einladen, weil nur Sie die Mehrheit haben. Das Volk hat bestimmt, niemand sonst. Das Volk hat Sie die Afd zur Mehrheit gewaehlt, deshalb liebe Afd seien Sie bitte so selbstbewusst und bieten Sie ungeirrt Gespraeche an, weil nur Ihnen hat der Waehler den Regierungsauftrag erteilt niemanden sonst. Es kann kein weiterso geben!!! Bitte liebe Afd regieren Sie!! Sie haben den Waehlerwillen, bitte nehmen Sie sich diese Freiheit und warten SIe nicht, weil Sie haben die Freiheit vom Waehler bekommen zu regieren. Niemand anders sagt Ihnen das, nur der Waehler, bitte starten Sie endlich. Die Truemmerfrauen damals hat auch niemand gefragt ob sie den ersten Stein wegraeumen duerfen, sie haben es einfach getan. Also bitte fangen Sie an aufzuraeumen, fangen Sie an zu regieren, Sie kønnen es!! Nur zu!!

Gravatar: Christine

Am besten einfach nicht selber denken und schauen, sondern den Hetzkampagnen gegen die AfD Glauben schenken.

Gravatar: Christine

Nur die AfD kann unser Land vor dem Verfall retten.
Die Zerstörung Deutschlands ist voll im Gange. Dies will nicht gesehen werden, schließlich verdienen sehr sehr viele an der Migrationsindustrie und den linken Ideologien.
Da drängt sich die Frage auf: Gibt es immer noch nicht genug Tote und Verletzte, sowie vermeidbare Polizeieinsätze wegen Messerstecher und Vergewaltiger????

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