Ämter drohen Familien mit drastischen Strafen

Beatrix von Storch: Das ist Corona-Irrsinn in seiner praktischen Umsetzung

Die Behörden greifen hart durch und drohen Familien bei Zuwiderhandlungen gegen Corona-Regeln mit schweren Strafen: bis zu zwei Jahre Haft, falls die Quarantäne-Regeln für ein Kleinkind nicht eingehalten werden, obwohl die Infektion des Kindes nicht nachgewiesen ist, sondern es nur Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Ein Beispiel.

Foto: Freie Welt
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[Beitrag von Beatrix von Storch auf Facebook]

Das hier hätte ich nicht geglaubt, wenn ich diesen Bescheid nicht selbst in den Händen gehalten hätte.

Der Corona-Irrsinn in seiner praktischen Umsetzung:

Freunden von mir aus Kleinmachnow wurde mit Schreiben des Landkreises Potsdam-Mittelmark die „zwangsweise Absonderung“ ihres 3-jährigen Sohnes Paul angedroht, durch „Unterbringung in einer abgeschlossenen Einrichtung“. Bei den gesetzestreuen Bürgern wird durchgegriffen. Und zwar brutal! Das Grundrecht auf Freiheit des 3-jährigen Paul „kann eingeschränkt werden“, wenn die ihm verordnete Quarantäne nicht eingehalten wird.

Bei einem Terroristen, der angedroht hat, uns zu ermorden und der deswegen als Gefährder eingestuft worden ist, sind diese Freiheitseinschränkungen nicht möglich. Solange der nur nach Bombenbauplänen googelt und seinen Sprengstoffgürtel noch nicht fertig gebaut hat, solange besteht ja keine konkrete Gefahr. Aber ein 3-jähriges Kleinkind, das mit einem Virus infiziert sein KÖNNTE, das für eine relativ klar definierte Risikogruppe zu einem geringen Prozentsatz lebensbedrohlich ist, das kann man „zwangsweise absondern“, weil die Gefahr durch dieses viel konkreter ist. Es klingt nach Nord-Korea. Aber es ist Deutschland anno 2020.

Natürlich werden den Eltern in dem Schreiben im Fall der Zuwiderhandlung auch gleich noch Gefängnisstrafen angedroht „bis zu zwei Jahren.“ In der Tat: bei Gefährdern, Clan-Kriminellen und sonstigen Schwerverbrechern kann man sich derlei sparen. Knast beeindruckt die nicht. Sie leben ohnehin illegal.

Dass Paul am 04.11.2020 Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben soll, die Quarantäne von da an für 14 Tage, also bis zum 18. 11.2020 angeordnet wurde, die Anordnung aber erst vom 16.11.2020 datiert und am 19. zugestellt worden ist: Schwamm drüber. Versagen auf ganzer Linie.

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