Verkaufsverbot für große Geschäfte verfassungswidrig

Bayern: Verfassung wird nicht mehr durchgesetzt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Teile des Verkaufsverbots für Geschäfte für verfassungswidrig erklärt. Folgen hat die Entscheidung aber keine. - Ein Kommentar

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Landesregierung verhängte Verkaufsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. In ihrer Begründung verwiesen die Richter auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes; den sehen sie wegen der Ungleichbehandlung größerer Läden als verletzt.

Nachdem sich Bund und Länder darauf verständigt hatten, dass Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern ab Montag wieder öffnen dürfen, wurde diese Regelung auch für Bayern verkündet. Ausnahmen werden für Buchläden, Fahrradgeschäfte und Autohäuser gemacht. Viele Einzelhändler hatten am Montag nach mehr als fünfwöchiger Pause wieder geöffnet. Lediglich Läden mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmeter mussten geschlossen bleiben.

Gegen die Regelungen hatte ein Einzelhändler einen Eilantrag eingebracht. Seine Warenhäusern in bester Lage überschreiten teilweise die Grenze von 800 Quadratmetern.

Ministerpräsident Söder legt diese Niederlage vor Gericht in seiner eigenen Weise aus, indem er betonte: »Also im Grunde genommen ist es eher eine Sicherheitsmaßnahme und bestätigt den umsichtigen Kurs gegenüber dem etwas lockereren Kurs des Bundes.« Das Gericht habe lediglich Präzisierungen der Verordnungen formuliert. »Die werden wir«, ergänzte Söder, »natürlich entsprechend umsetzen und auch vornehmen.«

Dass ein Ministerpräsident eigens betont, Regelungen, die im Widerspruch zur Verfassung stehen, zu ändern, klingt erst einmal seltsam – es sollte eigentlich das Selbstverständlichste sein in einem Rechtsstaat. Nur ist es das eben nicht mehr. Denn das Gericht setzte die verfassungswidrige Vorschrift unter Hinweis auf die Pandemienotlage »ausnahmsweise« nicht außer Kraft. Die Richter beließen es dabei, die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen.

Mit anderen Worten: Die Pandemienotlage sorgt dafür, dass das Grundgesetz nicht mehr durchgesetzt wird. Es wäre zu interessant zu erfahren, auf welchen Artikel der Verfassung sich die Richter bei dieser Entscheidung berufen.

Eigentlich sind die Grundsätze der deutschen Verfassung unverhandelbar und können nur eingeschränkt werden, wenn sie zu anderen Verfassungsgrundsätzen in Widerspruch stehen. Noch eigentlicher scheint das in Bayern aber anders zu sein. Dass es jetzt Unternehmer in der Corona-Krise ganz offen zuerst trifft, wirft ein sehr trübes Licht aus der Vergangenheit auf die Zukunft.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rita Kubier

@caesar 28.04.2020 - 21:23

".... Liebe Freunde von der AfD Ihr ward unsere letzte Hoffnung. Sie ist dahin, wir sind verloren."

SO IST ES, LEIDER!! Absolut beschämend für die AfD, eine einst sehr gute oppositionelle Partei, von der aber seit langem nichts mehr zu hören und zu vernehmen ist. Eine Partei, auf die sehr viele Bürger sehr viel gehalten, auf die sie gebaut und auf die sie all ihre Hoffnungen gesetzt hatten. Von der sie nun aber endlos enttäuscht sind und die sich daher zu tiefst schämen sollte!!

Gravatar: caesar

Gerichtsentscheidungen, die keine sind, sind das Ende der deutschen Justiz.
Und wo bleibt die AfD?
Die AfD bekommt ununterbrochen Bälle der Regierung vorgelegt, aber weigert sich diese ins Tor zu schieben.
Liebe Freunde von der AfD Ihr ward unsere letzte Hoffnung. Sie ist dahin, wir sind verloren.

Gravatar: Armin

Das aufweichen des Grundgesetzes, wird durch Politiker seit den 1970er Jahreren lang-zielstrebig, immer häufiger betrieben.
Mit der Wende setzte eine regelrechte Verfassungsauflösung über indirekte Umtenorierung ein; man sah ja auch mit unserem Grundgesetz den Umgang damit, dass mit dem dazu kommen der Ostdeutschen eine Bindung zu der im GG Artikel 146 geforderten ... die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. .... auf reine palamentarische Einengung an Entscheidung umgemünzt wurde.

Dies in sich war ein ungeheuerlicher bis heute andauernder Grundgesetzbruch, der die Deutschen bis heute ohne Bundes-Verfassung hält und die Gültigkeitsdauer des Grundgesetzes künstlich verlängert.

Denn dieser Artikel 146 sieht in seinem Wortlaut eine "Volksentscheidung" in Freiheit vor, welche mit dem Artikel 122 die Gesetzgebende einschränkt.
Vor der Wende nämlich, konnte die in den Ostgebieten lebenden "Deutschen" wie sie Artikel 116 definiert, die in dem Grundgesetz bedingten Rechte nicht erlangen und weder an einer Wahl zur Verfassung auch nicht teilnehmen.

Mit der Wende war es somit allen Deutschen im Sinne des GG Artikel 116 erstmals möglich als "deutsches Volk" in nicht abhängiger Wahlperiode sondern "freien Entscheidung" eine Verfassung zu beschließen.

Jegliche Gesetzgebende und Körperschaften nämlich mußten mit legung des Grundgesetzes nach Artikel 122 Absatz 2 als aufgelöst betrachtet werden. (siehe auch Artikel 70

Das deutsche Volk besteh daher und fordert auch im Hinblick zu GG Artikel 81 Absatz 4 den Gesetzgebungsnotstand nicht weiter Grundgesetzbrechend auszudehnen.


Über dies sei bemerkt, wurde letztlich das Wahlrecht der Wahlberechtigten aus Artikel 38 mißbraucht und "allgemein... " mit der Berechtigung "Vertreter des ganzen Volkes" zu sein, über die in Artikel 146 dem "deutschen Volk in freier Entscheidung" deutlichen Rückvergütung und einzig dem "Deutschen" im Sinne Artikel 116 zustehenden Wahlrecht gesetzt.

Ohne hin war mit Neugliederung nach GG Artikel 29 ein Volksentscheid / Volksbefragung erforderlich.

Erinner muß auch diesbezüglich an GG Artikel 19 Absatz 2 und daher weil bis heute den "Deutschen" ihr Grundrecht an Verfassungswahl vorenthalten wird, auch erinnert werden an Artikel 20 Absatz 4.

Dieses ua. elementare Recht der Deutschen, wurde im übrigen in meiner Soldatenzeit unabhängig des Ortes im Staats-politischen-Unterricht / Rechte und Pflichen als Staatsbürger und Soldat sehr umfänglich gelehrt und belehrt!
Daher ist es einfach nur ohne die Zustimmung des deutschen Volkes bei stehendem Grundrecht mißachtet, ja gebrochen worden.

Zu den Ost-Deutschen, die heute wieder die SED Nachfolger wählen, die scheinbar wieder die für den Westen geltenden Grundrechte deren Mißachtung mit betrieben haben, müssen Wissen, dass hinreichend sehr wohl genug Menschen bestehen, die ihre verbrieften Grundrechte niemals aufgeben werden.
Denn diese sind ein Garant wider die totalitären Willkürlichkeiten aus deutscher Geschichte, ob für den Westen oder auch nun dazugestoßenen Osten Deutschlands.

Niemals, wird es ohne Grundgesetz Artikel 146 und deren einfordern an freien Entscheidung jedes einzelnen Deutschen in einem Volksentscheid, zu einer Einheit von West und Ost real kommen; denn, dies kann nur erreicht werden wenn beide sich eben die aus dem Grundgesetz vereinigende Verfassung geben.

Es liegt an "uns Deutschen Wählern" ob wir uns weiter rechtswidrig dieses Gestaltungsrecht rauben lassen wollen.

Die ersten Folgen in dieser gemeinsamen Krise seht Ihr ja.

Gravatar: karlheinz gampe

CSU Söder ist ein Freimaurer also sowas ähnliches wie Bilderberger(Gates, Merkel, Von der Leyen und die rote Frau Spahn sind in der kriminellen Bilderberger Vereinigung).Söder ist Kassenwart der Freimaurer, welche aus Bechern mit der Merkelraute trinken auf der anderen Seite der Becher ist ein Totenkopp (memeto mori). Das Memento mori( erinnere Dich des Todes) weist uns darauf hin, dass die rote alte DDR Stasi Oma bald abtreten wird. Wird die BRD,dann wie früher ein freies Land sein ?

Gravatar: Unmensch

Es ist doch schon seit Jahrzehnten so, dass im Namen von "Krise" die Verfassung übergangen wird. An die Gesetze halten müssen sich nur noch jene, die leicht zu fassen sind, also Bürger.

Gravatar: Rita Kubier

Was ist denn in Deutschland nicht mehr verfassungswidrig, egal in welchem Bundesland?! Und das kann einfach so geschehen, weil KEINER etwas dagegen unternimmt! Und eine Opposition gibt es nicht mehr. Die hat sich offenbar in einen verspäteten Winterschlaf zurückgezogen.
Die braven Deutschen lassen sich auch noch die Butter vom Brot nehmen und gucken dabei einfach nur dumm aus der Wäsche. Aber das ist auch gleich alles, was sie "tun". Mit dummen Schafen kann man das Gleiche machen. Die verhalten sich nicht anders.

Gravatar: Müller

Dementsprechend braucht es für den neuen noch kommenden „Staatschef“ hierzulande noch nicht einmal mehr eines vom Parlament zu verabschiedenden ERMÄCHTIGUNGSGESETZES. Es ginge auch also ohne die Lüge eines angeblich durch einen niederländischen Kommunisten verübten Reichstagsbrand.

Gravatar: Werner

Der karrierebesessene Söder, neben den schon in der Schule niemand sitzen wollte, weil er so ein Streber war, hat sämtliche Varianten ausprobiert um bei den Wählern besser anzukommen. Unter anderem die mit dem Kreuz. Jetzt ging er den Weg des Machers und sperrt auch die ein, die ihn gewählt haben. Die CSU wird bei den Umfragewerten, die eigentlich noch nie etwas aussagten, bald wieder eine Ernüchterung erfahren.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Verkaufsverbot für große Geschäfte verfassungswidrig
Bayern: Verfassung wird nicht mehr durchgesetzt“ ...

Wird die Verfassung nicht auch in Bayern schon seit Jahren ignoriert
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/natuerlich-kann-man-das-grundrecht-auf-asyl-beschraenken.html#topPosition,
was verständlich werden ´könnte`(?), wenn man bedenkt, dass der Rechtsstaat ohnehin „laut Urteil außer Kraft gesetzt“ ist???
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rechtsstaat-laut-urteil-ausser-kraft-gesetzt-das-geheimnis-der-grenzoeffnung.239229aa-c042-468b-8979-e2910e9fea49.html

Gravatar: Werner

Hiermit ist der Beweis erbracht, dass parlamentarische Demokratie in der BRD nur ein Scheingebilde ist, an deren Gesetze sich ein Politiker nur halten muss, wenn er Lust dazu hat.
Bei der Merkel ist das schon eine Selbstverständlichkeit.

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