AfD fordert: Corona-Politik muss endlich aufgearbeitet werden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Söders Ausgangssperre war rechtswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt. Ministerpräsident Söder hatte den Bürgern unter Androhung hoher Bußgelder untersagt, das Haus zu verlassen.

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt. Ministerpräsident Söder hatte den Bürgern unter Androhung hoher Bußgelder untersagt, das Haus zu verlassen. Ausgenommen waren nur der Weg zur Arbeit und zum Einkaufen sowie Spaziergänge allein oder mit Familienmitgliedern. Diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung habe gegen »das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht« verstoßen und sei deshalb »unwirksam« gewesen, urteilten die Richter.

Das Übermaßverbot soll verhindern, dass Nachteile für die Betroffenen den beabsichtigten Erfolg einer Maßnahme überwiegen.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:

»Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Sieg des Rechtsstaates über Söders entfesselte Corona-Politik, die zunehmend totalitäre Züge angenommen hat. Die AfD-Fraktion hat immer wieder auf den grundgesetzwidrigen Charakter dieser Politik hingewiesen und verfassungskonforme Lösungen vorgeschlagen. Leider wurden wir dafür von der Staatsregierung als ›Corona-Leugner‹ beschimpft. Wir sind nun erleichtert, dass die Staatsregierung vom höchsten bayerischen Gericht in die Schranken gewiesen wurde. Wenn der Regierung eines demokratischen Staates höchstrichterlich ein fragwürdiges Menschenbild bescheinigt wird, da sie den Bürgern per se ein rechtswidriges Verhalten unterstellt hat, kann jedoch nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden.

Ich fordere die Staatsregierung auf, Einsicht zu zeigen, sich bei den Bürgern Bayerns zu entschuldigen und sämtliche freiheitsfeindliche Maßnahmen aufzuheben. Die Aufarbeitung der grundgesetzwidrigen Corona-Politik des Freistaates muss endlich begonnen werden.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Biehler

Muss der IDI-Alpin, jetzt hinter Gitter?

Gravatar: seppel

Es ist schon ein Witz,was sich das gemeine,arbeitende,den Politikern die Taschen füllende Völkchen,so gefallen läßt.Da kommt ein Herr Söder daher und meint:verhungern braucht ihr nicht und arbeiten geht natürlich auch noch.Das Nutzvieh muß ja möglichst profitabel bleiben.Corona läßt nämlich arbeitende und einkaufende Menschen links liegen.Was für eine Verarsche.Das Problem ist nur wer die Verantwortung dafür übernimmt,für die Schäden die dabei angerichtet wurden.Der Herr Söder wird es wohl nicht sein.Mir fällt da der Paragraph 129 des STGB ein...Desweiteren glaube ich nicht,daß soviel Anstand vorhanden ist.Schau mer mal.

Gravatar: Werner Hill

Dieses Urteil kommt 7 Monate zu spät!

Ähnlich wird es vermutlich mit den G-Regeln laufen.

Heute ist bei goldseiten.de zu lesen, daß ein über 100 Seiten langes Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Murswiek zum Ergebnis kommt, daß alle Benachteiligungen Ungeimpfter verfassungswidrig sind.

Die Medien schweigen dazu, die Politiker auch und die Diskriminierung Ungeimpfter wird fortgesetzt solange es irgendwie geht (und solange man noch hofft, irgendjemanden zur Giftspritze erpressen zu können).

Und die Impfmafia hat nun die Mehrheit hinter sich, weil die Geimpften ja "privilegiert" sind ..

Gravatar: Karl Dehmel

Und ergeben sich daraus Konsequenzen?
Nein! Keinerlei Konsequenzen.
Das ist das eigentlich traurige dabei.
In einer funktionierenden Demokratie hätte Södolf jetzt jede Menge Klagen auf Schadensersatz am Hals und wäre fortan ein bettelarmer Mann.
Wir jedoch leben in einer Demokratur oder Ochlokratie. Je nachdem wie man es sieht.

Gravatar: Ernst-Friedrich Behr

Eine Entschuldigung reicht nicht. "Sich entschuldigen" geht sowieso nicht, man kann um Vergebung oder Verzeihung bitten und wird dann vom Geschädigten entschuldigt oder eben auch nicht.

Hier sind allerdings über die Vergebung hinaus strafrechtliche Konsequenzen notwendig. Es muss Schluss sein damit, dass Regierungen und Parlamente rechtsfolgenlos gegen Verfassungsrecht verstoßen können und sich, wie Herr Söder, dann noch damit brüsten.

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