Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt. Ministerpräsident Söder hatte den Bürgern unter Androhung hoher Bußgelder untersagt, das Haus zu verlassen. Ausgenommen waren nur der Weg zur Arbeit und zum Einkaufen sowie Spaziergänge allein oder mit Familienmitgliedern. Diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung habe gegen »das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht« verstoßen und sei deshalb »unwirksam« gewesen, urteilten die Richter.
Das Übermaßverbot soll verhindern, dass Nachteile für die Betroffenen den beabsichtigten Erfolg einer Maßnahme überwiegen.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:
»Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Sieg des Rechtsstaates über Söders entfesselte Corona-Politik, die zunehmend totalitäre Züge angenommen hat. Die AfD-Fraktion hat immer wieder auf den grundgesetzwidrigen Charakter dieser Politik hingewiesen und verfassungskonforme Lösungen vorgeschlagen. Leider wurden wir dafür von der Staatsregierung als ›Corona-Leugner‹ beschimpft. Wir sind nun erleichtert, dass die Staatsregierung vom höchsten bayerischen Gericht in die Schranken gewiesen wurde. Wenn der Regierung eines demokratischen Staates höchstrichterlich ein fragwürdiges Menschenbild bescheinigt wird, da sie den Bürgern per se ein rechtswidriges Verhalten unterstellt hat, kann jedoch nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden.
Ich fordere die Staatsregierung auf, Einsicht zu zeigen, sich bei den Bürgern Bayerns zu entschuldigen und sämtliche freiheitsfeindliche Maßnahmen aufzuheben. Die Aufarbeitung der grundgesetzwidrigen Corona-Politik des Freistaates muss endlich begonnen werden.«
Kommentare zum Artikel
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Braucht man dafür ein Gericht, um zu wissen, dass es unverhältnismäßig ist bzw. war? Alles etwas handzahm, auch die Bitte um Rücknahme der freiheitseinschränkenden Maßnahmen.
Es kann doch theoretisch jeder jederzeit x-beliebige Maßnahmen treffen, das sollte man nicht vergessen.
SO W H A T ❓❓❓
Ergeben sich aus diesem Urteil irgendwann einmal irgendwelche Konsequenzen für Söder oder die Seinen?
N E I N.
Also: So What?
Das Aufarbeiten reicht nicht - Söder muss in den Knast!
Und wenn interessiert es, in China ist wieder ein Sack Reis umgefallen. Solange alle diese Spiel mitmachen und es keinen Kläger gibt passiert solchen Hochnäsigen Pinocchios doch nichts, die Judikative ist doch mittlerweile genauso verkommen wie die Politik dieses Diktaturen Staates.
Wieso kommt man erst jetzt zu dieser Erkenntnis ???
Das riecht schon nach Volksverdummung. Solch irre Entscheidungen sollten Gerichte vorher ausbremsen...und nicht erst wenn alles vorbei ist ...
Ab 14.10.2021 gibt es in Bayern ein Volksbegehren. Landtag abberufen? Ja!!
Ich hoffe das sich das Bayerische Volk an die rechtswidrigen Anordnungen des Bayerischen Landtags und des Tyrannen Söder erinern und von ihrem Wahlrecht gebrauch machen.
@Karin Weber
Klagen geht aus meiner Sicht nur wenn die Betroffenen rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Recht haben und bekommen......
What!!!!......ein Gericht das gegen die Regierung und FÜR das Volk entscheidet.....ist ja unheimlich.Aber ich vermute
dieser Richter und seine Helfer wird nicht mehr lange im Amt sein.
"Lobet den Tag nicht vor dem Abend" lautet ein bekannter Satz. Da bekanntlicherweise Bundesrecht vor Landesrecht geht, hat dieses Urteil keinerlei - ich wiederhole - keinerlei Bedeutung solange nicht das zum merkelschen Abendessen eingeladene Pseudobundesverfassungsgericht ein gleichlautendes Urteil fällt. Das dieses nicht gewillt ist, ein solches Urteil zu fällen, hat das Pseudoverfassungsgericht in der Vergangenheit immer wieder bewiesen. Deshalb ist hier Jubel völlig fehl am Platz!
#Bertl 07.10.2021 - 10:42
"Zumindest die Betroffenen sollten auf Rückerstattung der Bußgelder klagen! "
Warum klagen? Die Justiz müsste den Söder-Opfern jetzt per Lastschriftmandat zu Lasten Söders Vermögen den Schadensersatz OHNE Klage überweisen. Es steht denen zu! Es wurde Recht gesprochen und nun kann es vollzogen werden. Aus dem Schuldspruch leiten sich kausal Schadensersatzansprüche ab, die nicht noch in einem gesonderten Verfahren eingefordert werden müssen.