Sag, wo die Asylbewerber sind - wo sind sie geblieben?

Aufenthaltsort von zehntausenden ausreisepflichtige Asylbewerber unbekannt

Die Serie der Pleiten, des Versagens und der Pannen im Umgang der deutschen Behörden mit den seit etwas über zwei Jahren ins Land strömenden »Schutzsuchenden« aus der ganzen Welt nimmt einfach kein Ende. Mehr als 30.000 von ihnen sind einfach weg.

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Der islamisch motivierte Terroranschlag vom Breitscheidplatz am 19. Dezember letzten Jahres hätte verhindert werden können, wenn die Behörden gewusst hätten, wo sich Amri aufhält. Denn schließlich war er ausreisepflichtig und hätte längst abgeschoben gehört. Aber mit rund 20 verschiedenen Identitäten ist es ein leichtes gewesen, in Deutschland unterzutauchen. So verlor sich seine Spur, Amri verschwand von der Oberfläche, bereitete seinen tödlichen Terroranschlag vor und mordete brutal im Namen Allahs.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums musste jetzt einräumen, dass über 30.000 ausreisepflichtige Asylbewerber von der Bildfläche verschwunden sind und sich dem Zugriff der Behörden entzogen haben. Einfacher ausgedrückt: niemand weiß, wo diese Leute sind. Nun wird nicht jeder von ihnen ein Anis Amri sein; zumindest ist das zu hoffen. Aber es ist durchaus bedenklich, dass eine derartig hohe Personenzahl einfach wie vom Erdboden verschluckt sein soll und niemand auch nur annähernd eine Ahnung hat, was mit den Leuten passiert ist.

Aufgefallen ist das Verschwinden durch einer Diskrepanz zwischen den Angaben des Statistischen Bundesamtes und dem Ausländerzentralregister. Laut Register seien 54.000 Personen als ausreisepflichtig vermerkt; laut Statistischen Bundesamt wurden aber »nur« 23.000 Mal Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Ausreisepflichtige gewährt. Niemand weiß, wo die anderen mehr als 30.000 Fälle sind und wovon sie leben. Das musste der Sprecher des Bundesinnenministeriums kleinlaut einräumen.

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Gravatar: Gipfler

„Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus. … Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“ (Prof. Udo Di Fabio)
Vgl.:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/01/25/fortgesetzter-verfassungs-und-gesetzesbruch-der-regierenden/

Gravatar: karlheinz gampe

Stellt die Verantwortliche CDU Merkel und ihre Helfer vor Gericht. Ich fordere die Höchststrafe für ihr verantwortungsloses , kriminelles Treiben.

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