Bundesregierung beschließt Neuregelung des Familiennachzugs

Auch islamistische Gefährder dürfen Familie nachholen

Künftig können auch islamische Gefährder unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht erhalten, ihre Familie nachzuholen. Das sieht eine heute im Bundeskabinett beschlossene Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor.

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Die Bundesregierung hat eine Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen. In der Kabinettsvorlage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wurde eine Obergrenze von monatlich 1.000 Angehörigen von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten festgeschrieben.

Damit wird ein Passus aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt, der den seit 2016 ausgesetzte Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab Anfang August wieder in stark eingeschränktem Umfang zulässt. Dabei sind auch Gefährder aus der islamistischen Szene nicht generell ausgeschlossen, nachdem sich hier die SPD durchsetzte.

»Die Bundesjustizministerin hat darauf bestanden, eine Ausnahmeregelung für Gefährder in den Gesetzentwurf aufzunehmen«, beklagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser. Den Kabinettsbeschluss muss noch der Bundestag bestätigen. Gefährder sollen zwar grundsätzlich keine Angehörigen nachholen dürfen, es sollen aber Ausnahmen möglich sein.

Die Ausnahmen gelten, »wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt«. Es gehe darum, »übermäßige Härten im Hinblick auf den Schutz von Ehe und Familie« zu vermeiden, wird das begründet.

Die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), sagte dazu: »Den Familiennachzug zu Gefährdern lehne ich ausnahmslos ab. Selbst wenn nur wenige Einzelfälle betroffen sind, das politische Verhetzungspotenzial dieser Ausnahmeregelung ist enorm.«

Aus Regierungskreisen heißt es, die umstrittene Regelung dürfte in der Praxis »eher Deutsche als Migranten« betreffen. Denkbar seien Einzelfälle von Menschen, die im Ausland für die Terrormiliz »Islamischer Staat« (IS) gekämpft und dort eine Familie gegründet hätten. Diese sollten nicht schlechter gestellt werden als ausländische Gefährder, bei denen das Aufenthaltsgesetz schon heute einen Verzicht auf die Ausweisung vorsieht.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Wolfram

Angesichts dieses Beschlusses bin dafür, dass unsere Politiker in Berlin, die über unser Land herrschen, einmal im Jahr zum Onkel Psycho-Doktor gehen und sich auf ihre volle Zurechnungsfähigkeit untersuchen lassen - es ist beängstigend, was unsere Polit-Elite da so alles beschließt - gegen den Willen eines überwiegenden Teiles der Bevölkerung!!!

Gravatar: Wolfram

Wollen wir nicht langsam einmal einen Eintrag ins Guinessbuch der Rekorde veranlassen - für das verschwenderischste, unvernünftigste, irrsinnigste, selbstzerstörerischste Volk der Erde - ein Magnet für alle Kriminellen, Abzocker, Bertrüger und Terroristen weltweit!?

Das sind wir doch mittlerweile durch unsere Politik!?

Gravatar: Gerd Müller

Entscheidungen entsprechen immer dem Intellekt derer, die sie treffen ....
Dummland lässt grüßen !

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