Verwaltungsgerichte durch immer mehr Asylverfahren überfordert

Asylklagen fast doppelt so hoch wie im Vorjahr

Die Verwaltungsgerichte kommen immer weniger hinterher, die Flut von Klagen abgelehnter Asylbewerber abzuarbeiten. Die Zahl der Widersprüche verdoppelte sich fast gegenüber 2016. Damit zögert sich auch eine mögliche Abschiebung immer weiter hinaus.

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Die Zahl der Asylklagen steigt in Deutschland immer weiter an und überfordert zunehmend die Gerichte. Zum Juni 2017 waren an den Verwaltungsgerichten mehr als 283.000 Asylverfahren anhängig, was nahezu doppelt so viele wie noch 2016 sind. Das ergab eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag.

In der ersten Jahreshälfte 2017 gingen mehr als 146.000 neue Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein. Zum Vergleich: Es waren im gesamten Jahr 2016 noch 175.000 Asylbewerber, die vor Gericht zogen. Diese Zahl dürfte 2017 bei weitem übertroffen werden.

Die große Klageflut macht den Gerichten stark zu schaffen. Den Richtern gelang es zwischen Januar und Mai nur über knapp 39.000 Asylklagen zu entscheiden. Der Rest blieb offen und muss noch abgearbeitet werden. Dementsprechend können abgelehnte Asylbewerber ihre Abschiebung weiter hinauszögern. Aktuell landen etwa zwei von drei Ablehnungsbescheide des BAMF vor Gericht.

Inhaltlich entschieden die Richter dann fast in der Hälfte der Fälle zugunsten der Asylbewerber. Vier von fünf Syrern und drei von fünf Afghanen profitierten davon. Die Gerichte belasten insbesondere Klagen, wo sich Asylbewerber dagegen zur Wehr setzen, vom BAMF nur einen subsidiären Schutz erhalten zu haben, der sie vom Familiennachzug ausschließt.

Der Familiennachzug stieg weiter an. Waren es im vergangenen Jahr insgesamt 100.000 Asylsuchende, die Visa für ihre Familienangehörigen erhielten, wurden im ersten Halbjahr 2017 bereits 60.000 Visa erteilt. Damit dürfte die Zahl des letzten Jahres nochmals überschritten werden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Aslan

Ihr Dummdeutschen werdet von den kurdischen Konglomeraten und ihren linken Zuhältern von vorne bis hinten verarscht. Deutschland ist mittlerweile das Bordell kurdischer Terroristen und ihrer exiliranischen Handlanger geworden. Syrische sog. Flüchtlinge sind kurdische Terroristen der pkk, ypg bzw. vom is. Die sog. Afghanen sind hauptsächlich Perser. Die schon länger hier sind beantragen auch im Umland Asyl und Mehrfachidentitäten.
Drecksdeutsches Land mit dummdeutscher Mentalität.

Gravatar: Dom

Tom, wie du dir wahrscheinlich gedacht hast, bezahlt der deutsche Steuerzahler die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Ja, richtig gelesen, unsere "neuen Mitbürger" brauchen keine gerichtliche Auseinandersetzung zu scheuen, denn jeder von ihnen kann kostenfrei auf einen Anwalt zurückgreifen, falls erforderlich. Der Anwalt macht das natürlich nicht kostenlos. Denn seine Rechnung geht an die Bundesrepublik. Ich möchte daran erinnern, dass Flüchtlinge auch jederzeit von ihrem Sozialarbeiter gebrauchen machen können, der als nicht weniger als ein kostenloser persönlicher Assistent angesehen werden kann, der die behördliche Kommunikation übernimmt. Ich finanziere diesen Wahnsinn zwangsläufig mit meinen Steuern und was erhalte ich? Ich fahre mit meinen Auto durch tiefste Schlaglöcher, wobei mein Flexrohr kaputt geht, zum Mieterverein, da mein Vermieter keine Mietminderung anerkennen möchte, anstelle eines Anrufs bei einem Anwalt, bei dem ich mir die Telefonminute nicht Leisten kann.

Gravatar: Tom

Abgelehnt heißt abgelehnt und wir alle solllten mal dafür sorgen, daß es da keine Hintertürchen mehr geben kann, von wegen Widerspruch und Einspruch und dergleichen. Wer zahlt eigentlich die Gerichtsgebühren ? Das wäre mal interessant - oder müssen die gar keine bezahlen ? Und dann: Bekommen die bei einer Ablehnung weiterhin Geld für Kosten und Unterkunft ? Normalerweise werden doch sämtliche Zahlungen eingestellt und dann wird abgewartet ob eine weitere Klage Erfolg hat. Bei den Deutschen ist es jedenfalls so. Normalerweise wird auch juristisch geprüft, ob eine Klage Erfolg haben kann oder nicht.

Na, hierzulande muß ja wirklich ganz kräftig aufgeräumt werden...

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