Zur besseren Feststellung der Identität

Asylbewerber müssen künftig Mobiltelefone auslesen lassen

Einem neuen Gesetzesentwurf zufolge sollen künftig die Mobiltelefone von Asylbewerbern bei der Registrierung auch ohne Zustimmung ausgelesen werden können, um deren oft verschleierte Identität festzustellen.

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Zur Feststellung der Identität von Asylbewerbern soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig deren Mobiltelefone auslesen dürfen, wie aus einem  Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums »zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« hervorgehe.

Aktuell ist dazu eine Einwilligung der jeweiligen Asylbewerber erforderlich. Jetzt ist beabsichtigt eine rechtliche Grundlage zu schaffen, diese Zustimmung zu umgehen. Bislang ist das Auslesen von Daten der Mobiltelefone eigentlich nur bei einem Verdacht auf Straftaten zulässig.

Schätzungen des Bundesinnenministeriums zufolge wäre im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen von Daten in Betracht gekommen, was damit bei etwa 150.000 Menschen der Fall gewesen wäre. Häufig geben Asylsuchende falsche Personalien an, um eine Abschiebung zu verhindern oder bei Sozialleistungen betrügen zu können.

Vorgesehen sei die Außenstellen des BAMF mit Hard- und Software aufzurüsten, welche etwa 2400 Datenträger pro Tag auslesen können. Diese müssten dann vermutlich noch übersetzt werden. Es würden sich laut Ausländerzentralregister derzeit 213.000 »vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer« in Deutschland aufhalten.

Mehr dazu unter dw.com

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: josh

Wie soll denn ein dummer träger deutscher Beamter, der schon Probleme hat seinen Schreibtischstuhl einzustellen ein Smartphone mit islamischen Schriftzeichen umstellen und auswerten. Ist die Meldung eine Fakenews?

Gravatar: ropow

@Helene

Natürlich ist kein Gesetzesentwurf nötig, sogar regierungstreue Medien mussten das schon zugeben:

„Zwar verpflichtet das Aufenthaltsgesetz seit 2015 Ausländer ohne Identitätspapiere, 'Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit' wichtig sein können, den 'Behörden auf Verlangen vorzulegen'. Doch wirksam ist es bis heute nicht, weil das BAMF es nur anwenden durfte, wenn der Asylsuchende mit unklarer Identität es von sich aus vorlegte…“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article162214273/BAMF-will-Fluechtlingshandys-nach-Beweisen-durchsuchen.html

Da Beamte normalerweise nur durch Weisung dazu gebracht werden können Gesetze zu brechen und das BAMF hier systematisch rechtswidrig vor geht, etwa auch, indem es Flüchtlinge sogar bei vorhandenen, aber nachweislich gefälschten Pässen einfach durch winkt...

https://www.welt.de/politik/deutschland/article158633882/BAMF-winkt-Fluechtlinge-trotz-falscher-Paesse-durch.html

… ist die Quelle derartiger Weisungen leicht dort zu finden, wo man auf Biegen und Brechen („by hook or crook“ wäre passender) so viele Ausländer wie nur irgend möglich ins Land holen und ihre Abschiebung durch nagelneue Phantasieidentitäten schon im Ansatz weitgehend unmöglich machen möchte, den Bürgern aber offiziell vormacht, das Wichtigste wäre "Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung":

https://www.welt.de/politik/deutschland/article157927543/Rueckfuehrung-Rueckfuehrung-und-nochmals-Rueckfuehrung.html

Gravatar: Helene

Danke an ropow für die Darstellung.
Wenn das so ist, wäre ja überhaupt kein Gesetzentwurf nötig. Hier soll also nur Zeit geschunden werden.
Überhaupt hätte ich sowieso gedacht, daß ich als illegaler Einwanderer in einem anderen Land erst einmal als Verdächtiger nach Strich und Faden durchsucht werde.

Gravatar: Wolf Silius

"Bislang ist das Auslesen von Daten der Mobiltelefone eigentlich nur bei einem Verdacht auf Straftaten zulässig."

---

1.) Die Angabe einer falschen Identität zur Erschleichung von Vorteilen jeglicher Art, insbesondere der Anerkennung als Asylbewerber, ist eine Straftat.
2.) Die Tatsache, daß jemand - wie so viele andere "Flüchtlinge" auch - seinen Paß, nicht aber sein Mobiltelefon "verloren hat", begründet den Verdacht.

Also ?!

Gravatar: Jochen Reimar

Kassieren spätestens die Gerichte (aller Instanzebenen). Man braucht sich also keine Hoffnung zu machen!

Gravatar: ropow

„Aktuell ist dazu eine Einwilligung der jeweiligen Asylbewerber erforderlich.“

Woher haben Sie das? Im Aufenthaltsgesetz, § 48 Ausweisrechtliche Pflichten, Absatz 3 heißt es doch:

(3) Besitzt der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz, ist er verpflichtet, an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken sowie alle Urkunden, sonstigen Unterlagen und Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen. Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.

(3a) Die Auswertung von Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat nach Maßgabe von Absatz 3 erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Auswertung von Datenträgern allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Der Ausländer hat die notwendigen Zugangsdaten für eine zulässige Auswertung von Datenträgern zur Verfügung zu stellen… Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch die Auswertung von Datenträgern erlangt werden, dürfen nicht verwertet werden…

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aufenthg_2004/gesamt.pdf

Danach ist doch nur dann eine Auslesung von Mobiltelefonen unzulässig, wenn man die schwachsinnige Annahme macht, auf Handys wären gar keine Informationen über die Identität der Asylwerber, sondern „allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung" vorhanden. Mit diesem - gesetzwidrigen aber wohl politisch gewollten - Trick konnte das BAMF zwei Dritteln (!) der Asylwerber schon 2015 nicht nur eine neue Identität verschaffen, sondern auch einer etwaigen Abschiebung wirksam vorbeugen.

Gravatar: Klartexter

Asylbewerber, Wirtschaftsflüchtlinge und Terroristen nicht nur ihre Pässe und andere Personaldokumente verloren haben und falsche Angaben machen. Zukünftig wird auch keiner mehr im Besitz eines Handys sein. Und was dann?

Gravatar: K Becker

Wieder Mal, Schall und Rauch nur für die Volksverdummung.
Hörte gestern in den TV-Nachrichten: (sinngemäß)War bisher auch schon möglich, ist aber kein/kaum Gebrauch davon gemacht worden.
Wie war das mit der Registrierung und Fingerabdrücken?
Schall und Rauch - Volksverdummung.
War nicht vorhersehbar - aber aus Erfahrungen früherer "Zugekommenen" der nachdrücklich
Möchtegern-Staatsführung bekannt

Gravatar: HDM

Süß! Placebo für's dumme Wahlvolk. Das Gesetz wird nie kommen - einfach mal unter Wikipedia "Gesetzgebungsverfahren" nachlesen. Spätestens im (grün/sozi-diktierten) Bundesrat ist "aus die Maus". Dahingehend ist die Artikelüberschrift auch falsch formuliert.

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