Neue Klagewelle droht personell unterbesetzten Behörden

Asylbewerber dürfen BAMF nach drei Monaten wegen Untätigkeit verklagen

Schon jetzt sind seit Merkels Grenzöffnung die deutschen Gerichte massiv überlastet mit Klagen gegen Asylbescheide. Jetzt entschied das oberste Verwaltungsgericht, Asylbewerber dürfen klagen, wenn sich nicht binnen drei Monaten einen solchen erhalten.

Foto: Manecke/ Wikimedia Commons/ CC BY-SA 3.0
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Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig können ab sofort Asylbewerber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verklagen, wenn das Amt monatelang nicht über ihren Asylantrag entscheidet. Dieses entschied, dass nach drei Monaten der Flüchtling das Recht habe, Untätigkeitsklage gegen das Amt zu erheben. (Az.: BVerwG 1 C 18.17)

Es ging dabei konkret um den Fall einer Frau aus Afghanistan, die im Oktober 2014 einen Asylantrag stellte und nachdem das BAMF sie 22 Monate lang nicht anhörte, vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eine Untätigkeitsklage erhob. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jetzt, die Asylbewerberin habe ein Rechtsschutzbedürfnis, dass die Behörde tätig werde. Über den Ausgang des Asylverfahrens müsse das Verwaltungsgericht in einem solchen Fall jedoch nicht entscheiden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: die Vernunft

Das Bild von Merkeldeutschland und der von Merkel geformten EU ist vollständig! Sie will den Tod der europäischen Völker! Kein Alexander, der Große, oder Prinz Eugen, der sich der (persisch-türkischen) Flut entgegenstellt, diese Politik der Übergabe unseres Kontinets führt uns in den baldigen vollständigen biologischen Tod!!
Rentner werden verhöhnt:
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Sozialbetrug:
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täglich 106 deutsche Opfer:
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wer sich nicht verteidigt, ist tot!
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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Asylbewerber dürfen BAMF nach drei Monaten wegen Untätigkeit verklagen“!!!

Wird das BAMF nun von der Göttin(?) incl. ihrer scheinbaren Satanin deshalb etwa dazu angehalten werden, die Mitarbeiter ihrer Außenstellen ganz besonders gemächlich arbeiten zu lassen bzw. entsprechende Stellen ´rapide` abzubauen???

Gravatar: gisela glatz

Und wer zahlt diese Klagen, doch nicht etwa wieder der deutsche Michel ? Laßt die Asylanten ihre Klagen selbst bezahlen und auch ihre Anwälte, dann wird sich schlagartig dieses Theater erledigen. Wenn diese Geld haben, um ihre Überfahrt bzw. Schleußer zu bezahlen, dann sollen sie gefälligst auch in Deutschland ihre Verfahren zahlen. Warum ist unsere Politik und Justiz so blind ? Aber an diesen Verfahren verdienen sich ja die Anwälte und Verteidiger dumm und dähmlich. Kein Mensch will diese Abzocke wahr haben !!!

Gravatar: Mark Anton

Hase und Igel 2.0

Der deutsche (Beamten-, SchlafMichel-) Hase läuft, läuft und läuft......
und der (Immigranten) Igel ruft "Ich bin schon hier!".

Dem Hasen ist die Niederlage unbegreiflich, er verlangt Revanche und führt neue Gesetzgebungskorrekturen mit stets demselben Ergebnis durch......

Der Hase hatte Glück und ist nach dem 74. Lauf zusammengebrochen......

Gravatar: Candide

@ Karl Napp: Wenn der Fisch anfängt zu stinken, dann muß man den Kopf abtrennen, wegschmeißen (nicht anderweitig verwenden) und aus dem Rest ganz schnell das Beste machen. Ich hätte da einige gute Rezepte ...

Gravatar: Karl Napp

Schon seit einigen Jahren scheinen sich die höchsten deutschen Gerichte als Gesetzgebungskorrekturämter für die Parlamente und Verwaltungen und als Arbeits- und damit Postenvermehrungsinstitutionen für die unteren und mittleren Gerichte zu verstehen. Unter ständiger Verachtung für den Grundsatz der Gewaltenteilung. So langsam macht in diesem Staat jeder was er will. Und auch dieser Fisch stinkt von oben.

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