Fehlerhafte Corona-Beratung, falsche Tatsachenbehauptung, fehlende Nachweise

Anwalt fordert von Drosten 50.000 Euro Schadensersatz und Richtigstellen der Corona-Fakten

Der Anwalt Dr. Fuellmich kämpft für Schadensersatz für seine Mandanten und fordert eine Richtigstellung der Corona-Fakten. Die Corona-Maßnahmen haben zu erheblichen Kollateralschäden in der Bevölkerung geführt. Dafür sei Drosten mitverantwortlich.

Fotos: Screenshot ARD und Pixabay
Veröffentlicht:
von

Der bekannte Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmilch hat den Chef-Virologen der Berliner Charité, Dr. Christian Drosten, im Auftrag seiner Berliner Mandanten abgemahnt und eine Richtigstellung der Fakten zur Corona-Lage gefordert [siehe hierzu Bericht der »Epoch Times«].

Der Virologe Dr. Christian Drosten berät unter anderem die Merkel-Regierung zu Fragen des Coronavirus. Er hat mit seinen Kollegen auch den weltweit ersten Coronavirus-Diagnostik-Test (PCR-Test genannt) zur Verfügung gestellt.

Bei der Merkel-Regierung und dem Robert Koch-Institut gilt dieser PCR-Test inzwischen als Standard-Test. Auf dessen Ergebnissen beruhen die kursierenden Datenerhebungen zu sogenannten »Corona-Infizierten«. Allein in Deutschland werden rund eine Millionen Menschen wöchentlich auf diese Art und Weise getestet.

Die Kläger und ihr Vertreter, der Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmilch, bestreiten nicht, dass es bei der vom Coronavirus ausgelösten Lungenkrankheit Covid-19 schwere und tödliche Verläufe geben kann. Allerdings sei das quantitative Ausmaß der Bedrohung dramatisch überschätzt worden, erklärt der Anwalt.

Bei der Begründung der Ansprüche seiner Mandanten stützt der Rechtsanwalt sich auf fünf Falschbehauptungen:

Erste Falschbehauptung: Es gebe keine Grundimmunität.

Zweite Falschbehauptung: Menschen ohne Symptome könnten das Virus an andere übertragen.

Dritte Falschbehauptung: Ein PCR-Test weise auf eine COVID-19-Infektion hin.

Vierte Falschbehauptung: Dem deutschen Gesundheitssystem drohe eine Überlastung.

Fünfte Falschbehauptung: Freiheitsbeschränkungen seien zur Corona-Bekämpfung geeignet.

Im Anwaltsschreiben wird zusammengefasst: Die Akteure und die von Drosten und dessen Kollegen beratenen Entscheidungsträger der Regierung haben Tausende von Menschenleben auf dem Gewissen.

Drosten solle seinen »fehlerhaften Beitrag zur Politikberatung im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise« richtigstellen und seiner Mandantschaft den bereits entstandenen Schaden ersetzen.

Der Anwalt fordert vom Virologen Christian Drosten die wirklichen Fakten klarzustellen:

Drosten soll klarstellen, dass es keinen Grund für die Annahme gibt, SARS CoV-2 könne eine unkontrollierbare Anzahl von Toten und Intensivpatienten verursachen.

Drosten soll klarstellen, dass die Fallstudie im New England Journal of Medicine vom 5. März 2020, an dem er beteiligt war und die angeblich eine asymptomatische Ansteckungsgefahr belegen soll, auf einer falschen Datengrundlage beruht und daher längst hätte zurückgezogen werden müssen.

Drosten soll klarstellen, dass ein positiver PCR-Test keine aktive Infektion nachweisen könne und daher nicht geeignet sei, für sich allein eine COVID-19-Diagnose zu begründen.

Drosten soll klarstellen, dass kollektive Freiheitsbeschränkungen keine Gewähr böten, zur Eindämmung des Ausbreitungsgeschehens beizutragen, wohl aber nachweisbar massive Kollateralschäden verursachen.

Hohe Kollateralschäden der Corona-Maßnahmen und des totalitären Merkel-Lockdowns

Der Anwalt verweist in seiner Begründung unter anderem auf die hohen Kollateralschäden der Corona-Maßnahmen:

- Demenzkranke verstarben mangels Fürsorge.

- Es wurden nachweisbar weniger Schlaganfälle und Herzinfarkte versorgt.

- Es wurden in Privatwohnungen Leichen von Menschen gefunden, die sich zuhause verbarrikadiert hatten.

- Es wurde ein Anstieg der Suizid-Fälle gemeldet.

- Die massenhaft durchgeführten Testungen führen zu fatalen Verwerfungen bei den Gesundheitsämtern, weil sie ihren anderen Aufgaben nicht gerecht werden.

Am Ende sei es in der Bevölkerung zu massiven Kollateralschäden gekommen, für die auch die Beratung durch Virologen wie Christian Drosten mitverantwortlich sei.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Wolfgang Schlichting

RA Fuellmilch ist ein Vollprofi und auf dem richtigen Weg, Drosten ist eine Privatperson, die er regresspflichtig machen kann, alle anderen Corona-Einpeitscher sind Politiker, die man zwar regresspflichtig machen könnte, wenn man ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, die von ihnen verursachten Schäden würden jedoch aus der Staatskasse, oder im Klartext, von den Geschädigten finanziert.
Meines Erachtens ist es auch völlig richtig, dass er zunächst einen kleinen Betrag einfordert, denn je höher der Betrag, umso höher sind die im Voraus zu finanzierenden Gerichtskosten, wenn Drosten den Betrag außergerichtlich bezahlt ist das nach meinem Ermessen ein Schuldeingeständnis, durch das der Anwalt mittels Klage danach den tatsächlich entstandenen Schaden einfordern kann.
Wesentlicher ist natürlich, dass die Politiker ihre Zwangsmaßnahmen danach unter Ulk verbuchen und die Bevölkerung nicht bis zum St. Nimmerleinstag arrestieren und auf andere Art und Weise terrorisieren können.

Gravatar: Hajo

@ Grit

Das ist symbolisch betrachtet nur der Auftakt um dann später höhere Summen im Anschlußverfahren zu generieren und wir können froh sein, daß es solche Anwälte gibt, denn ansonsten würde sie es weiter treiben und wenn dann große Summen in Millionenhöhe im Raum für jedermann stehen werden sie alle kleiner und bescheidener, denn das tut am meisten weh und sorgt auch dafür, daß sie zukünftig etwas vorsichtiger sind, wenn es um Dinge geht, die man ihnen anlasten kann.

Gravatar: Hajo

Nur so kann man sie alle packen, über das Zivilrecht, was international anwendbar ist und dann auch Wirkung bei ausführenden Gerichten in Deutschland nach sich zieht.

Das betrifft alle. auch ausgeschiedene Politiker, wenn man ihnen schädigendes Verhalten nachweist, was die Schadensforderung nach sich zieht.

Im übrigen ist das der Stoff für alle Anwälte, die damit ein zukunftsträchtiges Einkommen sehen, so wie umgedreht die Asylindustrie und das wäre dann die ausgleichende Gerechtigkeit für alle, die geschädigt oder sonst darunter zu leiden hatten und hoffentlich sterben die Betroffenen nicht vorher weg, denn sie sollen die gleiche Pein erleiden, wie einstmals ihre Opfer, denn finanziell kriegt man sie immer zu fassen und das international, welch ein Vorfreude für das kommende Ereignis.

Gravatar: Adler

Darauf habe ich schon lange gewartet,endlich zieht ein
Rechtsanwalt den Ju... Drosten zur Verantwortung und
ich hoffe,das auch die ganzen Abnicker in unserer Volks-
kammer,oh Entschuldigung Bundestag incl.Regierung
für ihr volkswirschaftlich schädliches,wenn nicht sogar
tödliches Tun,bestraft werden.
Die Sonne bringt es eines Tages alles an die Ober-
fläche und der Zorn der Unterdrückten,belogenen und
verratenen wird sie treffen.

Gravatar: Werner Hill

Endlich ein erster wohltuender Stich ins Wespennest. Vor allem gehören auch die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen!
Bin gespannt, wie die Medien das herunterspielen (müssen)!
Treffender Satz von Dr. Füllmich bei "Epoch Times":
So wie das Infektionsgeschehen derzeit abgebildet wird, ist es zielgerichtet (!) darauf angelegt, daß der Lockdown nie enden wird.

Gravatar: Manfred Hessel

Das ist noch viel zu wenig, aber wenn ein Eintreiber gebraucht wird - ich mache das gern kostenlos !

Gravatar: Gipfler

Das ist der Hammer, die Herausforderung des korrupten Wissenschaftssystems in seiner Verflechtung mit der totalitären Politik.

Die Aufdeckung des PCR-Tests, auf dem das ganze Angst. und Lpgengebäude steht, wird noch ergänzt von der Analyse von 22 internationalen Wissenschaftlern, die den Drosten Test in 10 Punkten völlig auseinandergenommen haben:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2020/12/06/internationale-experten-drosten-pcr-test-wegen-schwerwiegender-mangel-vollig-untauglich-fur-infektions-nachweis/

Gravatar: Grit

50 000,- € Schadenersatz ist noch zu wenig. Er ist dafür verantwortlich das Firmen schließen und Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit oder sogar entlassen müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang