»Aktuelle Änderungen des Infektionsschutzrechts«

Am Mittwoch soll Merkels Corona-Notstandsgesetz durchgewunken werden

Am Mittwoch wollen Bundestag und Bundesrat »aktuelle Änderungen des Infektionsschutzrechts« beschließen. Das neue Infektionsschutzgesetz eröffnet der Regierung weiterführende Rechte bei sogenannten Seuchensituationen. Kritiker befürchten massive Einschränkungen der Bürgerrechte und Erweiterungen staatlicher Befugnisse.

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Am Mittwoch, den 18. November, wollen Bundestag und Bundesrat »aktuelle Änderungen des Infektionsschutzrechts« beschließen. Das neue Infektionsschutzgesetz eröffnet der Regierung weiterführende Rechte bei sogenannten Seuchensituationen. Kritiker befürchten, dass die Rechte der Bürger durch diese Gesetzesänderungen weiter eingeschränkt werden.

Neben Angela Merkel und verschiedenen Unionspolitikern haben vor allem SPD-Politiker dazu gedrängt. Ihre Ausrede für die Gesetzesänderungen ist, dass man die Corona-Maßnahmen der Merkel-Regierung bzw. der großen Koalition rechtssicherer machen wolle. Tatsächlich hatten zahlreiche Gerichte eine Corona-Maßnahme nach der anderen einkassiert: ein Beweis, wie wackelig der Boden ist, auf dem die Merkel-Regierung ihre Corona-Politik durchsetzt.

Zuvor habe es bezüglich der Maßnahmen eine »Rechtsunsicherheit« gegeben. Hier lässt sich fragen, warum die Regierung so leichtfertig die Rechte und Freiheiten der Bürger eingeschränkt hat, wenn der rechtliche Rahmen gar nicht klar war?

Die Merkel-Regierung hatte im Zuge der Corona-Maßnahmen bürgerliche Grundrechte in einem Maße eingeschränkt wie keine andere Bundesregierung vor ihr. Das tat sie auf einer dünnen rechtlichen Grundlage, nämlich einem Absatz des Paragraphen §28 des Infektionsschutzgesetzes. Der erste Absatz dieses Paragraphen sieht vor, dass Personen dazu verpflichtet werden können, den Ort, an dem sie sich befinden, nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder öffentliche Orte nicht zu betreten. Außerdem können über Verordnungen Veranstaltungen und Ansammlungen von Menschen beschränkt werden.

Man versucht nun, die prekäre Situation juristisch abzumildern, indem man Begründungspflichten einfügt und zeitliche Grenzen für Maßnahmen angeben muss, um selbige somit angeblich transparenter zu machen. Die Änderungen sollen auch als Leitplanken für die Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern gelten.

Bundesweit haben kritische Bürger zum Protest aufgerufen. Sie befürchten, dass die Merkel-Regierung sich über die Corona-Gesetze weitere Befugnisse anmaßt, die über die verfassungsmäßig erlaubten Befugnisse hinausgehen und die Freiheitsrechte der Bürger einschränken.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Das neue Infektionsschutzgesetz eröffnet der Regierung weiterführende Rechte bei sogenannten Seuchensituationen. Kritiker befürchten, dass die Rechte der Bürger durch diese Gesetzesänderungen weiter eingeschränkt werden.“ ...

Da unsere(?) Supermäuschen(?) schon ihr Problem mit der Besetzung des EU-Chefposten zu ihrer absolut persönlichen Zufriedenheit - scheinbar auch per Diktat - löste
https://www.reuters.com/article/europa-personal-merkel-idDEKCN1LG16F:

Wäre es nicht ganz besonders christgöttlich(?)-fatal, wenn sie nun ausgerechnet bei der im Vergleich lächerlichen Entrechtung der von ihr scheinbar besonders innig gehassten ´deutschen` Bürger scheitert???
https://www.bitchute.com/video/JmvwSIA5XYpz/

Gravatar: Roland Brehm

Egal mit wem ich rede, alle sind sich einig das am Himmel schwarze Wolken aufziehen. Die bereits bestehende Diktatur soll nur noch juristisch abgesichert werden. Und dann ? Dann kommt der nächste Schritt. usw, usw..
Soll keiner sagen er hätte nichts gewusst.
Willfährige Idioten haben Merkel und Co genug.

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