Richter sieht Schlag mit Bierflasche und die Messerstiche als Notwehr an

Afghanischer »Flüchtling« tötet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen - Freispruch

Ein angeblicher 18-jähriger afghanischer »Flüchtling« hat einem 20-jährigen Flüchtlingshelfer im Zuge eines Streits eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen und auf sein Opfer sechsmal mit einem 14 Zentimeter langen Brotmesser eingestochen. Nun stand er vor Gericht.

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Seyed M. ist angeblich 18 Jahre alt und ein »Flüchtling« aus Afghanistan. Seyed M. hat es nicht so mit den Regeln des Zusammenlebens in der zivilisierten Welt. Vor allem das »Nein« einer Frau seinen penetranten Annäherungsversuchen gegenüber kann Seyed M. nicht akzeptieren. Er belästigte weiter eine ganz bestimmte Frau, die in der Flüchtlingshilfe engagiert war. Genau wie ihr Freund, der 20-jährige José. Dieser stellte den Afghanen zur Rede, es kam zu einem ersten Wortgefecht, welches sich in eine körperliche Auseinandersetzung wandelte, bei dem der Afghane klar den Kürzeren zog: ein gebrochener Kiefer war seine »Trophäe«.

Seit dieser schmählichen Niederlage, so berichteten Zeugen vor Gericht, soll der »Flüchtling« auf Rache aus gewesen sein. Er stellte daher weiterhin besagter junger Frau nach, wurde immer zudringlicher, um den 20-Jährigen aus der Reserve zu locken. Man »verabredete« sich dann zu einer Klärung des Sachverhaltes in einem Park. Während der Flüchtlingshelfer unbewaffnet zu diesem Gespräch erschien, steckte der »Flüchtling« ein 14 Zentimeter langes Brotmesser ein.

Es kam zum Streit. Der 20-Jährige vepasste dem Afghanen einen Schlag ins Gesicht. Dieser konterte mit dem Schlag mit einer Bierflasche an den Kopf des Flüchtlingshelfers. Die Benommenheit seines Kontrahenten nutzte der »Flüchtling« aus, um sechs Mal innerhalb von kürzester Zeit mit dem Brotmesser auf den Oberkörper seines Opfers einzustechen. Diese schnelle Stichfolge wird in Polizeikreisen als »Nähmaschine« bezeichnet und ist ein Indikator für eine vorliegende Tötungsabsicht seitens des Täters.

Der Richter am Landgericht Münster (NRW), vor dem diese Tat jetzt verhandelt wurde, sah das komplett anders. Weder die gezielte Mitnahme des Messers in den Park noch die zuvor angekündigten Racheschwüre seitens des »Flüchtlings« oder die Ausführung der Tat reichten dem Richter aus, um eine Strafe auszusprechen. Ganz im Gegenteil: der Afghane habe in Notwehr gehandelt, argumentierte der Richter. Seyed M. durfte als freier Mann das Gericht verlassen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gerd Müller

Man sollte den Richter vor Gericht stellen !!!

Gravatar: Jus

Was fuer ein Verbrecherstaat ist das geworden! Ist euch schon mal aufgefallen das kein einziger Anschlag von linken auf die AFD oder Pegida bisher aufgeklärt würde währenddessen kleinste Delikte "Andersdenkender" sofort aufgeklärt wurden und Menschen fuer Sachbeschädigung 10 Jahre und mehr erhalten haben! Dahinter steckt System! Dieser Staat macht mit Terrororganisationen gemeinsame Sache und Staatsanwaltschaft und Richter spielen mit!

Gravatar: Hartwig

Dieser Richter ist ein Betrüger, abgrundtief böse und sehr dumm.

@Willi Winzig
Wer das Böse leugnet, der übersieht es auch. Diese Messer tragenden Barbaren sind feige und hinterhältig und warten nur darauf zustechen zu dürfen.

Gravatar: Willi Winzig

Der 20 jährige war natürlich völlig naiv sich unbewaffnet auch noch in einem Park mit dem Mordbrenner zu treffen. Solches Pack darf man auch keine Sekunde aus den Augen lassen, geschweige denn denen zu vertrauen.

Gravatar: Frost

Mir fehlen die Worte ! Das soll ein Rechtsstaat sein ? Hier gehen deutsche Schwarzfahrer eher in den Knast als muslimische Killer. Sechs Messerstiche als Notwehr auszulegen ist wohl das unverschämteste Urteil seit langem. An solchen Urteilen kann man doch klar erkennen, dass selbst die Justiz schon von ganz oben beeinflusst wird.

Gravatar: Max

Das Unwort des Jahres " Richterversagensbereit"-Danke ihr Robenträger- jetzt habe ich wirklich Angst!

Gravatar: Peter S.

Wer gestern die ARD-Doku über die Inklusion gesehen hat, der weiß, was uns mit dem Migrationspakt blüht. Denn die UN-Behindertenkonvention ist kein "Soft-Law" mehr!

Die Beschreibung des Verbrechens und das Urteil passen überhaupt nicht zusammen. Das klingt schon nach Rechtsbeugung.

@Redaktion: Ist schon bekannt, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt wurden?

Gravatar: karlheinz gampe

Zieht das Recht des Stasi ein Mörderstaates nun in Deutschland ein ? Schützt die Justiz die mordenden Kinder einer roten CDU Migrantenkanzlerin, welche diese sogenannten hochbegabten Merkelakademiker Mama Merkel nennen ? Auch in Österreich sind diese Merkelakademiker mit ihrem Messern aktiv.

https://web.de/magazine/panorama/welle-gewalt-frauen-oesterreich-32-jaehrige-erstochen-33526258

Die Lügenpresse sieht derartige Morde als Einzelfälle, denn der deutsche Depp will von der CDU+SPD und der verlogenen Systempresse verarscht werden, welche verlogen wie die Stasi Merkel rechte Hetzjagden in Chemnitz erfindet um Bürger vom eigentlichem Sachverhalt der Ermordung abzulenken.

Gravatar: Theo

Der/die Richter/In hat sich vorbildlich verhalten.

Nur so ist sichergestellt, dass der muslimische Täter in Zukunft auch weiterhin "seine Auslegung des Rechts und die Selbstverteidigung seiner Werteordnung " durchsetzen kann.

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