Die Opfer waren sieben und zehn Jahre alt

Afghane wegen sexuellem Missbrauchs zu 16 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Im bayrischen Erding wurde am vergangenen Dienstag ein 24-jähriger Afghane wegen des sexuellen Missbrauchs zweier Schwestern (7 und 10 Jahre alt) zu 16 Monaten Haft verurteilt. Er hatte die Kinder begrapscht, befummelt und an ihnen herumgeschlabbert. Der polizeibekannte Täter muss zwar ins Gefängnis, kommt aber mit einer derart geringen Haftstrafe relativ glimpflich davon.

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Ein 24-jähriger Afghane geht für 16 Monaten ins Gefängnis, weil er im bayrischen Erding zwei Schwestern (7 und 10 Jahre alt) sexuell belästigt hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der »Flüchtling« die beiden Kinder im Intimbereich begrapscht und befummelt sowie die jüngere Schwester im Gesicht abgeschlabbert hat. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, der Afghane muss also brummen.

Vor Gericht versuchte, ein Psychiater die ekelhafte Tat zu relativieren. Der Afghane hatte in seiner Familie früh einige Todesfälle erlebt, sei in einer Bürgerkriegszone aufgewachsen und habe sich dann im Iran und in der Türkei durchgeschlagen. 2016 kam er zunächst in einer Containeranlage in München unter, bevor er später nach Erding kam. Hier konnte er in der Therme jobben, bis seine Arbeitserlaubnis auslief. Der Afghane leide an einer mittelgradigen Depression, sei weitgehend schreib- und leseunfähig, heißt es in einem Bericht des »Merkur«.

Bereits kurz nach seinem Eintreffen in Deutschland fiel der Afghane durch etliche Grapsch- und Fummelattacken auf. Einer Studentin hatte er in der S-Bahn nachgestellt. Der Täter war also hinlänglich und einschlägig polizeibekannt, bevor er sich über die beiden Kinder hermachte; eifrig bemüht, dem Gründer der Ideologie des Islam nachzueifern.

Mohammed hat seine Lieblingsfrau Aisha zu sich genommen, als diese sechs respektive sieben Jahre alt war (je nach Aufzeichnung). Die Ehe vollzog er mit ihr, als sie neun oder zehn (je nach Aufzeichnung) Jahre alt war. Mit heutigem Maß gemessen ist das ein klarer Fall von Kinderschändung.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Josua Klein

Hatte ja noch Glück gehabt, der arme Afghane, dass er kein katholischer Priester ist. Da hätte die "objektive und unabhängige" deutsche Justiz einen anderen Strafkatalog zu Rate gezogen. Und die Öffentlichkeit wäre ja sowas von empört! Ich wundere mich überhaupt, dass er verurteilt wurde - er ist doch selber ein Opfer, das eigentlich Hilfe braucht und eine ordentliche Therapie, etwa mit Delfinen schwimmen, oder parr Reitstunden oder so... Der arme Afghaner!
Und ein zweitesmal hat er Glück, dass es ihm im rot-grünen Gutmenschen-Deutschland "passiert ist". Daheim hätte er schon längst gebaumelt, das kannst'e mir glauben!

Gravatar: Frost

Deutschland, ein Irrenhaus. Dank der Besucher, der Salzburger - Festspiele. Für das was die hier angerichtet haben, kratzen die sich nur kurz am A... und schon ist 's gut. "Denk ich an Deutschland in der Nacht dann bin ich um den Schlaf gebracht !" Das hat Heine in Frankreich geschrieben, weil er Heimweh hatte. Heute versteht man das anders. Heine war ein guter Deutscher. Selbst Goethe war kein waschechter Deutscher - der hat sogar den Koran gut gefunden. Bei den Geldadel ist ohnehin alles gut, was ihnen nicht an die eigenen Penunsen geht.

Gravatar: Karl Napp

Über jedem Urteil, das deutsche Richter fällen, steht "Im Namen des Volkes". Manche Urteile pervertieren diese Überschrift.

Es muss ein Amtsenthebungsverfahren her, mit dem Richter ihres Richteramtes enthoben werden können, die Urteile fällen, welche nach Ansicht der offensichtlichen, großen Mehrheit des deutschen Volkes klar gegen die Interessen des deutschen Volkes verstoßen. Dann würden es sich Strafrichter (z.B. bei Wiederholungstätern), Verwaltungsrichter (z.B. bei illegalen Immigranten) aber auch Verfassungsrichter (z.B. bei ideologisch geprägter Verdrehung/"Ergänzung" des Grundgesetzes) dreimal überlegen, ob sie nach ihrem eigenen, ideologisch geprägten Rechtsempfinden, oder nach dem nüchternen, unverbogenen Wortlaut des Gesetzes entscheiden.

Gravatar: Rita Kubier

Es ist vorprogrammiert. Wenn der wieder rauskommt, gibt es ein nächstes Opfer, das möglicherweise dann nicht überlebt. Es wäre nicht der erste Sexualstraftäter, der dann auch noch mordet, damit ihn sein Opfer nicht WIEDER anzeigen und identifizieren kann, weil solche Täter glauben, dass sie dann nicht gefasst werden. DAFÜR gibt es unzählige Beispiele - weltweit!
Ein Richter, der solche verachtenswerten geringfügigen Urteile verhängt, sollte bei dem nächsten Verbrechen, das dieser Täter (garantiert) verüben wird, mit zur Rechenschaft gezogen und mit bestraft und verurteilt werden!!
UND es sollte solchen Richtern die Lizenz zum Richten entzogen werden!!

Gravatar: karlheinz gampe

Ein hochbeabter CDU Merkelakademiker, dieses SPD Goldstück ist doch quasi CDU Mamas Liebling, da stellt sich die Frage, ob man den überhaupt bestrafen sollte, das ist ja auch kein Deutscher und damit quasi ein Nazi.

Gravatar: Magnus

"RECHTSSTAAT" - Mir wird schlecht!

Wieder so ein D. . . .sch. . . . !
Und unsere linke Justiz macht sich selbst schuldig mit einem derart unfassbar schockierenden Urteil!

Gravatar: D.Eppendorfer

Gewaltverbrechen dieser speziellen Fachkräfteklientel werden wie von oben dezent angeordnet besonders kultursensibel be- und verurteilt.

Wie kann ein noch nicht so lange hier gut und gerne Lebender, dessen Religion ihm Sex sogar mit Babies erlaubt, denn auch wissen, dass man Kinder im tolleranten Schland nicht missbrauchen darf?

Zum Ausgleich werden dann einheimische Joghurtklau-Minirentner und Schwarzfahromas drakonisch bestraft. Typische Willkür im deutschen linken Rechtsstaat mit angeblich unabhängiger weisungsgebundener Justiz. Buntheit und Vielfalt in Reinkultur.

Gravatar: Wolfram

Haha, Kuscheljustiz für Migranten !!!

Der macht weiter, sobald er wieder auf freiem Fuß ist !!!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Die Opfer waren sieben und zehn Jahre alt
Afghane wegen sexuellem Missbrauchs zu 16 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt“ ...
“Mohammed hat seine Lieblingsfrau Aisha zu sich genommen, als diese sechs respektive sieben Jahre alt war (je nach Aufzeichnung). Die Ehe vollzog er mit ihr, als sie neun oder zehn (je nach Aufzeichnung) Jahre alt war.
Mit heutigem Maß gemessen ist das ein klarer Fall von Kinderschändung.“

Da aber auch das, was er zu uns bringt, wertvoller ist als Gold
https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Heidelberg-Was-die-Fluechtlinge-uns-bringen-ist-wertvoller-als-Gold-_arid,198565.html
und die deutsche Justiz?) gegenüber Flüchtlingen machtlos ist (auf göttliche(?) Anweisung?)
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article155569342/Wenn-die-deutsche-Justiz-machtlos-gegenueber-Fluechtlingen-ist.html:

War da ein anderes Urteil zu erwarten???

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