Landgericht Hannover fällt höchst diskutables Urteil

Afghane erhält nach Vergewaltigung einer Elfjährigen Bewährungsstrafe

Khudai R. ist Afghane, »Flüchtling« und 22 Jahre alt. 2018 hat er mehrfach eine Elfjährige vergewaltigt, in zwei Fällen hatte er sogar Kumpels von ihm zum gemeinschaftlichen Missbrauchs des Kindes eingeladen. Ins Gefängnis muss er aber nicht.

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Das Landgericht in Hannover hat ein Skandalurteil gesprochen. Khudai R. stand vor Gericht, weil er Ende 2018 mehrfach ein elfjähriges lernbehindertes Mädchen vergewaltigte und auf abstoßende Weise missbrauchte. Bei zwei dieser Taten hatte der afghanische »Flüchtling« noch zwei Kumpels mitgebracht, die sich ebenfalls über das wehrlose Kind hermachten und ihre Taten mit Fotos und Filmen sogar noch dokumentierten. Während die Staatsanwaltschaft gegen die beiden anderen Schänder nicht einmal Anklage erhob - Begründung: sie hätten nicht gewusst, wie alt das Mädchen sei - musste sich Khudai R. jetzt vor dem Landgericht Hannover für seine Taten verantworten.

Der Vorsitzende Richter Stefan Lücke fand eindringliche Worte in Richtung des Angeklagten. Es habe sich um »eine abscheuliche Vorgehensweise« seitens des Täters gehandelt. Khudai R. habe »das Mädchen auf ein Lustobjekt herabgewürdigt.« Das seien »schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben«, so der Richter.

Das Urteil für den Vergewaltiger und Kinderschänder Khudai R. lautet: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung! Khudai R. kann den Gerichtssaal verlassen, er geht für die mehrfache Vergewaltigung einer elfjährigen lernbehinderten Inklusionsschülerin NICHT ins Gefängnis. Er spaziert aus dem Landgericht.

Selbst der Staatsanwalt war mit seiner Forderung sehr gnädig gewesen. Für diese abscheulichen Verbrechen an dem Kind hatte er eine Freiheitsstrafe von gerade einmal zweieinhalb Jahren gefordert.

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