Mutmaßlich hat er zuvor eine Elfjährige vergewaltigt

Afghane (23) vergewaltigte wenige Tage nach Entlassung aus U-Haft Kind

Ein Afghane (23) saß seit dem 20. Juni in Untersuchungshaft. Der Mann soll gegen die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen haben. Anfang Juli kam der Afghane frei, jetzt sitzt er wieder in U-Haft. Dieses Mal hat er eine 13-Jährige vergewaltigt. Zuvor hat er mutmaßlich eine Elfjährige vergewaltigt.

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Die Dortmunder Justiz muss sich aktuell ein paar sehr unangenehme Fragen gefallen lassen. Am 20. Juni wurde ein Afghane (23) in Untersuchungshaft genommen. Er soll gegen die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen haben. Die Ermittlungsbehörden hielten den Mann zwölf Tage in Haft. Zwölf Tage, in denen sie nicht ermittelt haben, dass der 23-Jährige mutmaßlich ein Kinderschänder ist und kurz vor seiner Verhaftung eine zum Tatzeitpunkt Elfjährige vergewaltigt hat.

Weil die Ermittlungsbehörden genau das nicht ermittelt haben, wurde der Afghane Anfang Juli auf freien Fuß gesetzt. Er habe, so Staatsanwalt Börge Klepping, einen festen Wohnsitz und es bestünde keine Fluchtgefahr. Der »Flüchtling« ist dieses Mal dann auch nicht geflohen, obowohl er zuvor bereits nachweislich die Flucht ergriffen hat - nämlich nach Deutschland ins gelobte Land hinein, wo auf ihn eine finanzielle Rundumversorgung wartet.

Als guter Muslim kannte er wohl auch die Geschichte von den 77 Jungfrauen. Nur wollte er mutmaßlich nicht auf sie bis zum Zeitpunkt nach seinem Tod warten, sondern zumindest einen Vorschuss noch zu seinen Lebzeiten in Anspruch nehmen. Ganz nach dem Vorbild des Ideologiegründers Mohammed, der seine »Lieblingsfrau« Aischa bint Abi Bakr das erste Mal missbrauchte, als sie gerade einmal neun Jahre alt war, vergriff sich der Afghane an Kindern.

Vor wenigen Tagen missbrauchte er nämlich eine 13-Jährige. Die von ihr abgelieferte Täterbeschreibung war so gut, dass der Mann bereits am nächsten Tag verhaftet werden konnte. Weil diese zweite Vergewaltigung dem Verbrechen an der Elfjährigen extrem detailliert glich, wurde der Afgahne nun auch jener Tat überführt. Jetzt sitzt er wieder in Untersuchungshaft und wird, trotz festen Wohnsitzes, wohl so schnell nicht wieder auf freien Fuß kommen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Doppelgänger

Wei kann man jemanden aus der U-Haft entlassen, der ein Kind vergewaltigt hat ???? Deutschland ein Failed-State.
U-Haft, Gefängnis, Abschiebung, das wäre hier die normale und vollkommen rechtsstaatliche Kausaltette. Wenn die Eltern im Gerich Amok laufen, könnte ich das nachvollziehen.

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