Organklage nebst Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht

AfD-Fraktion klagt gegen Sondersitzung

Nach dem Bundestagspräsidentin Bärbel Bas entschieden hat, die Einladung zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages für den 13. und 18. März nicht zurückzunehmen, wird die AfD-Fraktion eine Organklage nebst Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Screenshot YouTube/Tagesschau
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Nach dem Bundestagspräsidentin Bärbel Bas entschieden hat, die Einladung zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages für den 13. und 18. März nicht zurückzunehmen, wird die AfD-Fraktion im Laufe des Montags eine Organklage nebst Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Mit ihrem Eilantrag macht die Fraktion die Verfassungswidrigkeit der Einberufung der Sondersitzungen geltend und beruft sich hier auch auf Rechte des Bundestags selbst. Sie stützt sich auf die Verletzung von Organisations- und Mitwirkungsrechten, wenn in fehlerhafter Weise das Alt-Parlament zu einer Sondersitzung einberufen wird, obwohl in vergleichbarer Geschwindigkeit das bereits gewählte, neue Parlament einberufen werden könnte. Die AfD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet ist, in der aktuellen Situation den neuen Bundestag einzuberufen. Dies gilt insbesondere, da der Bundespräsident den alten Bundestag aufgelöst hat, und da durch die Einberufung des neugewählten Bundestages, die bereits in der kommenden Woche erfolgen könnte, kein wesentlicher zeitlicher Verzug entstehen würde. Es gebe unter dem Grundgesetz auch kein Wahlrecht zwischen zwei nebeneinander existierenden Bundestagen oder ein politisches Ermessen der Bundestagspräsidentin, welchen Bundestag sie einberufen möchte. Zudem verkennt sie auch ganz allgemein die Vorgaben der Verfassung: Obwohl diese ein Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Bundestags explizit verlangt, stützt sie sich bloß auf ein Verlangen von zwei Fraktionen und will hieraus rechnerisch ein Drittel ableiten. Wie viele Abgeordnete aber tatsächlich dieses Verlangen geäußert haben, hat sie nicht geprüft.

Dazu teilt der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

»Es ist völlig unverständlich, dass Bundestagspräsidentin Bas auch nach unseren Ausführungen daran festhält, den aufgelösten 20. Bundestag zu Sondersitzungen, statt den neu gewählten 21. Bundestag zu seiner Konstituierung zusammenzurufen. Sie hat bereits formell fehlerhaft einberufen, ignoriert mit ihrer Entscheidung den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor zwei Wochen gezeigt hat, und untergräbt damit weiter das Vertrauen in die parlamentarischen Prozesse. Sowohl sämtliche juristischen Argumente als auch der gesunde Menschenverstand und die politischen Umstände sprechen für unsere Auffassung, dass die Bundestagspräsidentin den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen erneut zusammenrufen dürfte, nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen und Billionen Euro schwere Neuverschuldung möglich zu machen. Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Schabulke

Wie der Name schon sagt : Besonders "Bas" (niedrig )

Wer als Richter auf die Bibel schwört ,doch nicht nach dem Recht des WORTES richtet, sollte sich nicht wundern ,da er weisungsgebunden handelt ,wenn dieser später nach Gottes Weisung gebunden wird !

Gravatar: Tom

Man muss es mal klar sagen: die „blöden Deutschen“ haben die CDU doch gewählt! Also was soll jetzt das Geschrei? Dummheit wird auch heute immer noch bestraft. Leider ist aber das ganze Land davon betroffen. Dankeschön an die „dummen Michels“!

Gravatar: werner S

Bärbel Bas muss die Immunität genommen werden, damit man sie vor Gericht bringen kann. Solche Handlungen einer Bundestagspräsidentin rücken nahe an die Kriminalität

Gravatar: Werner Hill

@ Fritz der Witz

" ... was ihnen gerade paßt".

Wenn Sie mit IHNEN die globalistischen Strippenzieher der Politmarionette Merz meinen, liegen Sie richtig!

Gravatar: gemnick

Und nun kommt es auf die weisungsgebundenen Richter an? Werden die Richter über die Verfassung, über die installierte Demokratie gestellt? Ich kenne eine alte Wahrheit, die von Merz gehört werden sollte im Hinblick darauf, was er früher an den Grünen, an der SPD etc. verteufelte. Wenn man lange genug und intensiv genug, mit Hetze und Vehemenz, anderen etwas vorwirft, dann wird man es letztlich selber - man ist es dann genauso. Dieser Zustand ist bei Merz eingetreten - er übernimmt inzwischen fast alle Positionen seiner Gegner, weil er unbedingt an die Macht will - koste es, was es wolle.

Gravatar: Semenchkare

Hoffentlich mit Erfolg!

Gravatar: Lutz

Gerade aus JF-Online kopiert:

"Schmidttom sagt:
11. März 2025 um 8:33 Uhr

Die Tradition muss gewahrt werden, deshalb einen Roland ist des anderen Stephan."

Gravatar: Karla

Deshalb hat die Schweiz direkte Demokratie uund das will die Afd auch, Volksbefragung bei solchen horrenten Summen Schulden und vor allem nicht zweckentfremdet.
Die Einzige Partei die etwas dagegen unternimmt ist die Afd, sie klagt, Danke an alle in der Afd!!

Gravatar: Alfred

Den Bunten Genossen geht es nur um die Machtergreifung.
Merz ist alles "Wurscht"! Er will nur Kanzler werden!
Mit Schulden kann jeder Idiot regieren! Bezahlen muss alles der Mittelstand.
Arbeiten lohnt sich nicht mehr für die Bürgergeldempfänger, da sie ohnehin die Genossen-Bande gewählt hatten.
Der ganze Schwindel kann nur durch eine erfolgreiche Klage gestoppt werden.

Gravatar: Wilfried Scherder

Ich habe für die laufenden Anrufungen von Parteien oder Politikern nach dem Verfassungsgericht oder anderen Gerichten für überflüssig. Denn die Richter sind doch alle auf Linie gebracht, wie man es eindrucksvoll beim Corona Verbrechen feststellen konnte. Sie haben alle das Partei-buch oder die -nähe zu dem herrschenden Einheits - Altparteienkartell und handeln dementsprechend. Die Gesetze dafür sind pass genau gemacht und damit hat der Richter seine Pflicht erfüllt. Das Gewissen? Diese Grundlage ist längst entfallen!

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