AfD klagt vor Bayerischem Verfassungsgerichtshof

AfD: Das Hochschulinnovationsgesetz ist verfassungswidrig!

Teile des neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) sind nach Auffassung der AfD-Fraktion verfassungswidrig. So ist darin keine Regelung zur Überprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) vorgesehen, obwohl die Hochschulen mit Mitteln des Staatshaushaltes ausgestattet werden.

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Teile des neuen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) sind nach Auffassung der AfD-Fraktion verfassungswidrig. So ist darin keine Regelung zur Überprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) vorgesehen, obwohl die Hochschulen mit Mitteln des Staatshaushaltes ausgestattet werden. Der Präsident des ORH, Christoph Hillebrand, hat betont, dass das Prüfungsrecht des ORH auf der Bayerischen Verfassung beruht.

Aus diesem Grund beschlossen vier Abgeordnete der AfD sowie die Fraktion insgesamt, in zwei verschiedenen Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das BayHIG zu klagen.

Ferdinand Mang, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erläutert dies wie folgt: 

»Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz, das vor einigen Monaten verabschiedet wurde, ist unserer Auffassung nach in Teilen verfassungswidrig. Deshalb haben vier Abgeordnete der AfD-Fraktion eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, darunter auch ich.

Wir halten diejenigen Vorschriften für verfassungswidrig, die das bisherige Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs für den Hochschulbereich, insbesondere bezüglich der Gründung privatrechtlicher Unternehmen durch die Hochschulen, aufheben. Diese Abschaffung erfolgte während des Gesetzgebungsverfahrens mehr oder weniger stillschweigend, damit die Öffentlichkeit möglichst nichts davon erfährt.

Ich vermute, dass die Regierungsfraktionen die Absicht verfolgen, ihren Parteigängern und Sympathisanten an den Hochschulen mehr Spielraum zu verschaffen. Und die Oppositionsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP machen dabei, wie üblich, mit. Die Kontrolle durch den Rechnungshof, die jahrzehntelang gängige und bewährte Praxis war, ist Söder und Aiwanger offenbar ein Dorn im Auge.

Darüber hinaus prüft auch die AfD-Landtagsfraktion, ein Meinungsverschiedenheitenverfahren einzuleiten. Beide Verfahren sind prozessual voneinander unabhängig.

Die AfD steht für Transparenz, rechtsstaatliche Gewaltenteilung und effektive Rechnungsprüfung.«

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