Urteil gegen afghanischen Messermörder von Kandel gefällt

Achteinhalb Jahre Haft für brutalen Mord an Mia (15)

Im Mordfall Kandel wurde nach acht Monaten ein Urteil gesprochen. Der afghanische Asylbewerber Abdul D. bekam dafür, dass er nach Weihnachten die 15-jährige Mia V. brutal mit zahlreichen Messerstichen ermordete, eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren.

Foto: Youtube (Screenshot)
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Am 27. Dezember 2017 ermordete der afghanische Asylbewerber Abdul D. seine ehemalige Freundin Mia V. (15) aus dem pfälzischen Kandel mit mehreren Messerstichen in einem örtlichen Drogeriemarkt. Der Fall sorgte bundesweit für viel Empörung und zahlreiche Proteste. Am Montag wurden nun in einem Prozess das Urteil gesprochen. Während des Prozesses würgte er sogar einen Justizbeamten.

Das Landgericht Landau in der Pfalz sprach Abdul D. des Mordes und der Körperverletzung schuldig. Er erhielt dafür eine sogenannte Einheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten, während Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren forderten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Der Mörder akzeptierte sein Urteil.

Der Mordfall sorgte damals für eine intensive Debatte über eine verbindliche Altersfeststellung von Asylsuchenden. Nach seiner eigenen Altersangabe war er zum Tatzeitpunkt 15 Jahre, wie sich aber bei einer Körperuntersuchung herausstellte, offensichtlich schon 20 Jahre alt. Da er bei der Mordtat wohl noch unter Jugendstrafrecht fiel, wurde er entsprechend juristisch behandelt.

Bei einer nach dem deutschen Jugendstrafrecht angewandeten »Einheitsstrafe« soll laut Definition der erzieherische Aspekt im Vordergrund stehen. Auch mehrere selbständige Strafen sollen zu einer einheitlichen Strafe mit festgelegter Höchstgrenze gebildet werden. Es bleibt äußerst zweifelhaft, dass der Mädchenmörder mit seinem kulturell-religiösen Hintergrund und einem krankhaften Ehrgefühl in nur achteinhalb Jahren Haft noch zu etwas erziehen ist.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.M.

Wie unsere deutsche Ehre verachtet und verlacht wird, unglaublich!

HERR, schenke uns einen starken Führer, der hier für Recht und Ordnung sorgt und den Invasoren zeigt, wo ihr Platz ist!

Gravatar: Jörg Johann

Man kann gar nicht so viel Fressen wie man Kotzen könnte. Wäre ich der Vater von Mia ****** **** ****** ****** *******

Gravatar: harald44

Typisch verkommene BRD-Kuscheljustiz!
Genau umgekehrt wird ein Schuh daraus! Wer als Halbwüchsiger (oder Erwachsener) vor dem illegalen Grenzübertritt seine Papiere wegwirft, der tut dies um zu betrügen und um als jünger zu gelten als er ist, um sich dadurch Vorteile zu erschleichen. Daher ist das "In dubio pro reo" in diesem Fall ganz falsch. Wenn ein kriminell gewordener Ausländer sich altersmäßig im Bereich zwischen Jugendlichem und Erwachsenem befindet, dann hat er als Erwachsener zu gelten und dementsprechend bestraft zu werden. Ist er nicht erwachsen im Sinne des Gesetzes, dann kann er das ja durch korrekte Papiere nachweisen; hat er diese aus den oben erwähnten Gründen nicht - dann ist er selbst daran schuldig.

Gravatar: Thomas Waibel

Es geht nicht an, daß bei der Feststellung des Alters des Angeklagten man sich auf seine eigenen Angaben verläßt.

Im Zweifelsfall muß es mit einer ärztlichen Untersuchung, die auch gegen den Willen des Angeklagten durchgeführt werden kann, festgestellt werden.

Gravatar: Thomas Waibel

Das Jugendstrafrecht muß bei Angeklagten unter 18 Jahren und kann bei Angeklagten, die über 18 Jahren, aber noch nicht 21 Jahren sind, angewandt werden.

Von dieser Möglichkeit machen viele Richter großzügiger weise Gebrauch.

Gravatar: Hannelore

10 Jahre Haft für einen Angriff auf eine Moschee.
Es entstand geringer Sachschaden.
Kein Mensch wurde verletzt oder so.
Dafür gab es ZEHN Jahre.
Und nun dieser gemeine Mord und nur 81/2 Jahre Haft.
Ein Skandal.
Muss dieser Mörder nach Verbüßung seiner schrecklichen
Tat wenigstens unser schönes Land verlassen?
Ich will nicht, dass so einer noch in einem Land herum
läuft. Weg mit ihm!

Gravatar: Frank

Gesamtstrafe 8,5 statt 15 Jahren

Gute Führung = - 1/3 der Strafe = 5,66 Jahre.
Davon in Untersuchnugshaft = 5,66 - 8 Monate

Reststrafe 5 Jahre

Entlassung: spätestens Ende August 2023. Dann ist er 25 (gelogen 21) und hat sein ganzes Leben inclusive psychologischer Betreuung, kostenloser Ausbildung, , Krankenversicherung, Integrationsmaßnahmen und Sozialleistungen noch vor sich.

Sie hat ihres schon hinter sich!

Theoretisch könnten die Eltern in 5 Jahren im Einkaufsladen hinter ihm an der Kasse stehen und zusehen wie er mit einem vollen Einkaufswagen vor ihnen her fährt, sich umdreht und sie auslacht.

Geht noch mehr Erniedrigung?

Also bei mir kaum...

Ich frage mich wie diese standhaften Deutschen das alles ertragen ohne auszurasten.

Meine Hochachtung!

Gravatar: Maria

wie lange dauert es bis dieser "Ehrenmann" Freigang bekommt ?
Und wie lange sitzt der wirklich ein ?
Vermutlich höchstens 2/3 dieser 8 1/2 Jahre.

Gravatar: Harald Schröder

Eine deutsche Schülerin ist soviel wert wie 0,891 beschädigte Haustüren.
9 Jahre und acht Monate für die Tür
8 Jahre und sechs Monate für ein Leben

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Gravatar: H.M.

HERR, schenke uns eine Justiz, die Urteile spricht, die verständliche Signale an die Invasoren senden und nicht solche Kuschelsignale! HERR, erbarme dich über unser deutsches Volk und Vaterland, auf dass es nicht völlig zerstört wird. Wehre du dem Rassismus der Invasoren und Fremden gegen unser deutsches Volk, der leider auch in unserem eigenen Volk als ethnischer Selbsthass etabliert ist.

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