Gegen Abtreibungsparagraf 219a

Abtreibungsärztin Kristina Hänel will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung wurde Kristina Hänel vor wenigen Tagen rechtskräftig verurteilt. Die Ärztin kündigt an, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Sie hofft auf ein abtreibungsfreundliches Urteil des höchsten deutschen Gerichts.

Foto: Pixabay
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Auf ihrer Webseite stellte Kristina Hänel verschiedene Methoden der vorgeburtlichen Kindstötung ausführlich dar. Damit verstieß die Ärztin gegen Paragraf 219a, der das Werbeverbot für Abtreibung regelt. Vor wenigen Tagen ist Kristina Hänel dafür vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main rechtskräftig verurteilt worden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Nach dem Urteil kündigte die Gießener Allgemeinärztin an, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Die Abtreibungsbefürworterin hofft, daß das Karlsruher Gericht das Werbeverbot nach Paragraf 219a entweder vollständig kippt oder inhaltlich derart aushöhlt, daß es Ärzten faktisch freigestellt wird, ob und wie detailliert sie über die Tötung von ungeborenem Leben informieren.

In einem Interview mit der Ärzte-Zeitung kritisierte Kristina Hänel, daß aktuelle Lebensschützer die »Informationshoheit« über Schwangerschaftsabbrüche besitzen. Durch die »Fake News« von Lebensschutzorganisationen werden Frauen jedoch in die Irre geleitet. Hänel forderte deshalb, es nur medizinischen »Fachleuten«, zu denen sich die Ärztin auch zählt, zu überlassen, wie Frauen über Abtreibung informiert werden. Hänel berichtete über großen Rückhalt, den sie von Kollegen für ihren Feldzug gegen Paragraf 219a erhalte.

Mit der Freigabe von Abtreibungswerbung wäre für die Lebensschutzgegner eine wichtige Etappe erreicht: die weitere Normalisierung von Abtreibung zu einer medizinischen Dienstleistung.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hajo

Wer das Leben mißachtet ist ein Teufel in Menschengestalt und erhält noch seine Strafe im Diesseits, spätestens in älteren Tagen wird das schlechte Gewissen an die Tür klopfen und das könnte schlimmer sein als die kurzfristige Problemlösung, die mit der Menschenwürde und Empathie nichts gemein hat und an Niederträchtigkeit nicht zu überbieten ist, es sei denn lebensbedrohliche Zustände treten ein, dann gilt das Selbsterhaltungsrecht, was in solchen Fällen zulässig wäre, aber sonst auf keinen Fall, wenn wir noch den Anspruch erheben wollen, Gottes Ebenbild zu sein, was wir dann umbringen, wenn es nicht in unser Weltbild paßt.

Gravatar: Roland Brehm

Werbung für's Leben, daß wäre mal was ! Die allermeisten Kinder werden nur deshalb abgetrieben weil die Frauen "versehentlich" schwanger geworden sind und es eben gerade nicht in den Kram passt. Legitime medizinische Gründe sind eher die Ausnahme. Viele Frauen bleiben nach einer Abtreibung unfruchtbar da es zur Schädigung der Gebährmutter kommt.
Mord ist kein Recht !
Jedes Jahr werden in Deutschland über eine Million Kinder abgetrieben und weil dann der Nachwuchs fehlt eine Million Ausländer ins Land geholt. So wird der Austausch des deutschen Volkes vorangetrieben, vor allem von unseren eigenen Landsleuten.

Gravatar: Hand aus der Tiefe

Ich möchte diese Frau gar nicht als Ärztin bezeichen, da ein Arzt sich dem Leben verschrieben hat und nicht dem Tod. Anstatt junge Frauen zu ermutigen, sich für das Leben ihrer Kinder zu entscheiden, werden von dieser Person wohl eher noch mehr Zeifel gesäht, ob es eine gute Entscheidung ist, ein Kind auf die Welt zu bringen. Es ist widerlich. Viele Frauen werden diesen Entschluss abzutreiben auch ihr ganzes Leben lang bitter bereuen.
Schuld daran ist jedoch unsere Politik, die von einem lebens- und familienfeidlichen Feminismus unterwandert ist und mit Merkel, eine kinderlose Frau, an ihrer Spitze hat. Man kann diesbezüglich den Islam nur beneiden, dort gibt es solche kinderfeindlichen Verhältnisse nicht. Dort geht kein Kind verloren.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung wurde Kristina Hänel vor wenigen Tagen rechtskräftig verurteilt. Die Ärztin kündigt an, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Sie hofft auf ein abtreibungsfreundliches Urteil des höchsten deutschen Gerichts.“ ...

Obwohl ein `fast` entsprechendes ´Gesetz` (Paragraf 219a) schon seit April anno 2019 bereits vorliegt???
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/besserer-informationszugang-fuer-schwangere-1577156

Gravatar: Thomas Waibel

Die Befürworter des vorgeburtlichen Mord versuchen, dieses Verbrechen als ein Recht der Mutter darzustellen. Deswegen demolieren sie alles, was eine Einschränkung dieses "Rechts" ist.

Dabei werden sie durch das Schweigen der beiden "Kirchen", für die das Ertrinken von Wirtschafts-"Flüchtlingen" im Mittelmeer ein Skandal ist, aber nicht die Ermordung von ungeborenen Kindern am Fließband, unterstützt.

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