Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen sehr

Abstammungsrecht soll überarbeitet werden

Die Binsenweisheit, mit der in früheren Jahren darauf hingewiesen werden sollte, dass mit der Geburt eines Kindes erst die wirklichen Herausforderungen im Leben beginnen, erhält von der Merkel-Regierung neue Nahrung: das Abstammungsrecht soll überarbeitet werden.

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Der unvergessliche Heinz Erhardt schrieb es einmal in treffenden Worten: »Eltern bestehen in der Regel aus zwei Personen.« Doch weil seine Eltern den Bund fürs Leben jeweils drei Mal schlossen, hatte er nach und nach drei Väter und ebenso viele Mütter. Was Heinz Erhardt in seiner humoristischen Art beschrieb, soll nach dem Willen der Merkel-Regierung jetzt aber Realität und per Gesetz verankert werden. Das Abstammungsrecht soll geändert, die Elternschaft neu geregelt werden.

Wie die »FAZ« in einem Bericht schreibt, soll zunächst einmal der Begriff »Abstammung« abgeschafft werden. Stattdessen soll es zukünftig »rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung« heißen. Alleine dieser sperrige Begriff ist schon mehr als gewöhnungsbedürftig, aber trotzdem noch der am ehesten überschaubare und nachvollziehbare Teil dieser Neuregelung. Denn danach wird es kunterbunt und vogelwild.

Ein Beispiel gefällig? Mutter ist, wer das Kind auf die Welt bringt. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Doch die Geburtshelfer dieser Neuregelung sind auch hier äußerst kreativ. Denn »wenn eine Frau eine befruchtete Eizelle von einer Leihmutter austragen lässt, dann ist das nicht mehr der Fall«, heißt es in dem Bericht der FAZ. Wenn nämlich ein Kind im Ausland durch eine ausländische Leihmutter geboren wurde, dann solle im Einzelfall geprüft werden, wer nun die Mutter des Kindes sei. Das Kind dürfe nicht durch die unterschiedliche Rechtsprechung in Deutschland (hier ist die Leihmutterschaft verboten) und im Ausland (in einigen Ländern ist die Leihmutterschaft legal) bestraft werden. Sprich: die Nicht-Mutter kann gegebenenfalls die Stelle der genetischen Mutter als rechtliche Mutter einnehmen.

Bei lesbischen Paaren soll es neben der genetischen Mutter dann auch die »Mit-Mutter« geben; so soll die Lebensgefährtin respektive die Ehefrau der das Kind gebärenden Frau zukünftig im rechtlichen Verhältnis zum Kind bezeichnet werden. 

Doch noch bleiben einige Fragen offen. Wie verhält sich das rechtliche Verhältnis bei schwulen Paaren zu einem gemeinsamen Kind? Denn trotz aller Gesetzesinitiativen und Vorstößen will sich die Natur einfach nicht beugen und behält es sich vor, dass allgemein lediglich Frauen Kinder zur Welt bringen können. Nur mit größerer chirurgischer Nachhilfe ist es dem transsexuellen Amerikaner Thomas Beatie, der als Frau zur Welt kam, vorbehalten gewesen, als erster »Mann« Kinder zur Welt bringen zu können. In der Zwischenzeit hat er einer Tochter und einem Sohn das Leben geschenkt.

Und auch in Österreich brachte ein »Mann« Anfang des Jahres ein Kind zur Welt. Auch er wurde als Frau geboren und hat die Geschlechtsumwandlung, wie Beatie auch, nur zum Teil vollzogen. Doch das sind Einzelfälle, bei denen Ärzte erheblichen Einfluss genommen haben. Die Natur sieht es anders vor.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.von Bugenhagen

Habe meine Abstammung schwarz auf weiß,noch mit Stempel der SS,
und es steht dort dass ich Nachkomme eines Bürgers des Deutschen Reiches bin....Wurde mir auch nie schriftlich aberkannt.- deshalb kann ich nicht nach vollziehen jetzt ein BRD ler zu sein

Gravatar: blubby

Ist doch jetzt eh alles sch**ßegal.
Nun stecken wir bis zum Hals im linksgünen Siff.
Bundestagswahl 2017 frei nach Goethe:
"Leck mich in meinem Arsche."
Mit mir nicht.

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