Schutzwürdige Interessen in Griechenland nicht gesichert

Abschiebung syrischer Familie nach Griechenland von Gericht verhindert

Die schutzwürdigen Interessen eines »Flüchtlings« seien in Griechenland nicht gesichert. Daher könnte eine syrische Familie, die via Griechenland und der Balkan-Route nach Deutschlang gelangt ist, nicht dorthin abgeschoben werden. Das entschied das Regensburger Verwaltungsgericht (Aktenzeichen RN 11 K 18.31292).

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Eine kurdsich-syrische Familie war im August 2017 nach Deutschland gelangt und hatte Asyl beantragt. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Familie bereits im Oktober 2016 Asyl beantragt hatte. Doch dort habe es, so der Vater, viele Probleme gegeben. Die Kiinder hätten nicht zur Schule gehen können, es gab auch weder eine eigene Wohnung noch Arbeit. Sein Ziel sei ohnehin von Beginn der Reise an Deutschland gewesen. Nach Griechenland jedenfalls wollen weder er noch seine Familie zurück. Seine Frau würde ihren eigenen Worten zufolge eher wieder nach Syrien zurückkehren als nach Griechenland.

Das BAMF hatte im April 2018 die Familie aufgefordert, Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen anch Zugang des Bescheides zu verlassen. Griechenland sei ein EU-Staat und gelte daher als sicheres Herkunftsland. Dort drohe der Familie weder »Folter, Folter oder relevante unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung«, hieß es in dem Bescheid. Das Land gewähre »prinzipiell Zugang zu Bildung, der Gesundheitsvorsorge, zum Arbeitsmarkt und zur Sozialversicherung und stelle sie damit der einheimischen Bevölkerung gleich.«

Die Familie klagte gegen diesen Bescheid und das Regensburger Verwaltungsgericht gab ihr jetzt recht (Aktenzeichen RN 11 K 18.31292). Griechenland könne nicht als sicheres Herkunftsland bezeichnet werden. So heißt es im Urteil, dass die griechischen Standards im Prinzip im Einklang mit europäischen Standards stünden, Deutschland sich jedoch  zunächst vergewissern müsse, ob die besondere Situation der Familie und die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder gewährleistet seien. Die Mutter leidet an einer Hautkrankheit und Rheuma, das jüngste Kind wurde während des Aufenthaltes in Deutschland geboren.

In Griechenland erhält jeder erwachsene »Flüchtlinge« 200 Euro, ein erwachsenes Familienmitglied 100 Euro und jedes minderjährige Kind 50 Euro, sind aber an hohe Hürden gekoppelt. Das in den deutlich höheren Leistungen, die hierzulande ohne jegliche Vorleistung ausgeschüttet werden, das mögliche Motiv der Familie für ihre Klage zu finden sei, wollte das Gericht nicht einmal in Betracht ziehen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: kim

Eine eindeutig rechtswidrige Entscheidung - Richter vor Gericht !!

Gravatar: Zyniker

Ich bin für die Umbenennung der Bundsrepublik Deutschland in WELTSOZIALAMT!

Gravatar: Karl Napp

Habe als Volljurist vor 50 Jahren selbst die Befähigung zum Richteramt erworben. Für das, was sich da jetzt als Richter an den Verwaltungsgerichten teilweise rumtreibt (ungebildet aber ideologie-verseucht, verantwortungslos gegenüber der Bevölkerung) muss ich mich fremdschämen.

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