Täter polizeibekannt, vorbestraft und »streng gläubig«

Abgründe zeigen sich beim Messerangriff in Neukölln

Berhan S. stach in der vergangenen Woche auf dem Schulhof einer christlichen Schule in Neukölln zwei Mädchen (7 und 8 Jahre alt) nieder. Der Hintergrund des Täters wurde zu verschleiern versucht, jetzt aber kommen immer mehr Details an den Tag - und es tuen sich Abgründe auf.

Screenshot
Veröffentlicht:
von

Den ersten Medienangaben zufolge soll der 38-jährige »Mann« ein Deutscher sein, der in Berlin lebt. Nach und nach sickerte durch, dass der sofort als »psychologisch gestört« attestierte Messerakrobat mit Vornamen »Berhan« heißt. Dieser Name klingt nicht unbedingt danach, als sei er ein seit mehreren Generationen in dieser Region verbreiteter Name. Stimmt: der Name ist osmanischer Herkunft. Das aber ist nur eine Randbemerkung, denn der Täter offenbart jede Menge weiterer »Besonderheiten«.

Den Ermittlungsbehörden zufolge stammt Berhan S. aus einer »streng gläubigen« muslimischen Familie. Er sei wegen verschiedener Straftaten seit 2009 hinlänglich polizeibekannt, unter anderem wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, diverser Betäubungsmitteldelikten, Beleidigung, Leistungserschleichung, Sachbeschädigung und Nötigung. Bei keiner dieser Straftaten wurde ihm eine psychologische Störung attestiert.

Zusammenfassung: ein aus einer streng gläubigen muslimischen Familie stammender und als gewalttätig bekannter Mann betritt mit einem Messer bewaffnet den Schulhof einer christlichen Schule und sticht dort hinterrücks zwei kleine Mädchen nieder. Die Berliner Staatsanwaltschaft will darin aber keine Motivationslage erkennen (oder politisch gewollt nicht erkennen dürfen), sondern attestiert dem Messermann aus der Hüfte heraus unmittelbar nach der Tat eine psychische Störung und ein willfähriger Richter erlässt ebenso im Handumdrehen einen Unterbringungsbefehl in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Laut den Ermittlungsbehörden läge offiziell kein Motiv des Beschuldigten vor, man hatte – trotz der zahlreichen einschlägigen vorherigen Straftaten – keine »Erkenntnisse, dass er zu Gewalttaten neigt«, sagt Sebastian Büchner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft in einem Beitrag der Bild.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: hw

Nichts wirklich Neues aus der 2. Hauptstadt der Türkei und der linksversifften Grünen und Islam-Lutscher!

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang