Gericht erklärt Wohnungsvermietung nur an Deutsche für unzulässig

81-jähriger vermietete nicht an Ausländer: 1000 Euro Strafe

Nach unangenehmen Erfahrungen wollte ein 81-jähriger eine Wohnung in seinem Haus nur noch an deutsche Staatsbürger vermieten. Jetzt wurde er zur Zahlung von 1.000 Euro Strafe an einen Afrikaner verdonnert, weil er diesen als Mieter ablehnte.

Foto: Tim Reckmann/ flickr.com/ CC BY 2.0
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Ein Hauseigentümer muss 1.000 Euro Entschädigung an einen aus Afrika stammenden Mann zahlen, weil er in einem Inserat angab, eine Wohnung in seinem Haus nur an deutsche Staatsangehörige vermieten zu wollen. Das entschied das Amtsgericht Augsburg. Im Wiederholungsfall droht ihm ein noch höheres Ordnungsgeld.

Der zuständige Vorsitzende Richter Andreas Roth sah in dem Vorgehen des Hauseigentümers eine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßene »offene Benachteiligung von Ausländern« und gab damit am Ende des Prozesses der Klage eines aus Burkina Faso stammenden Mietinteressenten vollständig statt.

Der Burkinabe berichtete in der Prozessanhörung, dass sein Telefonat mit dem Vermieter nach kürzester Zeit beendet war, als klar wurde, dass er einen Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer betonte in dem Gespräch, die Wohnung nur an deutsche Staatsangehörige vermieten zu wollen.

Der 81-Jährige Vermieter begründete sein Vorgehen damit, dass er in den von ihm auch bewohnten Haus schon einmal bei vorherigen Vermietungen Ärger mit einem türkischen Drogendealer gehabt habe. Der Richter entgegnete ihm: »Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen«.

Der Kläger selber ist kein Unbekannter. Es handelt sich um Hamado Dipama, Sprecher des als NGO zur Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl gehörigen »Bayerischen Flüchtlingsrates e.V.«. Dipama ist seit vielen Jahren im Münchener Nachtleben unterwegs, um mögliche Diskriminierungen aufzuspüren, etwa wenn Türsteher ihn nicht in Klubs hereinlassen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: gisela glatz

Was haben wir nur für eine Justiz? Ich habe bisher geglaubt, dass wir eine freie Wirtschaft haben und ich ein freier Mensch bin, aber dies ist wirklich nicht so. Es wird einem alles vom Staat vorgeschrieben ! Wenn ich nur an deutsche Bürger vermieten möchte, weil ich unschöne Erfahrungen gemacht habe, dann muß ich das doch einfach machen können. Warum wird mir vorgeschrieben, was ich mit meinem Wohneigentum mache ??? Leider hatten wir schon einmal eine solche Zeit, in der die Regierung alles bestimmt hat und nun dürfen die Ausländer gegen die Deutschen Vermieter klagen. Was für ein HOHN !!! Dieser Kläger sollte lieber in Deutschland richtig für sein erhaltenes "Geld" arbeiten und nicht die Gesetzeslücken zum Klagen (auf unsere Kosten) aufspüren.

Gravatar: Ganz Deutschland sitzt auf dem Sofa und streichelt seinen Bimbo

Natürlich kann der seine Wohnung vermieten, an wen er will. Nur schreiben darf er das nicht. Er muss also erst seine Zeit verschwenden und BewerberInnen müssen erst ihre Zeit verschwenden mit Wohnungsbesichtigungen und dem Austausch falscher Freundlichkeiten, und dann kann sich der Vermieter die Mieter aussuchen, die er haben will, und die weglassen, die er nicht haben will.

Aber ohne seinen Streichelbimbo auf dem Sofa macht's der deutsche Gesetzgeber eben einfach nicht, WeltretterIn vom Dienst ...

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9272170.html

... Feminazis, Bimbonazis, Homonazis, Pädonazis, Ökonazis, Klimanazis ... .

In Kalifornien ist man da übrigens schon weiter, don't waste my time with fair housing act asf.

Dort schreiben es VermieterInnen klipp und klar in ihre Annoncen, wenn sie Zimmer / Wohnungen / Häuser zum Beispiel nur an Frauen vermieten.

Das spart dann allen Beteiligten viel Zeit und Ärger.

Gravatar: Schnully

Auf jeden Fall war dieser Afrikan*** gut vernetzt und fand sofort den passenden Anwalt . Ich kann den Vermieter verstehen , aber besser zahlt er jetzt 1000 Euro und sagt zukünftig in solchem Fall . Ich habe mich für einen anderen Mieter entschieden mehr muß er nicht sagen . Als später 20000 Euro Sanierungskosten an der Backe zu haben ,wenn das Goldstück auszieht .

Gravatar: heinz weiss

Sechs Diebstähle, ein Wohnungseinbruch, Brandstiftung, sechs versuchte Diebstähle, Urkundenfälschung, mehrmaliges versuchtes Herbeiführen einer Sprengung von Geldautomaten und mehrere Sachbeschädigungen, ergibt beim Amtsericht Rottweil – zwei Jahre Bewährung! Und eine neue Krankheit: der 35-jährige Mann leidet unter einer ost-west-deutschen Anpassungsstörung!

Bei allem Verständnis für besondere Situationen, aber diese Strafe erscheint zu mild. Oder wird auch deshalb keiner mehr verknackt, weil wir schlicht keinen Platz mehr in den Gefängnissen haben!

Gravatar: Gerd Müller

Für mich, der ich von der "Wohnraumbewirtschaftung"
in der Ostzone betroffen war, indem ich im eigenen Elternhaus keine Wohnung beziehen durfte, ist das
ein unvorstellbarer Eingriff in die Freiheits- u. Eigentumsrechte !

Ich hätte mir niemals träumen lassen, daß in der Bundesrepublik (wie ich das sehe) kommunistisch geprägte Urteile gefällt werden dürfen !!!!!!!!

Gravatar: Manfred Hessel

Dieser " Pro Asyl" - Afrikaner hatte niemals die Absicht, eine Wohnung zu mieten, es ging nur um Provokation und finanzielle Schädigung eines Deutschen. Und genau das sollte man mal diesem Richter klar machen , wenn es sein muß auch außerhalb der Bürozeiten. Dieses Schandurteil dürfte nun in ganz Deutschland bekannt sein und ich selbst sorge höchstpersönlich in meiner Gemeinde dafür, daß es auch hier bekannt wird.

Gravatar: Frank

Immer wieder hört man dass die neuen Goldstücke alte Menschen (Deutsche) angreifen, ausrauben, sie Verletzen, töten. Nicht aus Rassismus sondern aus Angst um sein Leben, sein Eigentum wollte dieser Mann nur an Deutsche vermieten. Pure ANGST!!!! . Angst um sein Leben!!!! Wie so viele in diesem Land. Dafür wird man (Deutsche) heute politisch korrekt hart bestraft. Tatbestand: Angst. Strafe unausweichlich!!!!!!!!!!! Massenvergewaltigungen, Überfälle Diebstähle, Raub ??? Urteile: Nicht schuldfähig, nicht strafmündig, nicht Deutsch! Urteile: Freispruch oder Bewährung.

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