Den Regierenden in Berlin scheinen die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetze relativ unbekannt zu sein. Vor allem bei den kriegsgeilen Grünen offenbaren sich hier eklatante Lücken. Es ist scheinbar höchste Zeit, jene Damen und Herren einmal auf die eine oder andere Bestimmung deutlich hinzuweisen.
Da wäre zunächst einmal der Art 26 GG, der sich mit den Grundsätzen der Vorbereitung eines Angriffskriegs beschäftigt. Dort heißt es in Absatz 1 klar und deutlich: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Das Grundgesetz schafft ausschließlich die Rahmenbedingungen. Die Strafbestimmungen, wie sie hier in Satz 2 gefordert werden, finden sich entsprechend im Strafgesetzbuch. Hier ist es der §80 StGB, der ebenso klar wie deutlich bestimmt: Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Da gibt es keinen zweiten Absatz, der die Bestimmungen erweitert oder abschwächt. Der §80 StGB ist in seinen Definitionen klar.
Die Berliner Ampel - und insbesondere die Grünen - gefährden mit ihren Äußerungen und ihrer Kriegshetze das friedliche Zusammenleben der Völker in Deutschland und Russland. Ihre Hetzparolen sind ausgerichtet und geeignet, diesen Frieden zu stören; ihre Forderungen sind so zu verstehen, dass sich Deutschland an einem Krieg gegen Russland beteiligen soll.
Da Russland kein Land der NATO angegriffen hat, liegt kein Bündnisfall vor. Ein Krieg gegen Russland wäre also ein Angriffskrieg. Und wer einen solchen Angriffskrieg vorbereitet, an dem Deutschland beteiligt sein soll, begeht ein schweres Verbrechen, das mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet wird und eine Mindeststrafe von zehn Jahren vorsieht.
Wo sind Deutschlands Staatsanwälte und Richter, die endlich Klage gegen die Kriegstreiber erheben und sie vor Gericht stellen?
»Wir« sind NICHT im Krieg mit Russland. Baerbock vielleicht oder Lauterbach; aber die beiden sprechen wohl kaum für den Rest der 84 Millionen hier im Land lebenden Menschen.
Kommentare zum Artikel
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@ Sting 05.10.2022 - 12:24
Meiner Meinung nach trifft es zu, was in dem von Ihnen verlinkten Artikel steht ...
http://philosophia-perennis.com/2022/10/04/geheimpapier-kriegspropaganda-der-bundesregierung-genau-durchgeplant/ .
Er macht nur leider nicht klar und deutlich genug aufmerksam darauf, dass das gesamte, an sich zutreffend beschriebene Betreiben des deutschen "Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda" ...
https://app.box.com/s/5ydzkj21j4fmefmoedz2hssl4nwlfxfj
https://www.youtube.com/watch?v=VEmmrSSIBt8
https://www.youtube.com/watch?v=AnMsF-dzgAY
... geschieht unter US - Kuratel und auf Verlangen und mit Förderung und Unterstützung durch unsere US - amerikanischen "Freundinnen" und "Freunde."
So war es schon der Fall mit der westlichen "Sprachregelung" für die Sezession der Krim, laut westlichen Medien damals eine russische "Annektion" nach "Scheinreferendum", während die Krim sich in Wirklichkeit im Wege eines Referendums Russland angeschlossen hat ...
https://youtu.be/QlMsEmpdC0E?t=1418 .
Auch der Hinweis in dem von Ihnen verlinkten Artikel auf die sogenannte "Gewaltenverschränkung" trifft zu, die in Deutschland inzwischen allerdings so weit fortgeschritten ist, dass Politik und Exekutive die Staatsgewalten der Legislative und der Judikative einschließlich auch und gerade des Bundesverfassungsgerichts, dessen Verfall bereits vor dreizehn Jahren beschrieben worden ist, damals übrigens noch vom Spiegel (!) ...
https://www.spiegel.de/politik/politiker-in-roben-a-1756ebe4-0002-0001-0000-000067036822?context=issue
https://app.box.com/s/hy97zbdbvjdg3ybf6ttqgdqyky0fno2p
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Doppelstaat#Inhalt
https://menschundrecht.de/menschundrecht%202007%20-%202020.pdf#page=235 ,
.... längst in einem Akt organisierter Kriminalität gegen die Verfassung gekapert und vereinnahmt hat.
Die Feststellung der "exekutiven Allmacht" ...
https://www.youtube.com/watch?v=uhODzchqeLw&t=138s
... aus berufenem Munde traf übrigens vor vierzehn Jahren schon zu, und das tut sie heute nur um so mehr ...
https://www.youtube.com/watch?v=heFH_knWTAw
https://www.betterplace.org/de/organisations/663-mensch-und-recht-https-www-menschundrecht-de .
Geheimpapier: Kriegspropaganda der Bundesregierung genau durchgeplant
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https://philosophia-perennis.com/2022/10/04/geheimpapier-kriegspropaganda-der-bundesregierung-genau-durchgeplant/
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Das insgesamt 10 Seiten umfassende Dokument trägt den Titel „Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ und ist auf den 27.06.2022 datiert.
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Selbst Grundschulkinder sollen gehirngewaschen werden
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Florian Warweg schreibt: „Wir konnten das Papier verifizieren und uns ist auch die Identität des Whistleblowers bekannt.
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Das Dokument gibt einen erhellenden Einblick in das Ausmaß der horizontalen und vertikalen Strukturen der, man kann es nicht anders sagen, bundesdeutschen Staatspropaganda, insbesondere was die behördliche Einbindung von Medien (z.B. Spiegel und Stern), westlichen Social-Media-Konzernen, Bildungseinrichtungen und den sogenannten „Faktencheckern“ angeht.
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Selbst Grundschulkinder werden ins Visier genommen. Aus all dem ergibt sich der konzertierte Versuch einer Informations-Gleichschaltung durch die Bundesregierung.“
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Das Dokument zeigt sehr deutlich, dass das von der Antifa-Sympathisantin Nancy Faeser (SPD) geführte Innenministerium als zentrale Schaltstelle der staatlichen Propagandaaktivtäten gelten kann: ...ALLES LESEN !!
@ Querulantino 04.10.2022 - 17:05
""(Anm. d. Red.: die Vorbereitung eines Angriffskriegs ist ein Offizialklagedelikt. Eine Strafanzeige ist keine Vorbedingung, um Ermittlungen einzuleiten.)"
Richtig! Und dies zu unterlassen ist Strafvereitelung im Amt und ebenfalls strafbar. "
Offizialdelikte sind Straftaten, die von Amts wegen auf eine Strafanzeige verfolgt werden müssen, ohne dass darüber hinaus ein Strafantrag erforderlich ist.
Bieten sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das vorliegen eines Straftatbestandes, dann ist die Staatsanwaltschaft im Falle von Offizialdelikten dem Legalitätsprinzip als Ausprägung des Gleichheitsgrundsatzes des Artikel 3 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Rechtstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 3 GG gemäß auch ohne Strafantrag dazu verpflichtet, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und, abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlungen, öffentliche Klage zu erheben.
Dem Legalitätsprinzip steht das Opportunitätsprinzip gegenüber, das es den weisungsgebundenen, politischen Beamtinnen und Beamten der deutschen Staatsanwaltschaft erlaubt, Strafverfahren nach Belieben bzw. nach Weisung ohne Weiteres einzustellen ...
https://dejure.org/gesetze/GVG/146.html
https://www.youtube.com/watch?v=EUgRxzF9QeQ&t=1644s .
Jeder Straftatbestand im StGB, der nicht ausdrücklich ein Strafantragserfordernis nennt, ist Offizialdelikt.
So weit die Theorie. Die Rechtswirklichkeit in Deutschland sieht so aus ...
https://www.youtube.com/watch?v=VqrPqMWdXeg
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Doppelstaat#Inhalt
https://www.youtube.com/watch?v=heFH_knWTAw
https://menschundrecht.de/German%20Doctrine.pdf#page=16
https://menschundrecht.de/241a%20StGB-MP%20Dreyer-Rechtsgueterschutz.pdf .
Wenn Sie aber das glauben, was der deutsche Öffentlich - Rechtliche Rundfunk zu diesem Thema dieser Tage so verbreitet, dann sind Sie böse in den Arsch gefickt, denn in Wirklichkeit ist das System längst "auf gut Deutsch am Arsch" ...
https://www.youtube.com/watch?v=qm_iWIXwkLA
https://www.youtube.com/watch?v=CHCEDv6XCO8 .
US - , NATOd - , bündnisfreiheits - und bündnispflichtkonform ...
https://www.youtube.com/watch?v=MCToMDEaefo&t=1257s
https://www.youtube.com/watch?v=QlMsEmpdC0E&t=2314s
... gilt zu § 80 StGB im Besonderen ...
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__80.html
https://www.youtube.com/watch?v=3iuPA48VwIM&t=63s
https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html .
Den Regierenden sind die Gesetze NICHT unbekannt.
Der Punkt ist, dass sie genau wissen, dass diese "Gesetze" auf sie nicht angewandt werden, weil der Rechtsstaat in diesem faschistischen System aufgehört hat zu existieren.
In vielen Fernsehprogrammen ist es derzeit wichtiger die Mumien von Ägypten zu erklären, Ausserirdische zu vermuten oder Krimis zu zeigen. Von 50 Fernsehkanälen, die ich empfangen kann ist ein Drittel wegen alten Format doppelt zusehen und von den verbleibenden zwei Dritteln ist etwa 80 Prozent reine Unterhaltung. Die restlichen 20 Prozent sind wenn nicht gerade Nachrichten gebracht werden, unterhaltsame musikalisch untermalte Dokumentationen zu sehen. Fremdsprachige Sender, Österreich und Schweiz können wir nicht empfangen.
Es bleibt nur das Internet um sich zu informieren.
Das Gesetz wird nicht umgesetzt, weil die Justiz aus dem gleichen, modrigen Holz ist, wie diese Hampelpolitiker und weisungsgebunden ist.
Die Scheindemokraten der Altparteien, sind der Meinung das Recht zu haben, die Gesetze außer Kraft setzen zu können, wenn sie der absurden Meinung sind, dass ihre korrupte Vorstellung von Demokratie, z.B. von Rechts bedroht ist.
Aus genau daraus bestehen meine innigsten Wünsche. Ich warte seit 2015 auf Verhaftungen wegen Hochverrat. Das hätte man längst abarbeiten können, weshalb man sich jetzt den Kriegstreibern zuwenden könnte.
Doch leider ist ja die deutsche Justiz vollauf damit beschäftigt, Leute zu verfolgen, die mal ein Stück Speck auf ne Moscheetür gepackt haben. Ganz großes Verbrechen! Darum kümmert man sich und natürlich um den "Kampf gegen Rechts", was ja angeblich das Allerwichtigste für Deutschland ist. Und da beißt sich die Katze in den Schwanz. Seit nämlich jede Art von Regierungskritik als "Rechts" oder gar "Rechtsextrem" gilt, werden die deutschen Richter wohl nie mehr mit etwas anderem beschäftigt sein, als das eigene Volk zu kriminalisieren. Für das gesetzwidrige Verhalten der Regierung muss man sich halt immer neue Narrative wie "alternativlos", "Schutz vor Ansteckung", "Solidarität gegen Putins Angriffskrieg" und gerne auch "Internationale humanitäre Hilfe" oder "Kampf gegen den Klimawandel" einfallen lassen. Womöglich sind damit schon ganze Heerscharen von Worterfindern und - verdrehern beschäftigt. Wir sind trotzdem im Bilde, ihr linksrotgrünschwarzgelben und woken Heimatvernichter. Und wir kriegen euch dran und werden euch zur Rechenschaft ziehen. Wenn der deutsche Michel erst einmal vollständig wach ist - und dazu braucht es leider erst eine tiefe Krise - dann dürfen sich die Meineidigen, Volk- und Landesverräter, Kriegstreiber und Hochverräter warm anziehen. Gott mit uns! Für das deutsche Vaterland!!!
Danke sagt Freya
§80 StGb ist:
"Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3150) mit Wirkung vom 01.01.2017 "
Es gilt stattdessen:
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 13 Verbrechen der Aggression
Vielleicht kennt die Verbrecher sich dort doch ganz gut aus:
§ 80 StGB "Vorbereitung eines Angriffskriegs" ist seit 1. Januar 2017 gestrichen
07. Januar 2017 Florian Rötzer
"Ersetzt wurde er durch einen Paragrafen im Völkerstrafgesetzbuch - allerdings mit Veränderungen
Im Netz gibt es Aufregung, nachdem Meldungen umgingen, dass ab 1. Januar 2017 der § 80 StGB gestrichen wurde, worüber aber kaum berichtet worden sei. Das war der Paragraf, der die "Vorbereitung eines Angriffskrieges" unter Strafe stellte.
Das regt, wenn man dies nur oberflächlich zur Kenntnis nimmt, angesichts der Bestrebungen der deutschen Regierung, mehr militärische "Verantwortung" übernehmen zu wollen, womöglich zu einem Verdacht an, dass die Bundesregierung vielleicht den rechtlichen Raum für militärische Interventionen und etwaige Angriffskriege schaffen will...."
https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html
"(Anm. d. Red.: die Vorbereitung eines Angriffskriegs ist ein Offizialklagedelikt. Eine Strafanzeige ist keine Vorbedingung, um Ermittlungen einzuleiten.)"
Richtig! Und dies zu unterlassen ist Strafvereitelung im Amt und ebenfalls strafbar.