Die weniger bekannten Details des Einreiseverbots

50 muslimische Länder sind NICHT betroffen

Das von den Medien und diversen Interessengruppen zum »Muslim-Ban« hoch stilisierte Einreiseverbot für Angehörige sieben muslimischer Staaten stellt sich einmal mehr als pures »Trump-Bashing« heraus.

Veröffentlicht:
von

Die Wellen der künstlich inszenierten Empörung schlugen nach dem vom US-Präsidenten Donald Trump verkündeten Einreiseverbots gegen Angehörige aus sieben muslimischen Ländern hoch. Schnell wurden Demonstrationen organisiert und man zelebrierte eine Widerstandsstimmung gegen diesen Erlass. Nicht minder schnell war die Rede von einem »Muslim-Ban«, also eines umfassenden, generellen Verbots gegen Muslims. Auch wurde angebliche Kritik aus diesen sieben Staaten an dem Erlass angeführt.

Interessant an diesen Meldungen ist einmal mehr, worüber NICHT berichtet wurde. Auf diesem Globus gibt es insgesamt 57 muslimische Staaten. Man sollte also meinen, dass ein genereller »Muslim-Ban« auch generell bei allen Muslims auf Widerstand oder zumindest Widerspruch stoßen sollte. Irrtum. Aus den anderen 50 Staaten, die nicht von diesem Einreiseverbot betroffen waren, war kein einziges Wort der Kritik zu vernehmen. Und dabei befinden sich unter ihnen durchaus den USA insgesamt kritisch gegenüber stehende Länder wie unter anderem Pakistan oder die ehemaligen Sowjetrepubliken Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. 

Nicht weniger interessant ist darüber hinaus, dass sich 97 High-Tech-Unternehmen aus dem Silicon Valley für eine Aufhebung dieses »Muslim-Ban« in seltener Einigkeit ausgesprochen haben. Angeblich beschäftigen viele dieser Unternehmen Mitarbeiter aus den vom Einreiseverbot betroffenen Ländern. Die meisten dieser im Silicon Valley ansässigen Unternehmen sind in der IT-Branche tätig. Nun gelten Staaten wie der Irak, Sudan, Syrien, Libyen, Somalia und der Jemen nicht unbedingt als Talentschmieden der IT-Branche. Die einzige diesbezügliche Ausnahme dürfte der Iran sein. Doch der ist wiederum nicht besonders bekannt dafür, dass er seine hochtalentierten IT-Fachkräfte so ohne Weiteres das Land verlassen lässt. Also stellt sich doch die Frage, wie viele hochtalentierte und hochqualifizierte Fachkräfte aus diesen sieben Ländern insgesamt bei den 97 Unternehmen beschäftigt sind.

Und warum befinden sich diese angeblich so unverzichtbaren Fachkräfte außerhalb der USA? Denn hielten sie sich im Silicon Valley auf, wäre der Einreisestop für sie irrelevant. Schließlich ist es so, dass Trumps Erlass sich auf einen dreimonatigen Einreisestop bezog und dieser nicht, wie damals bei Bill Clinton, eine Deportation von sich in den USA befindlichen Menschen aus diesen Ländern beinhaltet.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Dirk S

@ Freigeist

Zitat:"Für Ländern, in denen Trump Geschäfte hat, gilt das Einreiseverbot nicht, hörte ich aus London. "

Na ja, es liegt (hoffendlich) nicht nur daran, dass Onkel Donald in deisen Ländern selbst Kröten rumstehen hat, sondern einfach daran, dass eine Einreisesperre der US-Wirtschaft schaden würde.
Saudi-Arabien z.B. ist der Hauptöllieferant der USA, ein Einreisestopp würde zwar was Terrorbekämpfung betrifft glaubhaft sein, aber die USA würden bald wieder auf Pferdefuhrwerke umsteigen müssen. Und da nur noch die Armish so was bauen können, geht ein Einreisestopp für Saudi-Arabien eben nicht.
Wobei man natürlich auch die vielen Investitionen der Saudis und der Emirate nicht vergessen darf. Denn wenn die beleidigt ihr Geld abziehen, dann sollte Donald schleunigst in den Atombunker flüchten.
Ich fürchte, so oder so ähnlich ist die Liste zusammengekommen. Also schon beim Onkel Barack.

Ölfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Freigeist

Für Ländern, in denen Trump Geschäfte hat, gilt das Einreiseverbot nicht, hörte ich aus London.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang