Waltrop ist ein Städtchen im Kreis Recklinghausen. Mit seinen nicht einmal 30.000 Einwohnern ist es im Vergleich mit den ganzen großen Städten in unmittelbarer Nähe im Grunde genommen ein Nest, in welchem man sich untereinander gut kennt. Das kann einerseits von Vorteil sein, andererseits aber sorgen zu viele Kenntnisse auch gerne einmal für Streitigkeiten. So wie im Fall Sophie Vivien gegen ihren früheren Nachbarn Wolfgang.
Sophie Vivien kam vor rund 60 Jahren zur Welt. Und weil das Kind als Junge zu erkennen war, gaben die Eltern dem Baby den Namen Rüdiger. Über viele Jahre lebte Sophie Vivien als Rüdiger: Der damalige Nachbar Wolfgang kannte Sophie Vivien 35 Jahre lang als Rüdiger.
Vor sieben Jahren aber entschied er sich, nicht länger Rüdiger sein zu wollen, sondern lebte fortan als transidente Frau und gab sich den Namen Sophie Vivien. So weit alles kein Problem. Aber Wolfgang konnte sich einfach an Sophie Vivien nicht gewöhnen und behielt den alten Namen bei.
Das ärgerte Sophie Vivien, dass es zu einem Rechtsstreit vor dem zuständigen Amtsgericht Recklinghausen kam. Der Richter legte Wolfgang ein Unterlassungsurteil mitsamt der Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro auf. Sollte Wolfgang noch einmal Rüdiger zu Sophie Vivien sagen, muss er das Ordnungsgeld entrichten, zahlt er nicht, wandert er in Ordnungshaft.
Ob das Urteil rechtskräftig wird, steht noch aus. Denn Wolfgang könnte durchaus das Gewohnheitsrecht für sich in Anspruch nehmen. 35 Jahre hat er Sophie Vivien Rüdiger genannt, und 35 Jahre sind »eine längere tatsächliche Übung«, wie das Bundesverfassungsgericht das Gewohnheitsrecht definiert. »Diese (...Übung...) muss dauernd und ständig wirken, und sie muss gleichmäßig und allgemein sein (longa consuetudo)«, so der Rechtsgrundsatz. Und da Sophie Vivien 53 Jahre lang Rüdiger war, sind diese beiden Vorbedingungen erfüllt.
Kommentare zum Artikel
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Wenn man einen Idioten nicht mehr Idiot nennen darf, bleibt es trotzdem ein Idiot.
Didi Hallervorden - Rüdiger! Du bringst mich noch ins Grab!
https://www.youtube.com/watch?v=wzW-vimjm8E
... könnte ja der Nachbar downloaden , als MP3 wandeln und bei passender Gelegenheit abspielen.
Verstehe das Problem nicht. Wenn er sich nicht dran gewöhnen kann, soll er sie doch einfach mit "du" anreden, ohne Namen. Oder ignorieren...
Das das tatsächlich ein Fall fürs Gericht ist, ist schon ein bisschen armselig.
Gender ist ganz wichtig, was machen die Richter wenn der Araber Clan den Fritze nicht Renate ruft.
Deutsche Polizei machtlos gegen kriminelle Moslemgangs. Und Richter kuschen aus Angst vor Gewalt gegen ihre Familen
Ein Gericht in Hannover hat Bewährungsstrafen gegen sechs Mitglieder eines kurdischen Clans verhängt, die bei gewaltsamen Ausschreitungen in Hameln zwei Dutzend Polizisten ernsthaft verletzt hatten.
( Ja da ist der Werkschutz nicht so flott wie beim draufknüppeln auf Alte ,Frauen und Kinder die keine Maske tragen.)
Irrenhaus Deutschland voran die Politiker, fanatische Impfärzte samt Richterschar & Medienpack.
Sie alle sägen auf den Ast auf den sie sitzen.
Eine veritable, wenn gleich auch immer noch unzureichende, Strafe für z.B. einen Teilnehmer an einer Gruppenvergewaltigung. Bemerkenswert, auf was die Judikative in DE so alles kommt, wenn der Delinquent nur aus der entsprechenden Gruppe entstammt. (...)
Vielleicht hätte der Nachbar Rüdigerin rufen sollen.
Diese Geschichte hört sich aber mehr nach einem rüden Rüden Rüdiger an als nach einer "Sophie Vivien Adriana". Sie liest sich ein bisschen wie ein Schaum aus Möhren und Sellerie ...
https://www.youtube.com/watch?v=c-ufmvbdWjg&t=224s .
Soll er sie doch einfach Rüvien nennen
Da ist Q Beauftragter nötig. Gottseidank, haben wir,als Staat eine_* n.