Sophie Vivien will nicht mehr »Rüdiger« genannt werden

250.000 Euro Strafandrohung für Nachbarn von Trans-Frau

Sophie Vivien Kutzner ist 60 Jahre alt und lebt in Waltrop. Geboren wurde sie allerdings als Rüdiger und lebte auch den Großteil ihres Lebens als solcher. Vor einigen Jahren entschied sich Rüdiger, als Frau zu leben. Der Ex-Nachbar ruft immer noch »Rüdiger« und das hat Sophie Vivien so verärgert, dass es zum Rechtsstreit kam.

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Waltrop ist ein Städtchen im Kreis Recklinghausen. Mit seinen nicht einmal 30.000 Einwohnern ist es im Vergleich mit den ganzen großen Städten in unmittelbarer Nähe im Grunde genommen ein Nest, in welchem man sich untereinander gut kennt. Das kann einerseits von Vorteil sein, andererseits aber sorgen zu viele Kenntnisse auch gerne einmal für Streitigkeiten. So wie im Fall Sophie Vivien gegen ihren früheren Nachbarn Wolfgang.

Sophie Vivien kam vor rund 60 Jahren zur Welt. Und weil das Kind als Junge zu erkennen war, gaben die Eltern dem Baby den Namen Rüdiger. Über viele Jahre lebte Sophie Vivien als Rüdiger: Der damalige Nachbar Wolfgang kannte Sophie Vivien 35 Jahre lang als Rüdiger.

Vor sieben Jahren aber entschied er sich, nicht länger Rüdiger sein zu wollen, sondern lebte fortan als transidente Frau und gab sich den Namen Sophie Vivien. So weit alles kein Problem. Aber Wolfgang konnte sich einfach an Sophie Vivien nicht gewöhnen und behielt den alten Namen bei.

Das ärgerte Sophie Vivien, dass es zu einem Rechtsstreit vor dem zuständigen Amtsgericht Recklinghausen kam. Der Richter legte Wolfgang ein Unterlassungsurteil mitsamt der Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro auf. Sollte Wolfgang noch einmal Rüdiger zu Sophie Vivien sagen, muss er das Ordnungsgeld entrichten, zahlt er nicht, wandert er in Ordnungshaft.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, steht noch aus. Denn Wolfgang könnte durchaus das Gewohnheitsrecht für sich in Anspruch nehmen. 35 Jahre hat er Sophie Vivien Rüdiger genannt, und 35 Jahre sind »eine längere tatsächliche Übung«, wie das Bundesverfassungsgericht das Gewohnheitsrecht definiert. »Diese (...Übung...) muss dauernd und ständig wirken, und sie muss gleichmäßig und allgemein sein (longa consuetudo)«, so der Rechtsgrundsatz. Und da Sophie Vivien 53 Jahre lang Rüdiger war, sind diese beiden Vorbedingungen erfüllt.

Quelle: rp-online.de/nrw/panorama/recklinghausen-nachbar-darf-transidente-frau-nicht-mehr-bei-altem-vornamen-nennen_aid-65004727

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ebs

Wenn man einen Idioten nicht mehr Idiot nennen darf, bleibt es trotzdem ein Idiot.

Gravatar: Silvia

Verstehe das Problem nicht. Wenn er sich nicht dran gewöhnen kann, soll er sie doch einfach mit "du" anreden, ohne Namen. Oder ignorieren...
Das das tatsächlich ein Fall fürs Gericht ist, ist schon ein bisschen armselig.

Gravatar: Freiherr von

Gender ist ganz wichtig, was machen die Richter wenn der Araber Clan den Fritze nicht Renate ruft.

Deutsche Polizei machtlos gegen kriminelle Moslemgangs. Und Richter kuschen aus Angst vor Gewalt gegen ihre Familen

Ein Gericht in Hannover hat Bewährungsstrafen gegen sechs Mitglieder eines kurdischen Clans verhängt, die bei gewaltsamen Ausschreitungen in Hameln zwei Dutzend Polizisten ernsthaft verletzt hatten.
( Ja da ist der Werkschutz nicht so flott wie beim draufknüppeln auf Alte ,Frauen und Kinder die keine Maske tragen.)

Gravatar: lupo

Irrenhaus Deutschland voran die Politiker, fanatische Impfärzte samt Richterschar & Medienpack.
Sie alle sägen auf den Ast auf den sie sitzen.

Gravatar: luxlimbus

Eine veritable, wenn gleich auch immer noch unzureichende, Strafe für z.B. einen Teilnehmer an einer Gruppenvergewaltigung. Bemerkenswert, auf was die Judikative in DE so alles kommt, wenn der Delinquent nur aus der entsprechenden Gruppe entstammt. (...)

Gravatar: werner S.

Vielleicht hätte der Nachbar Rüdigerin rufen sollen.

Gravatar: Axel Gojowy

Soll er sie doch einfach Rüvien nennen

Gravatar: Europa der+V+und+V

Da ist Q Beauftragter nötig. Gottseidank, haben wir,als Staat eine_* n.

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