Sophie Vivien will nicht mehr »Rüdiger« genannt werden

250.000 Euro Strafandrohung für Nachbarn von Trans-Frau

Sophie Vivien Kutzner ist 60 Jahre alt und lebt in Waltrop. Geboren wurde sie allerdings als Rüdiger und lebte auch den Großteil ihres Lebens als solcher. Vor einigen Jahren entschied sich Rüdiger, als Frau zu leben. Der Ex-Nachbar ruft immer noch »Rüdiger« und das hat Sophie Vivien so verärgert, dass es zum Rechtsstreit kam.

Foto: Pixabay
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Waltrop ist ein Städtchen im Kreis Recklinghausen. Mit seinen nicht einmal 30.000 Einwohnern ist es im Vergleich mit den ganzen großen Städten in unmittelbarer Nähe im Grunde genommen ein Nest, in welchem man sich untereinander gut kennt. Das kann einerseits von Vorteil sein, andererseits aber sorgen zu viele Kenntnisse auch gerne einmal für Streitigkeiten. So wie im Fall Sophie Vivien gegen ihren früheren Nachbarn Wolfgang.

Sophie Vivien kam vor rund 60 Jahren zur Welt. Und weil das Kind als Junge zu erkennen war, gaben die Eltern dem Baby den Namen Rüdiger. Über viele Jahre lebte Sophie Vivien als Rüdiger: Der damalige Nachbar Wolfgang kannte Sophie Vivien 35 Jahre lang als Rüdiger.

Vor sieben Jahren aber entschied er sich, nicht länger Rüdiger sein zu wollen, sondern lebte fortan als transidente Frau und gab sich den Namen Sophie Vivien. So weit alles kein Problem. Aber Wolfgang konnte sich einfach an Sophie Vivien nicht gewöhnen und behielt den alten Namen bei.

Das ärgerte Sophie Vivien, dass es zu einem Rechtsstreit vor dem zuständigen Amtsgericht Recklinghausen kam. Der Richter legte Wolfgang ein Unterlassungsurteil mitsamt der Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro auf. Sollte Wolfgang noch einmal Rüdiger zu Sophie Vivien sagen, muss er das Ordnungsgeld entrichten, zahlt er nicht, wandert er in Ordnungshaft.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, steht noch aus. Denn Wolfgang könnte durchaus das Gewohnheitsrecht für sich in Anspruch nehmen. 35 Jahre hat er Sophie Vivien Rüdiger genannt, und 35 Jahre sind »eine längere tatsächliche Übung«, wie das Bundesverfassungsgericht das Gewohnheitsrecht definiert. »Diese (...Übung...) muss dauernd und ständig wirken, und sie muss gleichmäßig und allgemein sein (longa consuetudo)«, so der Rechtsgrundsatz. Und da Sophie Vivien 53 Jahre lang Rüdiger war, sind diese beiden Vorbedingungen erfüllt.

Quelle: rp-online.de/nrw/panorama/recklinghausen-nachbar-darf-transidente-frau-nicht-mehr-bei-altem-vornamen-nennen_aid-65004727

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Andreas Steckhan

ich würde als Nachbar sie jeden Tag mit einem Megafon Rüdiger rufen!

Gravatar: Hajo

Habe garnicht gewußt daß eine so bedauernswerte Kreatur 250 000,-- EUR wert sein soll, was doch reichlich übertrieben erscheint wenn man den Stellenwert kennt, der in anderen Fällen mit wenigen EUR als Buße abgegolten wird, wobei da eine ganz andere Tragik dahinter stecken kann. als in diesem Fall, der einem Schlldbürgerstreich ähnelt aber keinem Urteil.

Gravatar: karl josef

Den Genderwahn in seinem Lauf
halten weder pöse Nachbarn
noch Justitia auf.

Gravatar: Fritz der Witz

Als Frööööööööölein namens Rüdiger hat man es halt nicht leicht im Transenleben.

Deshalb: Augen auf bei der Geschlechterwahl. Besser isses....liebster Rüdiger

Vielleicht hätte das Gericht Beweis über das GEMÄCHT erheben sollen ? Evtl. wäre da eine Inaugenscheinnahme das günstigste Prozedere gewesen...

Gravatar: John Sheridan

Gut dass es sonst keine Probleme gibt. P.S.: BRD-Gerichte sind wie das Sch....haus, Rechte runtergespült, die Sch..e schwimmt weiter oben.

Gravatar: harald44

Würde es nicht reichen, wenn Rüdiger alias Sophie nicht einfach vor dem betreffenden Nachbarn mal kurz die Unterhose, ähem, den Schlüpfer, herunterlassen würde. Danach wäre Ruhe und ein Rechtstreit überflüssig.
Aber so ist es halt das Irrenhaus BRD.

Gravatar: kassaBlanka

Silvia 07.01.2022 - 12:38

Er könnte auch kurz und bündig: "He, D*pp!" sagen....

Gravatar: lupo

Vielleicht hätte der nette Nachbarn zu den Blödmann Fräulein Rüdiger zurufen sollen hihi. Schwachsinnigstes Gerichtsurteil aber von debilen Richtern ist rnichts anderes zu erwarten.

Gravatar: heinz

sie soll ihm ihre muschi zeigen... . dann klappt es mit der nachbarin..

Gravatar: Patrick Feldmann

Naja, wenn Sophie Vivian dann demnächst muslimische Nachbarn hat, wird sie toleranter werden müssen!

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