22-jähriger Afghane in Haft

14-jähriges Mädchen in Meiningen vergewaltigt

In der thüringischen Stadt Meiningen ist am vergangenen Sonntag ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt worden. Ein 22-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan steht in dringendem Verdacht, die Tat an dem Kind verübt zu haben. Er sitzt in Haft.

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In den frühen Morgenstunden des vergangenen Sonntags ist ein 14-jähriges Mädchen in Meiningen (Thüringen) vergewaltigt worden. Die Tat fand nach Angaben der Polizei auf einem Parkplatzes eines Lebensmittelmarktes in der Nähe der Werra statt. Bereits eine Stunde später konnte die Polizei den dringend der Tat verdächtigen 22-jährigen aus Afghanistan stammenden Asylbewerber festnehmen. Zur Zeit sitzt er in Untersuchungshaft.

Ausschlaggebend für den schnellen Erfolg bei der Täterfahndung war die Tatsache, dass wenige Stunden zuvor die Polizei beide Personen kontrolliert und die Daten aufgenommen hatte. Anhand der Aussagen des Mädchens war schnell klar geworden, dass es sich bei der kontrollierten Person um den mutmaßlichen Täter handelt. Der Zugriff erfolgte rasch, der Asylbewerber wurde dem Haftrichter vorgeführt und dieser erließ Haftbefehl.

Warum das Mädchen in den Nachtstunden in Begleitung eines erwachsenen Asylbewerbers in Meiningen unterwegs war, konnte noch nicht ermittelt werden. Das Jugendschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit) greift lediglich bezüglich des Aufenthaltes von Kindern und Jugendlichen in Diskotheken und/oder Gaststätten. Bezüglich des Aufenthaltes auf Straßen, Plätzen oder Wegen gibt es keine Regelungen, sodass die Polizisten keine rechtliche Handhabe hatten, weitere Schritte bei der Personenkontrolle vornehmen zu können.

Nach unabhängigen Recherchen, basierend auf den veröffentlichten Polizeimeldungen, ist das 14-jährige Mädchen das 110. Opfer einer von einem Migranten, »Flüchtling« oder Asylbewerber vollendeten Vergewaltigung in diesem Jahr. 

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dirk S

@ Anne R.

Zitat:"Was hat ein 14-jähriges Mädchen nachts, bis in die frühen Morgenstunden, auf der Straße zu suchen.... "

Auf den Sonnenaufgang warten, Sterne beobachten (Astronomie geht nun mal nur nachts bei Dunkelheit) oder sonst was. Ist auch egal. Sie hat das Recht dazu und Feierabend. Noch vor 3 Jahren hätten wir nichts davon erfahren, weil nichts passiert wäre (außer vielleicht in Berlin).
Was Sie hier machen ist astreines Victim-Blaming.

Opferfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Sarah

@Anne R.
"Was hat ein 14-jähriges Mädchen nachts ..."

Das kann man fragen - aber ist das jetzt ihre einzige Sorge? Sonst kein Problem?

Gravatar: Anne R.

Was hat ein 14-jähriges Mädchen nachts, bis in die frühen Morgenstunden, auf der Straße zu suchen....

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass
Hoffe das die Bürger des Ortes sich um ihn etwas kümmern und ihm zeigen was Integration ist,sollte er wieder auf Bewährung raus kommen.Als Vater würde ich Tag und Nacht vor dem Aufenthaltsgebäude warten und ihn bei Entlassung kurz und Schmerzlos Integrieren.

Gravatar: Sepp Kneip

VoIn unseren Qualitätsmedien habe ich davon bisher noch noch nichts gelesen oder gehört. Das besagt alles. Ach so, das ist ja auch nur ein lokales Ereignis, über das man nicht berichten muss. Deutschland heute!

Gravatar: Ulli P.

Hört Ihr sie nicht auch schon? Die Gutmenschen des schwarz-rot-rosa-grün-gelben Meinungsdiktatur-Kartells: "Vergewaltigungen hat es auch unter denen, die schon immer hier leben (gemeint ist "in Deutschland"), schon immer gegeben!"

Deutsche Männer (weiß und heute mit dicken Bäuchen), wenn Ihr mal nachts nach der Disco ein Mädchen nach Hause gebracht habt, habt Ihr sie dann gleich vergewaltigt? Also, ich nicht!

Gravatar: ruhland

Bedankt euch bei Frau Merkel !

Gravatar: Karin Weber

Ein Einzelfall! Jetzt bloss nicht auf alle "Flüchtlinge" verallgemeinern. Ja ... warum eigentlich nicht? Weil ein "Reichsbürger" einen Polizisten ermordet hat, beobachtet man doch nun auch alle von denen. Warum diese Unterschiede zwischen Ausländern und Deutschen, wo doch alle gleich behandelt werden sollen?

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