Regine Schwarzhoff Elternverein NRW

"Sexualerziehung" häufig schamverletzend und enthemmend

Regine Schwarzhoff, Vorsitzende des Elternverein NRW e.V., im Gespräch mit FreieWelt.net über die Brisanz verpflichtender Sexualerziehung von Kindern in den Grundschulen von Nordrhein-Westfalen.

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FreieWelt.net: Vor drei Wochen wurden in Salzkotten, in der Nähe von Paderborn, zwei Familienmütter in Haft genommen, weil sie ihre Kinder von einem Theaterstück ferngehalten haben, das die Grundschule im Rahmen der Sexualerziehung anberaumt hatte. Das klingt wie ein Stück aus dem Tollhaus. Ist Aufklärung über Sexualität nicht in erster Linie Elternsache?


Regine Schwarzhoff:
Nach Artikel 6 Grundgesetz haben wir Eltern als allererste das Recht und die Pflicht, unsere Kinder zu erziehen. Wenn staatliche Institutionen solche Zwangsmaßnahmen benutzen, um in die Kindererziehung einer Familie einzugreifen, die diese Verantwortung sehr bewußt wahrnimmt, stellt dieser Staat sich ein Armutszeugnis aus. Die betroffenen Familien, die zu einer christlichen Baptistengemeinde gehören, werden systematisch unter Druck gesetzt, erst die Väter, dann die Mütter in Erzwingungshaft genommen und wie zu Gefängnisstrafen verurteilte Täter behandelt. Und das, weil sie ihre Rechte und Pflichten als Eltern aus ihrem Glauben und Gewissen besonders ernst nehmen.


FreieWelt.net: Was genau wird den Kindern in der Sexualkunde der Grundschule denn beigebracht?


Regine Schwarzhoff:
An unserem Nottelefon haben wir immer wieder entsetzte Eltern, die beim Elternverein Rat suchen und haarsträubende Geschichten erzählen. Im Alter von 8 bis 9 Jahren lernen Kinder in der Grundschule unter anderem, Kondome über Holzpenisse oder Bananen zu ziehen, und müssen Schilderungen sexueller Praktiken von ihren Lehrkräften anhören. Oft wird ihnen von sexuellen Kontakten Erwachsener so detailliert berichtet und vorgeschwärmt, daß besonders Jungen neugierig gemacht werden und versuchen, diese Dinge an sich selbst oder gar an Mitschülerinnen auszuprobieren. Die stimulierenden und sexualisierenden Broschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA – immerhin einer Bundesbehörde – dienen dazu als Grundlage, aber gleichzeitig als Legitimation, obwohl die BZgA sie "nur" zur Verfügung stellt. Die Broschüre der BZgA für die 8- bis 12-Jährigen "Kleines Körper-ABC" enthält unter anderem detailgetreue realistische Zeichnungen von Erwachsenengenitalien beider Geschlechter. Über Kinder, die sich beim Betrachten solcher Bilder schämen, wird gelacht; manchmal stellen Lehrkräfte sie sogar vor der Klasse bloß als verklemmt und prüde. Deshalb schämen sie sich so sehr, daß sie sich nicht einmal der eigenen Mutter anvertrauen können. Wenn wir Eltern von diesen Dingen erfahren, dann nur aus Zufall, weil die Kinder eine Frage stellen oder irgend ein Wort gebrauchen, das wir nicht in ihrem Wortschatz vermutet hätten. Eine Mutter berichtete kürzlich von einer Lehrerin, die den Kindern frank und frei eine Abtreibung gestand und dies als geeignetes Mittel der „Empfängnisverhütung“ darstellte. In einem anderen Fall wurde Grundschulkindern der Geburtsvorgang anschaulich dargestellt, indem eine mit der Lehrerin befreundete Hebamme eine Puppe durch den Ausschnitt eines Pullovers quetschte, während die Lehrkraft dazu passend stöhnte und hechelte. Man muß nicht mal gläubiger Christ sein, um solche Darstellungen abzulehnen. Wenn Eltern ihre Kinder bewußt christlich erziehen, werden ihre Erziehungs- und Glaubensgrundsätze durch solchen "Unterricht" gravierend untergraben. Das ist unzulässig.

Das verbriefte Recht der Eltern, die Inhalte und Materialien für den Sexualerziehungsunterricht der Schule „rechtzeitig“ – d.h. vor Beginn mit dem Unterricht – einzusehen und Einwendungen zu erheben, wird meistens ignoriert oder sogar gezielt umgangen. Hintergründe können ebenfalls Scham der Lehrkräfte sein, aber auch mangelnde Vorbereitung des Themas oder einfach Zeitnot. Beim Elternabend erfährt man, die „Bücher“ lägen noch nicht vor, oder die Eltern kennen ihr Recht gar nicht und stellen leider keine Fragen. Oft berichten Eltern, daß sie „aus Versehen“ die Broschüren der BZgA gesehen haben; die Lehrkraft hätte den Kindern verboten, sie mit nach Hause zu nehmen, denn sie würden ja jeden Tag gebraucht. Es sind sogar Fälle bekannt, wo Eltern die Befreiung des Kindes von den SE-Unterrichtsstunden erwirkt hatten, die Lehrkräfte aber willkürlich die Stunden so erteilten, daß die Eltern das Kind nie rechtzeitig abholen und wiederbringen konnten.


FreieWelt.net: Worin sehen Sie Gefahren für die Kinder?

Regine Schwarzhoff:
Schulische Sexualerziehung wurde in den 70er Jahren eingeführt und wird seit den 90erJahren vorwiegend mit der Zielsetzung begründet, Mißbrauch, Frühschwangerschaften und AIDS-Infektionen zu verringern. Das Gegenteil wurde erreicht. Laut Publikationen der "Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung der Frau" ÄGGF stiegen von 1996 bis 2004 allein die Schwangerschaftsabbrüche bei unter 18-Jährigen um 66%, bei unter 15-Jährigen war es sogar ein Anstieg um 113%! Schon 13-Jährige erwarten Babys von fast Gleichaltrigen, 15-Jährige mißbrauchen Kleinkinder - fast täglich lesen wir solche Meldungen in der Zeitung.

Wir Eltern können auf konkrete Fragen der Kinder antworten und ihnen bei passender Gelegenheit so viel erzählen, wie sie wirklich wissen wollen und müssen. Dabei merken wir schnell, wenn ihre Aufmerksamkeit für dieses Thema erschöpft ist und sie sich anderen Dingen zuwenden. Es gibt immer wieder Anlässe, einem Kind Kenntnisse über Sexualität zu vermitteln, die es weder überfordern noch in seiner Scham verletzen. Dabei kommt es maßgebend darauf an, die Darstellung dem jeweiligen Reifegrad des Kindes anzupassen, den es durch seine (Nach-)Fragen eindeutig erkennen läßt. Es geht dabei also um einen einfühlsam zu begleitenden Wachstumsprozeß.

Die schulische Sexualerziehung in der heutigen Form wirkt sehr häufig schamverletzend und enthemmend. Sie ermutigt zum ungebremsten Experimentieren mit dem Körper, führt demnach zu einer Frühsexualisierung bei Verharmlosung der Folgen (siehe Abtreibung). Sexualität wird quasi als selbstverständliche private Form des Leistungssports deklariert. Wenn schon 15-jährige Mädchen sich damit brüsten, "es" gleichzeitig mit 12 Männern zu machen und alle dabei "optimal zu befriedigen" – so der Journalist Walter Wüllenweber bei der Sendung HartaberFair am 16.05.2007 – ist das ein extremer Beleg dafür, daß unser Jugendschutz seinen Namen nicht verdient. Kindern wird schon durch Medien und Werbung eine übermächtige Flut an sexuell stimulierenden Darstellungen und Belästigungen bis hin zu Pornographie zugemutet. Dem können sie sich entziehen, aber in der Schule wird die Aufmerksamkeit der Kinder gezwungenermaßen darauf gelenkt und das Interesse dafür erst geweckt und dann noch genährt.

Diese "Aufklärung" stellt eine reine oberflächliche Triebbefriedigung als erstrebenswert dar, die mit Liebe und gegenseitiger Achtung und Respekt nichts mehr zu tun hat. Wenn unseren Kindern in der Schule dies als Sinn der Sexualität hingestellt wird, können wir Eltern kaum mehr etwas dagegensetzen. Eltern, die ihre Kinder als wundervolles Ergebnis ihrer innigen Liebe zueinander erfahren und ihren Kindern wünschen, daß sie später dasselbe Wunder erleben dürfen, sind einer derartigen Frühsexualisierung und Instrumentalisierung gegenüber machtlos, denn ihre Kinder verstehen sie nicht. Dadurch wird zusätzlich das Vertrauen der Kinder zu den Eltern ge- bzw. zerstört und die elterliche Erziehungskompetenz schon im Grundschulalter untergraben.


FreieWelt.net: Sexueller Missbrauch ist z.Zt. in aller Munde. Brauchen Kinder nicht frühzeitig eine klare Vorstellung von Sexualität, um sich gegen Übergriffe wehren zu können?


Regine Schwarzhoff:
Das ist ein schwerwiegender Irrtum, der diese Misere mit ausgelöst hat. Die sexuelle "Befreiung" führt dazu, daß die natürliche Scham der Kinder ausgehebelt wird – die Psychotherapeutin Christa Meves benutzt den Begriff "Entschämung". Das bedeutet, daß der angeborene Schutzmechanismus, der ein Kind vor einem entblößten Geschlechtsteil oder ungewollten Berührungen weglaufen läßt, vernichtet wird. „Das habe ich ja schon in der Schule gesehen, dann ist das ja wohl normal“, wird das Kind denken, statt sich in Sicherheit zu bringen. Die detaillierten Ausführungen über die Sexualität Erwachsener erwecken bei den Kindern den Eindruck, daß sie sich dafür interessieren müssen und daß es sie angeht, schon im Alter von 8 oder 9 Jahren. Das bedeutet, ihnen wird ihre Unwissenheit, also ihre "Unschuld" genommen, die sie auch davor schützt, sich daran schuldig zu fühlen, wenn Erwachsene sich an ihnen vergreifen. Dadurch daß ihnen Verständnis für solche Handlungen abverlangt wird – sie sollen ja diese Handlungen verstehen – , wird ihre Distanz derart verringert, daß sie sich von Beginn an einbezogen und verwickelt fühlen; der Befreiungsimpuls wird dadurch erst recht ausgehebelt.


FreieWelt.net: Was muss in NRW geändert werden, damit Konflikte zwischen Eltern und Schule nicht wieder so eskalieren wie in Salzkotten und gerade die Väter und Mütter, die ihre Elternverantwortung besonders ernst nehmen, im Gefängnis landen?


Regine Schwarzhoff:
Die in NRW geltenden Sexualerziehungsrichtlinien, die dem schamverletzenden Mißbrauch durch schulische und außerschulische Lehrpersonen Raum bieten, müssen dringend überarbeitet werden. Das hat der Elternverein NRW e.V. von Beginn an gefordert und wiederholt von Politikern und Landesregierungen verlangt. Das Recht der Eltern auf Information muß gewahrt und Einwendungen gegen die Auswahl der Unterrichtsinhalte müssen ernstgenommen werden, und Eltern müssen in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt und unterstützt werden, statt sich dafür rechtfertigen zu müssen, daß sie sie wahrnehmen. Es muß für alle Beteiligten selbstverständlich sein, Kinder bei unüberbrückbaren Differenzen in den Werthaltungen vom SE-Unterricht zu befreien.

Unser Grundgesetz schützt Eltern in der Aufgabe, für die Erziehung ihrer Kinder vorrangig die Verantwortung zu tragen, insbesondere was ethische Maßstäbe betrifft. Der Erziehungswissenschaftler Werner Lauff benennt in seinem neuen Buch „Das Elterndiplom“ (Gütersloher Verlagshaus 2010) drei Erziehungsziele elterlicher Fürsorge: körperliche Gesundheit, geistige Klarheit und seelische Ruhe. Damit legen wir in unseren Kindern die Grundlagen für Bildung und verantwortliches Handeln. Dabei darf uns niemand behindern, schon gar nicht eine staatliche Pflichtschule.


Zur Internetseite des Elternvereins NRW

Zur Initiative Eltern entscheiden!  Stoppt Sexualkunde-Zwang für Grundschüler in NRW auf AbgeordnetenCheck.de

Das Gespräch führte Hedwig von Beverfoerde

(Foto: R. Schwarzhoff)

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Monika Armand

Als ehemalige Lehrerin kann ich die Ausführungen von Frau Schwarzhoff nur bestätigen. Es sollte nicht Sache von Lehrkräften sein, neben biologischem Wissen die Rolle der elterlichen Sexualaufklärung zu übernehmen.

Eigentlich ist dies eine Angelegenheite, welche grundsätzlich in einem Vier-Augen-Gespräch und nicht im Klassenverband besprochen werden sollte.

Es ist auch als Lehrkraft nicht einfach, wenn in solchen Unterrichtsstunden Kinder unterschiedlichen Alters von ihren sexuellen Erlebnissen mit sich und anderen berichten.

Hier sollten alle Eltern größte Bedenken haben, denn das familiäre Intimleben gehört nicht in ein Klassenzimmer. Eltern ahnen nicht wie dort plötzlich manches, zwar harmloses, aber sehr privates Intim-Familiengeheimnis vor einem großen Publikum landet..........

Gravatar: Freigeist

@Frank
4 bis 8 Zellen sind noch kein Mensch.
Die Pille danach ist somit keine Abtreibung.
Die Statistik der Abtreibungen ist somit eine schamlose Übertreibung.

Gravatar: Julius Pompilius

Warum sind Lehrer immer besonders anfällig für Ideologien aller Art? Es ist hat ja schon Züge von Totalitarismus.

Gravatar: Dr.med. Manfred Hanke

Eine der Möglichkeiten sich zu wehren ist ja noch der Petitionsausschuss des Landtages in NRW. An den sollten sich die Betroffenen in jedem Falle wenden.

Gravatar: Frank

@Freigeist

KLar ist die Pille danach ein Schwangerschafsabruch, wenn es beim vorangegangenen Verkehr zu einer Befruchtung gekommen ist. Es gibt keinen zwingenden Grund, einer befruchteten Eizelle VOR der Einnistung das Lebens- bzw. Existienzrecht abzusprechen.

Gravatar: Bildungsfreiheit

Vielen Dank an Frau Schwarzhoff für diese klaren Worte, denen uneingeschränkt zuzustimmen ist. Nun ist es an der Zeit in einer großen Elternkoalition massiv darauf hinzuwirken, dass sich etwas ändert in NRW, aber nicht nur dort, sondern auch in anderen Bundesländern. Die Situation ist bundesweit ähnlich schlimm und und untragbar

Gravatar: Freigeist

Wird "die Pille danach" als Schwangerschaftsabbruch gezählt?

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