Horst Trieflinger Vorsitzender des VGR

Interview mit Horst Trieflinger

Horst Trieflinger ist Vorsitzender des Vereins gegen Rechtsmißbrauch e.V. (VGR); der 1989 von Menschen gegründet wurde, die schlechte Erfahrungen mit der Justiz und Rechtsanwälten gemacht haben. VGR gibt seit dieser Zeit Rat und Tipps zur Selbsthilf für ebenfalls Betroffene

FreieWelt.Net sprach mit Horst Trieflinger über Rechtsmißbrauch und sein Engagement für den Rechtsstaat.

 

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FreieWelt.Net: Sie sind Vorsitzender des Vereins gegen Rechtsmißbrauch e. V:. Welche Ziele verfolgt der Verein und wo liegen die Schwerpunkte Ihrer Arbeit?

Horst Trieflinger: Die Ziele des VGR sind die Verbesserung der Rechtsprechung und die Verbesserung der Tätigkeit der Anwaltschaft. Einzelheiten sind auf unserer Internetseite www.justizgeschaedigte.de   zu erfahren.

Der VGR arbeitet auf zwei Feldern. Das erste Feld beschäftigt sich mit Tipps zur Selbsthilfe für die Mitglieder. Der VGR klärt u.a. seine Mitglieder  über die Rechte der Rechtsuchenden gegenüber dem Gericht und dem Anwalt auf.  Ein Tipp zur Selbsthilfe kann z.B. darin bestehen, sich in einem Fachbuch über ein Rechtsproblem sachkundig zu machen.

Das zweite Feld ist die Öffentlichkeitsarbeit. Wir führen vor allem Gespräche mit Politikern, um sie über die Missstände in Anwaltschaft und Justiz aufzuklären und informieren über die Massnahmen, die nötig sind, um diese Missstände abzustellen. Ferner gehören dazu Gespräche mit Richtern und Richtervereinigungen. Am Eröffnungstag von Anwalts- , Richter- und Juristentagen wird dort je ein Aufruf mit rechtspolitischen  Forderungen  verteilt. Teilnahme an Tagungen über Probleme der Rechtsprechung und der Anwaltschaft, wo wir uns kritisch zu Wort melden und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

FreieWelt.Net: Wie sind Sie persönlich dazu gekommen, sich so intensiv gegen Rechtsmißbrauch und für den Rechtsstaat zu engagieren?

Horst Trieflinger: Ich habe vor gut zwanzig Jahren sehr schlimme Erfahrungen mit zwei Anwälten gemacht, wovon der eine mich existenziell geschädigt hat. Ich habe natürlich beide Anwälte verklagt, mußte aber feststellen, dass die Justiz sie gedeckt hat. Dies war für mich der Anlass, den VGR zu gründen, um andere, besonders betroffene  Personen hierüber aufzuklären.

FreieWelt.Net: Welche Mißstände beeinträchtigen nach Ihrer Meinung das Funktionieren des Rechtsstaates und die Unabhängigkeit der Justiz am stärksten?


Horst Trieflinger: Der ehemalige Richter am OLG Köln und jetzige Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider hat in seiner Monographie "Recht und Gesetz - Die Welt der Juristen", Goldmann-TB 1967, Seite 42, eine kurze und treffende Charakterisierung des Rechtsstaates gegeben: "Auch der Staat ist dem Recht unterworfen (deshalb heißt er "Rechtsstaat"). " Festzustellen ist, dass die Rechtsprechung, genauer die Richter, sich häufig nicht an Gesetz und Recht, Logik und Denkgesetze halten. Der Grund hierfür ist, dass die der Kontrolle der Rechtsprechung dienenden gesetzlichen Vorschriften (§ 339 Strafgesetzbuch Rechtsbeugung und § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz Dienstaufsicht) vom Bundesgerichtshof gesetzwidrig ausgelegt und angewandt werden, so dass sie ihre Kontrolfunktion nicht mehr ausüben können. Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert. Trotz unserer Bemühungen ist die Politik bis jetzt nicht bereit, die vorgenannten Rechtsvorschriften so zu ändern, dass ihre missbräuchliche Auslegung und Anwendung nicht mehr  möglich ist.

Auch die Anwaltschaft hat ihre Mitschuld an den Missständen in der Justiz. Gemäß der von der Anwaltschaft selbst beschlossenen Berufsordnung Rechtsanwälte (BORA); § 1 Abs. 2 Satz 2 "dient seine Tätigkeit der Verwirklichung des Rechtsstaats."  Bisher ist so gut wie nichts bekannt geworden, was die Anwaltschaft getan hat bzw. tun wird, um dem sich selbst gesetzten Ziel gerecht zu werden.

Eine große Gefahr für die richterliche Unabhängigkeit sind die vielen richterlichen Nebentätigkeiten als Treuhänder für Banken und Versicherungen, als Leiter von betrieblichen Einigungsstellen, als Schiedsrichter in Streitigkeiten zwischen Firmen und als Abgeordnete in Kommunalparlamenten und Kreistagen (teilweise sogar als Fraktionsvorsitzende).  Kann ein Richter, der für eine Versicherung als Treunhänder tätig ist und von dieser jedes Jahr ein kräftiges Zubrot erhält, über Klagen von Versicherungskunden noch unbefangen und unaprteiisch urteilen? Die Lebenserfahrung schließt dies aus.

Diese Nebentätigkeiten, die zum großen Teil nur in der regulären Arbeitszeit ausgeübt werden können, zweckentfremden richterliche Ressourcen, so dass für die richterliche Tätigkeit, wofür sie vom Steuerzahler recht gut bezahlt werden, nicht mehr ausreichend Zeit übrig haben. Dies kann und wird zu Fehlentscheidungen führen.  Diese richterlichen Nebentätigkeiten widersprechen der Behauptung der Richterschaft, sie sei mit Arbeit überlastet

FreieWelt.Net: Welches sind aus Ihrer Sicht die drei wichtigsten Reformen im Bereich der Justiz zur Wahrung des Rechtsstaates  auf den Weg gebracht werden sollten?

Horst Trieflinger: Siehe Antworten auf die vorhergehende Frage.

FreieWelt.Net: Wie ist die Resonanz Ihrer Tätigkeit in der Justiz und der Politik? Werden die Vorschläge der Bürger aufgenommen? Wer sind Ihre dort Ansprechpartner?

Horst Trieflinger: Leider ist die Politik  nicht bereit, die dringend nötigen Gesetzesänderungen (siehe oben) durchzuführen, damit auch die Ergebnisse der Rechtsprechung (Urteile und Beschlüsse) der nötigen, gesetzlich vorgesehenen  Kontrolle unterworfen werden. Auch die Richterschaft will von diesen Änderungen nichts wissen. Angeblich soll die Bewertung von Urteilen und Beschlüssen der Rechtsprechung durch die Dienstaufsicht die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz) gefährden. Dies ist aber falsch. Die Dienstaufsicht darf wegen der richterlichen Unabhängigkeit selbstverständlich nicht auf schwebende oder zukünftige Verfahren Einfluss nehmen.  Abgeschlossene Verfahren müssen der Dienstaufsicht zugänglich sein. Die Notwendigkeit und Rechtfertigung der Dienstaufsicht ergibt sich aus der Verpflichtung des Staates, für die sachgerechte Rechtsprechung zu sorgen und sie zu erhalten. Der Rechtsstaat ist insoweit im Verzug.

Die derzeitige Praxis ist, dass der Beschwerdeführer gegen ein Fehlurteil vom Gerichtspräsidenten fast ausnahmslos die gesetzwidrige Antwort erhält, er dürfe wegen der richterlichen Unabhängigkeit das Urteil nicht bewerten. Offenbar ist dem Gerichts-präsidenten, der eine solche Antwort erteilt, nicht bewußt, dass seine gesetzwidrige Antwort nicht nur gegen § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz verstößt, sondern auch gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, wonach vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Fast jedermann in unserem Land muss sich Kritik an seiner Arbeit gefallen lassen. Richter hiervon auszunehmen verstößt deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

FreieWelt.Net: Welche positiven und welche negativen Erfahrungen haben Sie in Ihren Gesprächen mit den Verantwortlichen gemacht?

Horst Trieflinger: Als positiv ist lediglich zu bezeichnen, dass die Politiker der Parteien, die in den Landtagen und im Bundestag vertreten sind, bereit waren, mit dem VGR über Probleme der Rechtsprechung zu diskutieren. Leider sind unsere vorgenannten Vorschläge mehr oder weniger zurückgewiesen worden. Als Begründung war immer wieder zu hören, dass wir eine gute und funtionierene Rechtsprechung haben. Eingeräumt wurde, dass es wie in jeder Berufsgruppe schwarze Schafe gibt. Zugegeben wurde auch, dass es Fehlentscheidungen gibt. Wir haben dann immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass diese Auffassung im Widerspruch zur Rechtswirklichkeit steht. Es gibt von einsichtigen Juristen ernstzunehmende Aussagen, dass etwa 25 bis 30% aller Gerichtsentscheidungen Fehlentscheidungen sind.  Am Aufgeschlossensten gegenüber Kritik waren bisher Politiker der Grünen und der Linken, obwohl auch sie bisher nicht bereit, unsere Vorschläge mittels gesetzlicher Anträge in den Bundestag oder in den einen oder anderen Landtag einzubringen.

FreieWelt.Net: Was können die Bürger selbst tun, um sich für den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz zu engagieren und die Politik dazu zu bewegen, die notwendigen Schritte zu unternehmen?

Horst Trieflinger: Jeder von einer Fehlentscheidung betroffene sollte trotz der gesetzwidrigen Praxis der Gerichtspräsidenten zu Dienstaufsichts-beschwerden eine solche erheben. Des weiteren könnte der Betroffene beim Gerichtspräsidenten beantragen, die Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben (§ 21 Gerichtskostengesetz). Dieser Anspruch verjährt in vier Jahren. Wenn dies häufiger geschähe, könnte dies möglicherweise dazu führen, dass die Gerichtsverwaltungen ihre Haltung zu Dienstaufsichtsbe-schwerden  und den viel zuwenigen Anträgen auf Niederschlagung der Gerichtskosten, die fast ausnahmslos zurückgewiesen werden, ändern.

Am Wichtigsten ist natürlich, dass sich mehr Bürger, besonders aber Betroffene bereit finden, sachgerechte Beschwerden über die Rechtsprechung den Politikern in Bund und Ländern immer wieder vortragen und fordern, die nötigen, gesetzlichen  Änderungen zu beschließen.  Schon vor über 130 Jahren hat Rudolf von Jhering in seiner berühmten Schrift "Der Kampf ums Recht", Wien 1872, dies zutreffend wie folgt formuliert:

"Recht und Gerechtigkeit gedeihen in einem Land  nicht dadurch allein, daß der Richter in steter Bereitschaft auf seinem Stuhle sitzt, und daß die Polizei ihre Häscher ausschickt, sondern jeder muß für seinen Teil dazu mitwirken."

 

Das Interview führte Gerard Bökenkamp

Internetseite vom Verein gegen Rechtsmißbrauch:

justizgeschaedigte.de

 

Foto: H. Trieflinger

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