Zwischenruf – Verfassungswidriges in Bayern

Das wirft brennende Fragen auf

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Dieses Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts wird Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder sicher nicht amüsieren. Es erklärt nämlich Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes von 2016 für verfassungswidrig. Das Gesetz verletze unter anderem das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung. . Die Ortung von Handys, längerfristige Observationen oder der Einsatz von Vertrauensleuten sind nur nach einer unabhängigen Vorabkontrolle zulässig. Die Wohnraumüberwachung darf nur zur Abwehr dringender Gefahren angeordnet werden. Für die politische Führung Bayerns (Parlament und Regierung) ist das Urteil eine schwere Niederlage. Rechtsstaatswidrige Gesetzgebung höchstgerichtlich bescheinigt zu bekommen, wirft nun natürlich brennende Fragen auf.  Bitte hier weiterlesen 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: individuum verus

Sehr geehrter Herr Dr. Klaus Peter Krause,

danke für die erklärenden Worte.

Sehen Sie mir bitte daher die einleitenden Formulierungen meines Kommentares nach.

Irgendwie wollte ich scheinbar die Ironie nicht erkennen.

Und ohne Überheblichkeit: Es war keine Mühe für mich, es war eine kleine "Fingerübung" die Spaß gemacht hat, denn die Wahrheit über dieses "Urteil" mußte einfach mal ans Tageslicht gebracht werden.

Ich hoffe, wir alle erleben bald wieder bessere Zeiten.

In diesem Sinne,

mit freundlichen Grüßen

individuum verus

P.S.: Hoffentlich kommen auch wieder recht bald Zeiten, in denen Kommentatoren ohne Sorge mit Klarnamen schreiben können.

Gravatar: Klaus Peter+Krause

@individuum verus - Sehr geehrter Leser und Kommentator, für diese ausführliche Kommentierung, Ihre Bemühung und den zeitlichen Aufwand dafür danke ich Ihnen sehr. Was Sie erläutern, ist überzeugend und leider zutreffend. Ich muss allerdings gestehen, dass ich mich selbst dieser Mühe gar nicht unterziehen wollte, sondern nur beabsichtigt habe, die ironischen Fragen des von mir zitierten Freundes weiterzureichen, der sich darüber lustig macht, dass das Urteil an Söder abperlen und für ihn persönlich keinerlei Folgen haben wird. Daher ist meine Formulierung von den "nun natürlich brennenden Fragen" ebenfalls ironisch zu verstehen, denn um brennende Fragen handelt es sich nun wirklich nicht. Daher auch die Kennzeichnung des kurzen Beitrags als "Zwischenruf". Auch meine Schlussbemerkung ist ironisch gemeint. Gemessen an dem, wie Sie das Urteil dankenswert und ernsthaft auseinandernehmen und sehr berechtigt vor dessen wirklichen Inhalt und dessen Folgen warnen, ist mein "Zwischenruf" nichts weiter als ein bisschen Unterhaltung, meinetwegen auch
seichte Unterhaltung - gedacht als ein Stück Auflockerung zwischen all' dem Ernst der politischen Unsäglichkeiten, die sonst auf dieser Blog-Seite ihr Unwesen treiben.

Gravatar: individuum verus

Sehr geehrter Herr Dr. Klaus Peter Krause,

normalerweise halte ich mich mit Anregungen an Stammautoren (in Neusprech Blogger genannt) auf dieser Seite bewußt zurück, nur diesmal sehe ich doch Mitteilungsbedarf.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/04/rs20220426_1bvr161917.html

Sie bewerten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Sieg für die Demokratie und als Quasi-Waterloo für Söder.

Ich glaube, Ihre Einschätzung und Ihr Optimismus könnten sich möglicherweise doch als zu euphorisch und frömmig erweisen.

Man sollte das Urteil durchaus einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Dann kommt man zu dem Schluß, daß dieses Urteil nüchtern betrachtet ein Pyrrhussieg ist, denn man muß sich bei ihm immer wieder ins Gedächtnis rufen, wessen Begehren mit ihm erfolgreich beschieden wurde und wer Beschwerdeführer war und gegen wen sich die Verfassungsbeschwerde richtete!

Die Beschwerdeführerin war die als de facto linksextrem einzustufende „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ und das beschwerte Bundesland Bayern, das letzte Bundesland mit einem gewissen Restkonservatismus.

Ist es glaubwürdig, daß dieses Urteil auch so ergangen wäre, hätte die AfD oder eine andere vermeintlich rechte Organisation gegen dieses Gesetz Beschwerde geführt? Oder eine Beschwerde aus dieser politischen Richtung überhaupt zur Entscheidung angenommen worden wäre?

Wie ist es generell überhaupt zu erklären, daß das Bundesverfassungsgericht entgegen seiner mittlerweile üblichen Praxis eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen hat?

Nur damit, daß sie von links kam und damit der üblichen, politischen Agenda der Vernichtung alles Deutschen und Konservativen entspricht, denn dieses Urteil bestätigt ein weiteres Mal die gängige Praxis des Bundesverfassungsgerichtes alle linken Umtriebe von vorneherein zu schützen und abzusichern.

Und allem Linksextremen damit eine grundsätzliche Legitimation einzuräumen.

Etliche Bundesländer haben ähnliche, respektive auf die gleiche Intention zielende Verfassungsschutzgesetze, die mit diesem Urteil zumindest in Teilen ebenso hinfällig sind, da es durchaus Übertragungswirkung hat.

Damit hat die extreme Linke jetzt einen amtlich, höchstrichterlich verbrieften Persil- oder Freifahrtschein.

Ich bin kein Jurist, jedoch weiß ich, daß Leitsatz (Leitsätze) und Tenor bei einem Urteil ausschlaggebend sind.

Wenn man sich die Leitsätze aufmerksam durchliest, kommt man zu dem Schluß, das nur die in ihm enthaltenen unübersichtlichen Verweisungskaskaden Teile des Gesetzes letztendlich teilweise zu Fall gebracht haben.

Der unter Punkt 3c genannte Satz

„Eine Übermittlung an eine Verfassungsschutzbehörde kommt in Betracht, wenn hinreichende
tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die Information zur Aufklärung einer
bestimmten, nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung im
Einzelfall benötigt.“

bedeutet, daß Verfassungsbehörden nachwievor nach Gutdünken beobachten dürfen, die vorgeschalteten Behörden müssen es halt einfach nur besser begründen.

Und wie dehnbar die Definition von „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ ist, kann man sich ganz leicht ausmalen.

Niederschmetternd ist, da die Antifa jetzt erstmalig vor dem Bundesverfassungsgericht endgültig obsiegt hat, sich vor dem Hintergrund dieses Urteils kaum noch ein anderer Landesverfassungsschutz trauen wird, sie weiter geheimdienstlich zu beobachten.

Eine weitere Konsequenz ist aber auch, daß sie es allen Landesverfassungsschutzbehörden mit Verweis auf dieses Urteil ermöglicht, die von Rotkäppchen 2.0 (Spitzname von Nancy Faeser) betriebene Bemutterung des Islamismus ganz offiziell mitzutragen.

Quasi frei nach dem Motto: „Das Urteil hindert uns leider daran, wie bisher verdeckt gegen islamistische Umtriebe umfänglich zu ermitteln!“.

Schuld daran ist alleine der Rechtsstaat, gell?!?????????????????

Dazu kommt, daß meiner Rechtsauffassung nach der Tenor dieses Urteils so gefaßt ist, daß nur der Absatz 3 des Art. 15 BayVSG für vorsätzlich verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt wurde, was dazu führt, das nur er mit Verkündung dieses Urteil sofort außer Vollzug zu setzen ist. Dieser betrifft die Anforderung und dauerhafte Speicherung von den sich aus den Mobilfunkdaten ergebenden Bewegungsprofilen des / der Überwachten.

Alle anderen bemängelten Paragraphen sind lediglich mit dem Grundgesetz unvereinbar und müssen neu geregelt werden, dürfen aber vorerst bis zur Neufassung im Rahmen der gewährten Übergangsfrist unter Auflagen weiter angewendet werden.

Darüber hinaus sind die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen aber nicht so tiefgreifend und weitgehend, daß sie die ursprünglichen Intentionen der Paragraphen endgültig aushebeln.

Und damit ist die von Ihnen erwähnte Klatsche für Söder bedauerlicherweise doch nicht so groß, schafft es aber immerhin, den letzten konservativen Landesverfassungsschutz zu kastrieren und wie von politisch höherer Ebene gewollt, auf die Jagd von Rechten, Regimegegnern, Patrioten, Konservativen, Staarsdelegitimierern und Querdenkern zu trimmen.

Gott mit uns!

Gravatar: Hajo

Man mache sich die Justiz und die Medien geneigt und schon dürfte das in der Verfassung verankerte Recht nicht mehr das Problem darstellen, wenn selbst die Hüter hie und da mal entgegen der Gesetzgebung eine andere Auffassung vertreten, was leider in den letzten Jahren mehr als schwammig rüber kam oder im schlimmsten Fall erst garnicht zur Verhandlung gekommen ist, mit fadenscheinigen Argumenten.

So kann man das Recht auch aushebeln und wie erklärte Papst Benedikt mal im Bundestag die Worte des heiligen Augustinus, der da sagte, wer das Recht nicht achtet gleicht einer Räuberbande und von dieser Sorte haben wir leider zuviel, was nun zu all den Verwerfungen bis zum heutigen Tag geführt hat.

Es ist zwischenzeitlich müßig die ganzen Rechtsbrüche innerhalb Deutschlands und der EU im einzelnen aufzuzählen und während man vom Normalbürger Rechtstreue verlangt, hausen die da oben im wörtlichen Sinne wie die Schweine, vergleichbar mit Napoleon aus Orwells Aufstand der Tiere und solange sich das nicht ändert, werden wir immer tiefer im rechtlosen Sumpf versinken und wer das nicht sehen will oder kann, der hat noch nicht die Tragweite begriffen, die unsere Gesellschaft damit in den moralischen Abgrund treibt.

Hier kann man auch exemplarisch sehen, daß die kriminelle Ader nicht nur bei Unterprivilegierten zuhause ist, das findet auch in höchsten Kreisen statt, wenn auch aus unterschiedlichem Anspruchsdenken heraus, verkommen sind nahezu alle Gesellschaftsteile und dieses Verhalten macht es schwer, noch Achtung abzugewinnen, als Grundlage menschlichen Zusammenseins, was zur billigsten Posse degradiert wurde.

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