Zwischen allen Stühlen - Warum Legalismus nicht weiterhilft

Die Entscheidung, deutsche Asylanten mit soziologischen Argumenten abzulehnen, offenbart Widersprüche in der Anti-Freiheitsrhetorik jenseits und diesseits des Atlantik.

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Wie gelangte das Berufungsgericht im amerikanischen Cincinnati zu dem Schluß, den Romeikes stehe Asyl nicht zu? Indem es Schulhauszwang als allgemeine gesetzliche Bestimmung wertete, die etwa dem Verbot gleichkommt, Waffen zu tragen. Es sei nicht möglich, alle Personen in Amerika aufzunehmen, die sich wegen Waffenbesitzes in einem anderen Land rechtliche Probleme einhandelten.

Doch greift eine derartige Schlußfolgerung zu kurz. Richter Jeffrey Sutton hätte das bei der nicht zimperlichen Befragung von Michael Farris und Walter Bocchini erkennen müssen. Tapfer waren die beiden Anwälte – der eine für Romeikes, der andere fürs Weiße Haus – im antikholzgetäfelten Saal 634 des “Sixth Court of Appeals” Rede und Antwort gestanden. Wiederholt fiel in der knapp 40-minütigen Anhörung der Kampfbegriff “Toleranz” – in widersprüchlichen Zuweisungen: Während Farris die intolerante deutsche Strafpraxis bei Hausunterricht anmahnte (“Germany doesn’t practice tolerance”), beteuerte Bocchini eine toleranzfördende Absicht hinter dem Schulzwang (“Germany wants its children to learn tolerance”). So etwas deutete auf eine Dimension in dem Asylstreit hin, der mit reinem Legalismus nicht beizukommen ist. Eine Auseinandersetzung mit Individual- und Freiheitsrechten gegenüber staatlichen Forderungen schien geboten.

Im Bündnisfall steht das Urteil vorher fest

So stellen Deutschland und Schweden bei ihrem Umgang mit Hausunterricht unter Beweis, daß Schulzwang in erster Linie mit der Einschränkung von Elternrechten zu tun hat – bis hin zu deren faktischer Aufhebung. Die Eltern von Dominik Johansson, die ihren zu Hause unterrichteten Sohn seit Jahren nicht mehr gesehen haben, weil der Staat ihn in Gewahrsam nahm, sind die traurige Spitze eines bedrohlichen Eisbergs. Ein derartiger Staat zwingt alle Eltern, ihre Kinder auszuhändigen, damit er mit ihnen an seinen Schulen anstellen kann, was er will. Doch während in den USA unbändiger Freiheitsdrang gegen den Kontrollwahn in die Familien hinein Widerstand zu leisten vermag, scheint teutonische Apathie sich nach Fremdbestimmtheit geradezu zu sehnen. Daher wohl auch das alldeutsche faible fürs Schulhaus.

Dem trägt Richter Sutton mit seinen beiden Kollegen Rechnung, wenn er den Ball schön flach hält. Bei Gerichtsgängern deutscher Hausschulprozesse löst das Wiedererkennungsffekte aus, denn auch hier gilt: Sobald eine einzelne Familie dem pädagogischen Staat den Spiegel vorhält, steht das Urteil schon fest – erst recht im Bündnisfall. Allein auf die Formulierung kommt es noch an: Seit Beginn der Asyldiskussion um Romeikes sind griffige Stichwörter im Umlauf. 2012 hatte die übergeordnete U.S.-Behörde zu Einwanderungsfragen befunden, Hausunterrichter stellten keine erkennbare soziale Gruppe dar, die ein Recht auf Zuflucht habe. Von da an verbissen Unterstützer einer Ablehnung der Asylfamilie sich darin, Hausunterricht werde in Deutschland schließlich allen, nicht nur bestimmten (religiös oder weltanschaulich motivierten) Gruppen verwehrt.

“Homeschoolers are simply too ‘amorphous’ to constitute a social group eligible for protection under the asylum law”. (U.S.-Generalstaatsanwalt Eric Holder)

Widersprüchliche soziologische Argumente

Nun läßt sich darüber streiten, ob Hausunterrichter oder Selbstlerner eine eigenständige Bevölkerungsgruppe mit unveräußerlichen Kennzeichen darstellen. Tatsache ist, daß das deutsche Vorgehen gegen Hausunterricht pauschal mit einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts begründet wird, “weltanschaulich oder religiös begründete Parallelgesellschaften verhindern” zu müssen. Und damit im vollständigen Widerspruch zur offiziellen Begründung steht, warum Romeikes in den USA kein Asyl erhalten. Eine ‘social group’, die dorthin fliehen könnte, soll bei uns gar nicht erst aufkommen – aus Staatsräson wird sie schon in den Staatsgrenzen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln bekämpft.

“Die Allgemeinheit hat ein Interesse daran, weltanschaulich oder religiös begründete Parallelgesellschaften zu verhindern.” (Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe)

Somit befindet die Familie aus Bissingen sich zwischen allen Stühlen: In Deutschland als erkennbare soziale Gruppe (“Parallelgesellschaft”) gebrandmarkt, sind Romeikes für bestimmte Kreise in den USA das gerade nicht. Sie mißachten bloß eine bestimmte, in Deutschland geltende Anordnung – und fliehen vor der “gesetzlichen” Strafe. Das Scharnier zwischen diesen Auslegungsvarianten des Elternrechts ist Polizeigewalt und Sorgerechtsentzug, Geld- sowie Gefängnisstrafe auf der einen – behördliche und politische Ächtung auf der anderen Seite. So fragt Uwe Romeike, auf den Verbleib in den USA angesprochen: “Wie kann man in einem Land leben, in dem der eigene rechtliche Status ungeklärt ist?”

 

Beitrag erschien zuerst hier: derblauebrief.net/zwischen-allen-stuhlen/

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: M.Berlin

Die Ablehnung des Asylantrages der Romeikes war erwartbar. Denn auch wenn Sie der Meinung sind das „mit diesem Antrag eine Dimension erreicht ist die mit reinem Legalismus nicht beizukommen ist“. So kann doch ein Amerikanisches Gericht nur nach den geltenden Gesetzlichen Regelungen der USA über dem Inhalt bzw. den Ausführungen der Antragssteller entscheiden.

Das Problem ist das die Romeikes nicht nachweisen konnten, selbst wenn man für einen Moment annimmt das Heimschulunterrichter eine soziale abgegrenzte Gruppe ist, das die deutsche Gesetzgebung Sie aufgrund dessen besonders verfolgt.
„Even assuming for the sake of argument that faith-based homeschoolers (or for that matter homeschoolers in general) are a cognizable social group, a matter we need not resolve, “[t]he record does not show that the compulsory school attendance law is selectively applied to homeschoolers like the applicants,”
Denn Fakt ist das Heimschulunterrichter in Deutschland nicht mal annähernd die größte Gruppe ist die von diesem Gesetz betroffen ist, ganz im Gegenteil machen reguläre Schulschwänzer überforderter Eltern den überwiegenden Teil aus.

„Tatsache ist, daß das deutsche Vorgehen gegen Hausunterricht pauschal mit einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts begründet wird, “weltanschaulich oder religiös begründete Parallelgesellschaften verhindern” zu müssen. Und damit im vollständigen Widerspruch zur offiziellen Begründung steht, warum Romeikes in den USA kein Asyl erhalten.“

Warum sollte sich ein Amerikanisches Asylgericht darum kümmern wie ein Ausländisches Gesetz begründet wird? Das Gericht prüft nur ob die Kriterien erfüllt sind um in den USA Asyl zu erhalten oder auch nicht. Und die Asylkriterien der USA sind nicht alle dürfen kommen die von Gesetzen betroffen sind die in den USA anders geregelt sind oder nicht existieren.
„The question is not whether Germany’s policy violates the American
Constitution, whether it violates the parameters of an international treaty or whether
Germany’s law is a good idea. It is whether the Romeikes have established the
prerequisites of an asylum claim—a well-founded fear of persecution on account of a
protected ground.“

Ich denke jeder wird verstehen warum dieser Asylantrag in der Berufung abgelehnt wurde. Denn wenn man den Romeikes Asyl gewährt hätte dann wären die Tore der USA wirklich sehr weit offen. Alleine in Deutschland würden mir da einige Gruppierungen einfallen die mit Leichtigkeit diese dann aufgeweichten Kriterien erfüllen würden. Das ginge vom Rechten Rand der nun wirklich durch etliche Gesetze gebändigt wird bis zu Eltern die Ihre Kinder nach Altvorderer Sitte in der Erziehung gerne mal verprügeln.

Persönlich denke ich zwar auch das das Österreichische Modell besser wäre als diese strikte Schulpflicht die wir haben aber das hat mit diesem Fall erstaunlicher Weise nichts zu tun. Denn warum sind denn die Romeikes nicht nach Österreich gegangen schließlich ist dies als EU Bürger ohne Probleme möglich? Eventuell weil man in Österreich auch als Heimunterrichter jährlich staatliche Prüfungen ablegen muss die bei nicht bestehen in eine Schulpflicht münden?
Weil die Debatte in diesem Fall eine scheinheilige ist denn es geht nicht darum wie die Kinder lernen oder wo sie lernen es geht darum was sie lernen bzw. besser gesagt was die Kinder der Romeikes nicht lernen sollen.
Und ich kann verstehen das man als Creationist ,wie die Romeikes, mit so ziemlich jeden wissenschaftlichem Gebiet so seine Probleme hat ob die persönlichen Religiösen Überzeugungen den Eltern aber das Recht geben Kindern Wissen vorzuenthalten, um nichts anderes geht es hier, halte ich für äu&szl...

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