Zur Lage der Kinderrechte in Deutschland

Kinder sind auch Menschen. Und haben wie diese Rechte. Unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Ethnie und Religion. Dafür gibt es die UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Möchte man meinen.

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Am 18. November wurde vielerorts der 20. Jahrestag des Internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes gefeiert. Kurz nach dem Mauerfall war dies im Herbst 1989 ein weiterer richtungsweisender Fingerzeig in eine neue Ära des globalen Miteinanders gewesen. Die 54 Artikel der Konvention legen Standards zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt fest und erinnert daran, dass auch Kinder und Jugendliche Träger elementarer Menschenrechte sind, denn Kinder sind auch Menschen. Insoweit müssen sie als eigenständige Persönlichkeiten wahr und ernst genommen werden.

Entwicklung, Förderung, Bildung und Beteiligung – das sind spezielle Elemente, die in der Lebensphase des Wachsens und Reifens besondere Bedeutung haben. Sie sind an prominenten Stellen in der Konvention berücksichtigt. Eines der bedeutendsten Kinderrechte ist dabei das Recht auf Bildung. Es soll Kindern den weitgehend kostenlosen Zugang zu einer Schulausbildung gewährleisten und entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu Berufsausbildung und Hochschule ermöglichen. Das hat wiederum Rückwirkung auf die Menschenrechte im Allgemeinen, schließlich besteht ein enger Zusammenhang zwischen Bildung und Achtung vor den Menschenrechten, wie dies in Art. 29 des Übereinkommens bemerkt wird.

Zwei Dekaden danach ist die Bilanz hinsichtlich der Umsetzung des Übereinkommens durchwachsen. So waren in den Gedenkadressen auch mahnende Stimmen zu hören, u. a. von Papst Benedikt XVI. Der Papst forderte „mehr Einsatz“ für Kinder und appellierte an die internationale Gemeinschaft, „damit die Anstrengungen vermehrt werden, eine angemessene Antwort auf die dramatischen Probleme der Kindheit zu bieten“. Es dürfe nicht „am großherzigen Einsatz aller fehlen“, um „die Rechte der Kinder anzuerkennen und ihre Würde zu achten“, so Benedikt weiter.

Auch Deutschland ratifizierte 1992 die Kinderrechtskonvention, doch die UN-Standards gelten hierzulande nur beschränkt. Sie gelten nämlich grundsätzlich nicht für Flüchtlingskinder, wie in einer Vorbehaltserklärung zur Konvention festgestellt wird. Eine der Konsequenzen: Ab 16 Jahren werden Flüchtlinge vom deutschen Asyl- und Ausländerrecht wie Erwachsene behandelt. Die für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zuständigen Bundesländer können diese damit kostengünstiger, etwa ohne altersspezifische Betreuung, unterbringen. Auch der Abschiebeprozess gestaltet sich einfacher: auf gesonderte Trakte mit mehr psychologisch geschultem Personal kann in den Gefängnissen ebenso verzichtet werden wie auf besondere Maßnahmen zur Rechtsbelehrung. Kritik an dieser Praxis kommt von der zuständigen UN-Organisation, dem Kinderhilfswerk UNICEF, von der Kinderschutzorganisation terre des hommes sowie von diversen Asyl- und Migrationsexperten.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung teilt deren Bedenken und hatte im Koalitionsvertrag Besserung angekündigt. Heute haben dazu CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag die Initiative ergriffen. In einem Antrag (17/257) fordern die Koalitionsfraktionen u. a. die Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurückzunehmen und die Rechte von Kindern in Deutschland vollständig zu gewährleisten. Gemeint sind: die Rechte aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig ihrer sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede, die Rechte der Kinder als Menschen. Eine breite Mehrheit dürfte dem Antrag sicher sein.

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