Zu kurz gesprungen

Der Koalitionsvertrag und die Familien - Die Parteispitzen sparen bei der klassischen Familie.

Der Alltag kehrt ein, langsam verklingen die selbstgesungenen Lobeshymnen, die neue Koalition schickt sich an, mit der Arbeit zu beginnen.

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EU-Gipfel, Iran, Wirtschaftskrise – die Probleme sind während der Koalitionsverhandlungen nicht kleiner geworden und der Vertrag der Koalitionäre soll ja, wenigstens in der Innen-und Gesellschaftspolitik einige Probleme lösen helfen. Aber wer sich den Arbeitsvertrag, die Koalitions-Vereinbarung, in Einzelbereichen genauer anschaut, bei denen besonders laut Halleluja gesungen wurde, der wird doch etwas skeptischer. Beispiel Familienpolitik. Hier ist das Kleingedruckte mit Sorgfalt zu lesen. Drei Maßnahmen werden immer hervorgehoben: Die Erhöhung des Kindergeldes, die Erhöhung des steuerlichen Freibetrages, das Betreuungsgeld.

Die für Familienpolitik zuständige Arbeitsgruppe hatte einstimmig beschlossen, den Freibetrag auf 8001 Euro und das Kindergeld auf 200 Euro zu erhöhen. So stand es auch im Wahlprogramm der FDP. Die Parteivorsitzenden haben sich an den einstimmigen Beschluss nicht gehalten und wollen den Freibetrag nur auf 7008 Euro und das Kindergeld nur um 20 Euro erhöhen. Man darf sogar annehmen, dass dies ohne das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht geschehen wäre. Denn nach der Anhörung von Experten in Karlsruhe war klar geworden, dass die Richter die Kriterien für das Existenzminimum neu formulieren und dabei die Politik auffordern werden, den steuerlichen Freibetrag, der diesem Existenzminimum entspricht, auf 8000 Euro anzuheben und das Kindergeld entsprechend zu erhöhen. Aber Merkel, Seehofer und Westerwelle stehen nicht im Verdacht, dass das Schicksal der Familien oder die entsprechenden Urteile aus Karlsruhe ihnen den Schlaf rauben könnte. So auch diesmal. Die Pläne sind halbherzig und erfüllen das Wahlversprechen nicht. Sie sind, vor dem Hintergrund des Grundgesetzes und der bisher schon ergangenen Urteile, nur die Rückgabe eines Teils der Beute. Hier wird man im nächsten Jahr, nach dem neuen Urteil, nachbessern müssen.

Auch beim Betreuungsgeld ist man einer klaren Entscheidung für Familien aus dem Weg gegangen. Es soll ab 2013 als Bundesleistung eingeführt werden, aber „gegebenenfalls als Gutschein“. Damit hat sich die CSU nur teilweise durchgesetzt, Frau Merkel, die den Eltern ähnlich wie ihre Freundin Alice Schwarzer generell misstraut, will die Gutscheine. Das hat sie auch schon in einem Interview mit der radikalfeministischen Zeitschrift Emma zu erkennen gegeben. Hier hat sich die CSU tapfer gegen die sozialliberale Phalanx aus CDU und FDP gewehrt und wenigstens die Option offengehalten. Mehr war gegen die Kanzlerin und ihre Familienministerin vermutlich nicht zu erreichen.  Übrigens: Betreuung ist nicht Erziehung, es sollte besser Erziehungsgeld heißen. Aber diese Leistung der Eltern, meistens der Mütter, wird kaum wahrgenommen, weil man sie in diesen Kreisen nicht kennt oder nicht sehen will. Man denkt in Berlin eben lieber in wirtschaftlichen Kategorien und da ist das Parken oder Betreuen von Kleinkindern vorrangig. Es geht vor allem darum, die (jungen und gehaltsmäßig billigen) Frauen der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Das wird auch offenkundig, wenn man die Auswirkungen der zu kurz gegriffenen steuerpolitischen Maßnahmen betrachtet. Am meisten profitieren Doppelverdienerpaare mit einem oder zwei Kindern. Das ist auch schon beim Elterngeld so. Deshalb wäre es am besten und haushälterisch am günstigsten, das Elterngeld abzuschaffen und zum Erziehungsgeld zurückzukehren, Dafür plädiert auch der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke in einem Gespräch mit dem Autor. Das brächte vermutlich zwei Milliarden Euro Einsparung. Denn unter dem Strich habe das Elterngeld ja auch nicht mehr Geburten erwirkt. Aber von solchen Sparmaßnahmen ist diese Regierung aus ideologischen Gründen weit entfernt. Lieber spart man bei den Eltern insgesamt.

Auch der Familienbund der Katholiken sieht im Koalitionsvertrag eine Schieflage. „Mit dem gestern von CDU, CSU und FDP unterzeichneten Koalitionsvertrag haben die Parteien ihre Wahlversprechen nur teilweise eingelöst. Damit wurden - wieder einmal - die Hoffnungen der Familien in unserem Land enttäuscht, dass ihnen als Leistungsträger der Gesellschaft endlich ein gerechter Familienlastenausgleich gewährt wird.“ Mit diesen Worten kommentierte die Präsidentin des Familienbundes, Elisabeth Bußmann, den Koalitionsvertrag. Natürlich begrüße man die nun vereinbarte Anhebung des Kinderfreibetrages auf 7.008 Euro und die Erhöhung des Kindergeldes um 20 € je Kind. Das seien Schritte in die richtige Richtung. „Aber sie reichen nicht aus, um Familien entsprechend ihrer unverzichtbaren Leistungen für unsere Gesellschaft zu entlasten“, so Bußmann. „Wir bleiben bei unserer Forderung: 8.000 Euro Kinderfreibetrag, wie bei den Erwachsenen, und einheitlich 300 Euro Kindergeld. Nur so gibt es eine gleiche Entlastung für alle Kinder.“ Die klassische Familie bleibt also weiter unter Druck.

Damit ließe sich noch überleben. Beängstigend aber ist folgender Satz: Der Staat habe die Pflicht, „über die Ausübung von Elternrecht und Elternpflicht zu wachen. Dabei wollen wir einen Schwerpunkt auf Prävention setzen“. Mit anderen Worten: Wenn die Ämter es für opportun halten, ein Kind in staatliche Obhut (Heim) zu überführen, dann braucht das nur als Präventivmassnahme deklariert werden. Die Willkür in diesem Bereich ist schon groß. Immerhin hat man einen kleinen Satz als Absicht eingefügt: „Zur Verbesserung einer gesunden motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklung von Kindern werden wir die Bindungs- und die Bildungsforschung ausbauen“. Da darf man gespannt sein, ob außer ein paar Bertelsmann-Studien auch die zuverlässigen Studien aus dem Ausland, insbesondere aus Amerika, herangezogen werden. Die dürften den jetzigen familienpolitischen Kurs in Verlegenheit bringen.

Sorge bereiten muss auch die Absicht, einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge in der Krankenversicherung einzuführen und das derzeitige Umlageverfahren in der Pflegeversicherung durch eine verpflichtende private Kapitaldeckung zu ergänzen. Das würde zu einer Mehrbelastung von Einverdienerfamilien führen, die weit über die halbherzigen Schritte beim Kindergeld und beim Freibetrag hinausginge. Abgesehen davon führen solche Regelungen zur weiteren Entsolidarisierung der Gesellschaft.

Fazit: Unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit für Familien und der Sachlichkeit für das Kindeswohl bleibt noch viel zu tun. Zum Selbstlob bietet das Koalitionsprogramm für Familien bis jetzt keinen Anlass.

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