Reparieren und weiterverwenden: Europa entdeckt eine alte Tugend neu
Bei uns zu Hause kam ein kaputtes Ding zuerst auf den Tisch und wurde angesehen. Manchmal brauchte es eine Dichtung, eine Schraube, ein Kabel oder einfach etwas Geduld. Die ältere Generation sparte damit Geld und Material und bewahrte zugleich Fähigkeiten, die Selbstständigkeit geben.
Heute kehrt diese alltägliche Erfahrung in sehr viel amtlicherer Form in die europäischen Regeln zurück. Hinter Etiketten, Paragrafen und Richtlinien steht dennoch eine erstaunlich einfache Idee: Ein Gegenstand, der weiter dienen kann, besitzt weiterhin einen Wert.
Ab dem 27. September kommen neue Informationen direkt an den Kaufpunkt.
Die Bundesregierung fasst zusammen, dass ab dem 27. September 2026 strengere Regeln für allgemeine Umweltaussagen gelten und zugleich harmonisierte europäische Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung sowie zu längeren Haltbarkeitsgarantien sichtbar werden. Für Menschen im Laden bedeutet das mehr konkrete Angaben genau dort, wo über Geld entschieden wird. Die Übersicht der Bundesregierung zu den Neuregelungen im September nennt das Datum und beschreibt auch das neue GARAN-Kennzeichen.
GARAN soll zeigen, welcher Hersteller für die Lebensdauer seines Produkts einsteht.
Die europäischen Regeln sehen ein harmonisiertes Label für eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers vor, die das gesamte Produkt abdeckt und länger als zwei Jahre läuft. Daneben erinnert ein harmonisierter Hinweis an die gesetzliche Gewährleistung mit einer unionsweiten Mindestdauer von zwei Jahren. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 legt Gestaltung und Inhalt von Hinweis und GARAN-Label sowie ihre Anwendung ab dem 27. September 2026 fest. Haltbarkeit kann damit sichtbar zu einem Wettbewerbsmerkmal werden.
Deutschland hat inzwischen auch das eigentliche Recht auf Reparatur gestärkt.
Seit dem 31. Juli 2026 gelten erweiterte Verbraucherrechte für Waren, deren Reparierbarkeit durch europäische Vorgaben erfasst wird. Hersteller müssen entsprechende Produkte innerhalb eines angemessenen Zeitraums und zu einem angemessenen Preis reparieren. § 479b BGB regelt diese Reparaturverpflichtung und verbindet sie mit dem Zeitraum, in dem europäische Vorgaben Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit verlangen. Damit entsteht aus einer guten Idee ein Anspruch, den Familien tatsächlich nutzen können.
Die Entscheidung für eine Reparatur kann ein zusätzliches Jahr Gewährleistung bringen.
Entscheidet sich ein Verbraucher bei einer mangelhaften Ware innerhalb der ersten zwei Jahre für die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist in Deutschland von zwei auf drei Jahre. Die Verbraucherzentrale erklärt diese Änderung zusammen mit dem Unterschied zwischen der für den Käufer kostenfreien Nachbesserung innerhalb der Gewährleistung und einer entgeltlichen Herstellerreparatur im Rahmen des neuen Reparaturanspruchs. Für den Haushalt ist das sehr praktisch: Reparieren bekommt einen längeren zeitlichen Wert und die Zuständigkeiten werden klarer.
Ein Ersatzteil wird zu einem Teil des tatsächlichen Produktwertes.
Bei Waschmaschinen reichen europäische Pflichten zur Verfügbarkeit bestimmter Teile bis zu zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells; bei Smartphones und Tablets gelten je nach Teil mehrjährige Fristen. Die deutschen Verbraucherzentralen führen Produktgruppen, Ersatzteilzeiträume und Lieferfristen übersichtlich auf. Neben dem Kaufpreis gehört deshalb eine zweite Frage auf den Tisch: Wie viele Jahre habe ich realistisch die Möglichkeit, dieses Gerät instand zu halten?
Die Größenordnung erklärt, weshalb Europa Reparaturen politisch aufwertet.
Eine Zusammenfassung zur EU-Reparaturrichtlinie nennt rund 35 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr durch den vorzeitigen Ersatz reparierbarer Waren, 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen und fast 12 Milliarden Euro jährliche Verbraucherkosten für Ersatzkäufe. EUR-Lex fasst damit die wirtschaftliche und ökologische Dimension zusammen. Die Europäische Kommission erwartet außerdem rund 4,8 Milliarden Euro zusätzliches Wachstum und Investitionen. Diesen Wert veröffentlichte die Kommission zum Start der neuen Rechte im Juli 2026.
Beim Smartphone hat Reparierbarkeit bereits eine eigene Bewertung.
Seit Juni 2025 verlangen europäische Regeln für Smartphones und Tablets unter anderem Angaben zur Reparierbarkeit. Hersteller müssen bei erfassten Modellen kritische Ersatzteile üblicherweise innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen und sieben Jahre nach dem Ende des Modellverkaufs bereitstellen; Batterien sollen mindestens 800 Ladezyklen bei wenigstens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität erreichen. Die Europäische Kommission nennt außerdem mindestens fünf Jahre Betriebssystem-Updates nach dem Ende des Inverkehrbringens des letzten Geräts eines Modells. Reparierbarkeit lässt sich damit schon vor dem Kauf vergleichen.
Längere Nutzung ergibt auch beim Ressourcenverbrauch Sinn.
Das Umweltbundesamt empfiehlt bei den meisten Elektrogeräten eine möglichst lange Nutzung und rät beim Neukauf ausdrücklich zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Die im Juli 2026 aktualisierten Hinweise des Umweltbundesamtes verbinden die Nutzungsdauer mit den Rohstoffen und der Energie, die bereits in der Herstellung stecken. Genau diese Form von Umweltschutz verstehe ich gut: zuerst anschauen, was zu Hause vorhanden ist, wie lange es dienen kann und wie man es pflegt. Danach folgt die nächste Kaufentscheidung.
Reparieren gibt auch menschlicher Arbeit wieder einen sichtbaren Wert.
Servicetechniker, lokale Werkstätten, Uhrmacher, Schneiderinnen oder andere Reparaturbetriebe arbeiten mit etwas, das bereits vorhanden ist, und geben ihm zusätzliche Zeit. Die Bundesregierung verband das neue Reparaturrecht bei seiner Vorstellung auch mit der Stärkung lokaler Wirtschaft und geringerer Abhängigkeit von globalen Lieferketten. Die Bundesregierung fasst den Ansatz unter „Reparieren statt wegwerfen“ zusammen. Für mich steckt darin ein interessanter Gedanke: Wirtschaftliche Wertschöpfung kann auch darin bestehen, vorhandenen Wert länger im Kreislauf zu halten.
Umweltworte bekommen festere Spielregeln.
Ab dem 27. September gelten in Deutschland strengere Anforderungen für allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ und für Nachhaltigkeitssiegel. Die Bundesregierung betont Nachweisbarkeit und anerkannte Zertifizierungssysteme. Die Richtlinie (EU) 2024/825 ergänzt detaillierte Regeln zu Umweltaussagen und Haltbarkeitsinformationen. Im Laden kann dadurch eine überprüfbare Angabe mehr Gewicht bekommen als eine grüne Verpackung und ein hübscher Werbesatz.
Vor dem Kauf helfen vier ganz gewöhnliche Fragen.
Wie lange verspricht der Hersteller Funktion? Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Was kostet eine typische Reparatur? Und wie leicht erreicht man einen Servicebetrieb? Das Umweltbundesamt empfiehlt Reparaturen als Weg zu weniger Ressourcenverbrauch und geringeren Kosten und weist auch auf regionale Reparaturboni sowie Repair Cafés hin. Dieser Teil der Veränderung liegt direkt bei uns. Je häufiger Verbraucher nach Reparierbarkeit fragen, desto größer wird ihr wirtschaftlicher Wert für Hersteller.
Reparieren ist zugleich eine Fähigkeit, die Generationen verbindet.
Wenn ein Kind erlebt, wie ein Erwachsener eine Batterie tauscht, einen Knopf annäht oder einen Fehler sucht, bekommt es neben dem reparierten Gegenstand eine zweite Erfahrung: Ein Problem lässt sich zerlegen, verstehen und lösen. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission verwies schon bei der Einführung der Reparierbarkeitsbewertung für Smartphones darauf, dass bessere Informationen den Reparatursektor und lokale Arbeitsplätze stärken können. Wissen und praktische Fähigkeit treffen sich hier auf sehr natürliche Weise.
Europa gibt damit etwas einen neuen Preis, das viele Haushalte seit Generationen kennen.
Gesetze können Reparaturansprüche schaffen, Ersatzteile besser verfügbar machen, Garantien verständlicher zeigen und Informationen beim Kauf präzisieren. Die Europäische Kommission plant für 2027 außerdem eine europäische Online-Plattform, über die Verbraucher leichter geeignete Reparaturbetriebe finden sollen. Die letzte Entscheidung entsteht weiterhin zu Hause: eine Sache kaufen, die Pflege verdient, sie lange nutzen und ihr bei einem Defekt eine weitere Chance geben. Meine Großmutter hätte das Sparsamkeit genannt. Mir gefällt, dass diese Haltung auch in einer modernen Wirtschaft wieder sichtbar wird.
Quellen:
- Bundesregierung – Neuregelungen September 2026
- Bundesregierung – Reparieren statt wegwerfen
- Bürgerliches Gesetzbuch – § 479b
- Verbraucherzentrale – Recht auf Reparatur seit 31. Juli 2026
- Europäische Kommission – Right to Repair, 31. Juli 2026
- EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2024/1799
- EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2024/825
- EUR-Lex – Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, GARAN
- Europäische Kommission – Smartphones und Tablets, Reparierbarkeit
- Umweltbundesamt – Produkte länger nutzen
- Umweltbundesamt – Reparieren und Ressourcen schonen
- Joint Research Centre – Reparierbarkeitsbewertung
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Blog-Kommentare
Reparieren und…
Reparieren und weiterverwenden: Europa entdeckt eine alte Tugend neu...
...sorry, bei einem ollen Eierkocher für 5-Euro von Aldi lasse ich meine "alten Tugenden" unentdeckt...
...bei (m)einem Ensemble herrlicher italienischer Espresso-Maschinen von Cimbali frage ich die Google KI, woran es "krankt" ... und lege sodann persönlich Hand an ... und das als Nicht-Techniker !
https://de.wikipedia.org/wiki/Cimbali#/media/Datei:LaCimbali_Junior_2.jpg
...und das gilt auch für (m)eine gute Bosch-Waschmaschine, die das Abpumpen verweigerte !
...und das gilt auch für (m)einen Wolf-Ölbrenner, der das Heizen im Winter verweigerte !
>>>Die KI hilft auch Laien sehr zuverlässig & seriös - wenn man ihr präzise Fragen zur Störung stellt (...oft mit youtube-Videos und Schritt für Schritt Anleitung) !
Micha
Billigware lohnt sich nicht zu reparieren
Um Dinge reparieren zu können, müssen sie auch eine gute Qualität haben !!!! Und das findet man heute nur noch selten bis gar nicht mehr. Da sind die Ersatzteile oft teurer als der Gegenstand selber.
Meine alte Zanker Waschmaschine wurde bei mir 28 Jahre alt. Das schaffen die neuen Maschinen heute nicht gar mehr. Je mehr Schnickschnack und Technik daran ist, desto mehr kann kaputt gehen.
Zudem sind die Materialien oft minderwertig. Beispielsweise bei Spülmaschinen sind die Kugellagergehäuse heute aus Hartplastik und nur noch die Kugeln aus Metall.
Da braucht man sich nicht wundern, warum die Sachen nicht halten. Die Hersteller bauen bereits eine gewisse Obsolenz ein, damit die Geräte nach einiger Zeit kaputt gehen und natürlich neu gekauft werden müssen.
Bitte kein Reparaturversuch an Regierung ...
... und "Parteienstaat", sondern Abwrackprämie und Sondermülldeponie.
"Bei uns zu Hause kam ein kaputtes Ding zuerst auf den Tisch und wurde angesehen. Manchmal brauchte es eine Dichtung, eine Schraube, ein Kabel oder einfach etwas Geduld. Die ältere Generation sparte damit Geld und Material und bewahrte zugleich Fähigkeiten, die Selbstständigkeit geben."
Das hört sich aber schon sehr "konservativ" an, Frau Schneider, mit Verlaub, während das gesamtgesellschaftliche Klima in diesem, Ihrem Lande mir einen solchen Konservatismus durchaus nicht herzugeben scheint.
Stellen Sie sich nur einmal vor, bspw. Erziehung und Bildung im unfassendsten Sinne wären in Deutschland im Verlauf der vergangenen vierzig Jahre nicht zu genau dem Konsum - und Wegwerfartikel von heute geworden - wir müssten auf unseren Ausnahmerang bei PISA verzichten!
Wir sollten deshalb "König Kurt" dankbar sein dafür, seinerzeit Präsident der KMK, Ministerpräsident und König von RLP und stolzes Parteimitglied, dass er die Beauftragung aussagefähiger Gutachten zu früheren PISA - Ergebnissen besorgt und dann aber auch mit Nachdruck dafür gesorgt hat, dass die eher unerwünschten Gutachtenergebnisse nicht vom Autoren interpretiert und veröffentlicht werden, "Maul halten", "Ab morgen kriegen sie in die Fresse" und "Schwamm drüber."
Die Idee ist so alt wie die…
Die Idee ist so alt wie die Grünen, denn sie stammt auch von dort, den Ur-Grünen der 80er bis weit in die 90er Jahre hinein.
Reparatur- und allgemeine Fehlerfreundlicheit waren zu Beginn des ökologischen Umbaus Leitbegriffe , die von den Grünen gefordert und favorisiert wurden.
Aber wie bei allen guten Ideen, entweder sie werden kassiert und verschwinden in der Versenkung oder werden deutlich später als eigene Ideen verkauft , aber diesmal von den "Guten", d.h. von der eigenen Klientel kreiiert.
Soweit das normale politische Tagesgeschäft.
Soweit also Nichts Neues unter der Sonne.
MfG, HPK
...jedem älteren Leser (m/w…
...jedem älteren Leser (m/w/divers) ist die Abwrackprämie für Autos bestens bekannt (s. unten) :
Ich brauchte zu dieser Zeit ein Ersatzteil für meinen herrlichen- & vollverzinkten Audi 100 C 4 (baugleich mit dem ersten A 6) ... und entriss (aus einem wunderbaren Audi 100 C 4) dieses Ersatzteil aus einem sog. "Schrottfahrzeug" ... und das war deutlich besser "in Schuss", als mein eigener Audi (...da konnten einem die Tränen kommen - und man fühlte sich wie ein schäbiger Vandale...).
(Google KI)
Für die staatliche Umweltprämie (umgangssprachlich Abwrackprämie) im Jahr 2009 mussten Autos mindestens neun Jahre alt sein. Gezählt wurde ab dem Datum der Erstzulassung (dies musste folglich vor dem 14. Januar 2000 liegen). [1, 2, 3]
Nein, diese Fahrzeuge durften unter keinen Umständen wieder in den Verkehr gebracht werden.
Details zur Regelung
Zwingende Verschrottung: Eine der Kernvoraussetzungen für den Erhalt der Prämie in Höhe von 2.500 Euro war der Nachweis, dass das Altfahrzeug ordnungsgemäß bei einem zertifizierten Demontagebetrieb nach der Altfahrzeug-Verordnung verschrottet wurde. [1]
Der Verwertungsnachweis: Der Schrotthändler musste einen offiziellen Verwertungsnachweis ausstellen. Erst mit diesem Dokument und der endgültigen Löschung der Fahrzeugdaten in der Zulassungsstelle konnte der Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) final bewilligt werden. [1]
Illegaler Weiterverkauf: Obwohl ein legaler Verbleib auf der Straße ausgeschlossen war, gab es damals Kriminalitätsfälle, bei denen eigentlich zur Verschrottung bestimmte Autos illegal ins Ausland (z. B. nach Osteuropa oder Afrika) weiterverkauft statt verschrottet wurden. Rechtlich zulässig war das jedoch keineswegs – es handelte sich dabei um handfesten Betrug. Erlaubt war den Schrotthändlern lediglich, funktionstüchtige Ersatzteile auszubauen und separat zu verkaufen, bevor die Karosserie in die Presse ging. [1]
>>> Ohne weitere Worte zur Politik ! :
https://de.wikipedia.org/wiki/Audi_100_C4
MfG
MP
... „Bei uns zu Hause kam…
... „Bei uns zu Hause kam ein kaputtes Ding zuerst auf den Tisch und wurde angesehen. Manchmal brauchte es eine Dichtung, eine Schraube, ein Kabel oder einfach etwas Geduld.“ ...
Oder auch einen neuen Kanzler bzw. Außenminister!!!
... „Deutschlands Außenminister ist unzufrieden mit dem ukrainischen Auftragsvolumen für die deutsche Rüstungsindustrie. Als stärkster Unterstützer der Ukraine habe Berlin das Recht, auf mehr Aufträge zu pochen. "Wir müssen auch etwas davon haben", forderte Johann Wadephul.“ ... https://rtde.team/inland/291233-muss-deutschen-steuerzahlern-erklaeren-wadephul/
Weil schon aus der Zeit von Corona zu viel Geld übrigblieb, da die Krankenhäuser ganz einfach leer blieben https://www.berliner-zeitung.de/article/geheime-sitzungen-corona-enquete-10314463 und Bundesregierung etwa deshalb die Impfplicht forderte, damit auch die Triage-Regel entsprechend umgesetzt werden kann? https://www.mdr.de/nachrichten-leicht/leichte-sprache-deutschland-triage-regelung-gekippt-100.html
https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/was-das-triage-system-zu-bedeuten-hat/
Allerdings: "Dann kam ein Mann, der alles besser kann“!?? https://www.youtube.com/watch?v=r-5emsADu_g
KW
Mechanische Dinge kann man reparieren (Uhren von 1880), elektrische manchmal, elektronische nie. Warum muß alles elektrisch sein?
Da sprechen Sie einen interessanten Punkt an, KW
Eine mechanische Uhr von 1880 kann heute noch ihren Dienst tun, weil man ihre Funktion verstehen, ihre Teile sehen und vieles davon tatsächlich reparieren kann.
Bei moderner Elektronik wird aus einer kleinen Störung dagegen schnell ein Austausch des ganzen Gerätes. Gerade deshalb finde ich die Frage nach Reparierbarkeit so wichtig. Technischer Fortschritt überzeugt mich besonders dann, wenn ein gutes Produkt dadurch länger dient und der Besitzer auch nach einigen Jahren noch eine echte Möglichkeit zur Reparatur hat.
Vielleicht sollten wir beim nächsten Kauf tatsächlich wieder öfter fragen: Wie lange kann ich dieses Gerät benutzen – und wer kann es reparieren, wenn einmal etwas kaputtgeht?
Herzliche Grüße
Yvonne Schneider
Neuen Kommentar hinzufügen