Wohlfahrts-Migranten: Die EU lässt (kurz) aufatmen

Wer keine „ausreichenden Existenzmittel“ hat, hat auch kein Recht auf einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land. In den ersten drei Monaten gibt es keinen Anspruch auf soziale Unterstützung. Der völlige Zusammenbruch der Sozialsysteme in den europäischen Wohlfahrtsstaaten ist damit verhindert worden.

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Das ist durchaus einmal ein erfreuliches – und für Österreich sehr wichtiges – Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat im letzten Augenblick doch davor zurückgescheut, den völligen Zusammenbruch der Sozialsysteme in den europäischen Wohlfahrtsstaaten auszulösen.

Eine rumänische Frau war nach Deutschland gezogen und hat dort Hartz IV verlangt, also die deutsche Form des arbeitslosen Grundeinkommens. Die gute Frau hat weder in Rumänien noch in Deutschland eine Arbeit ausgeübt. Zumindest keine legale.

Nun ist durch den Gerichtshof europarechtlich geklärt: Wer keine „ausreichenden Existenzmittel“ hat, hat auch kein Recht auf einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land. In den ersten drei Monaten gibt es keinen Anspruch auf soziale Unterstützung. Und später nur im – individuell zu prüfenden – Fall einer ernsthaften Arbeitssuche. Freilich: Zuwanderer, die einmal, wenn auch nur kurz gearbeitet haben, die haben dann vollen Unterstützungsanspruch.

Da seit Jahresbeginn die volle Freizügigkeit auch für Bürger der beiden ärmsten EU-Länder Rumänien und Bulgarien besteht, hat man vor allem in Deutschland, Österreich und Skandinavien einen gewaltigen Zuzug von Bürgern aus diesen beiden Staaten, aber auch aus etlichen anderen Ländern Osteuropas befürchtet. Da dort Millionen Zigeuner (Roma) leben, wäre die Möglichkeit des Zuzugs in westliche und nördliche Wohlfahrtssysteme auch speziell für diese Gruppe sehr interessant gewesen.

In Österreich haben daher Pessimisten hinter vorgehaltener Hand schon mit einem Zusammenbruch des ohnedies aus allen Nähten platzenden Pensionssystems gerechnet. Bewegen sich doch die meisten Alterspensionen in den Balkanländern zwischen 100 und 200 Euro. Zwar hat man in Österreich schon etliche Anträge von Bürgern aus jenen Ländern auf die hiesige Mindestsicherung abgelehnt. Aber in der Pensionsversicherung wusste man bisher nicht, ob diese Ablehnungen auch europarechtlich halten werden. Daher bangte man enorm – auch wenn man es öffentlich nicht angesprochen hatte. Noch dazu haben Antragsteller ja meist gute Anwälte von Vereinen der Zuwanderungsindustrie zur Verfügung gestellt bekommen.

Von Erleichterung bei den für das heimischen Pensionssystem Verantwortlichen zu sprechen, ist freilich deutlich übertrieben. Denn auch ohne importierte Probleme ist klar: Die Mini-Maßnahmen, mit denen die Regierung – konkret der Sozialminister – das Pensionssystem halbwegs retten wollte, haben trotz vieler vollmundiger Ankündigungen überhaupt nicht gegriffen. Der Geldbedarf für die Renten ist weiter gestiegen und nicht gesunken oder stabilisiert.

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Ob Wohlfahrtsmigranten oder Asylanten ist egal. Das System und die Gesellschaften in Europa werden an Beiden kaputt gehen. Darüber hinaus wird Deutschland zu einem geistig verarmten Land verkommen und das Bildungsniveau der Herkunftsländer wird sich auch bei deutschstämmigen Schülern ausbreiten, bzw. die Deutschen werden sich anpassen, assimilieren, integrieren. Das Runteer gehört vorrangig zur Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung.

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