Wo bleiben der Justizminister und seine Staatsanwälte?

Die Botschaft der neuesten Ausgabe der französischen Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“ ist infam: Der Gott der Christen hat vor einem Jahr das Massaker gegen die Zeitschrift angerichtet und ist noch auf der Flucht. Eigentlich müssten Österreichs Staatsanwälte ermitteln und den Vertrieb der Ausgabe unterbinden.

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Die neueste Ausgabe der französischen Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“ hetzt gegen Gott in einer Art und Weise, die zweifellos nach dem neuen österreichischen Strafrecht strafbar ist, die das wahrscheinlich auch schon nach dem alten gewesen ist. Und zwar sowohl nach den Paragraphen 188 (Herabwürdigung religiöser Lehren) wie auch 283 (Verhetzung). Damit leistet auch jedermann Beihilfe zu der Tat, der diese Zeitschrift hierzulande verbreitet.

Um nicht missverstanden zu werden: Ich persönlich finde zwar die Karikatur zutiefst widerlich, dumm und geschmacklos. Aber ich bin strikt gegen die Bestrafung irgendwelcher Meinungsdelikte, und seien sie noch so widerlich, dumm und geschmacklos (wie auch im konkreten Fall vordergründig provokativ, um sich ein Jahr nach dem Terrorüberfall wieder ins Gespräch zu bringen). Egal ob sie in Medien stattfinden oder außerhalb.

Mit diesen Paragraphen verstößt Österreich wohl auch gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit, wie es im Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtkonvention garantiert wird. Sie erlaubt, die Meinungsfreiheit nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einzuschränken und deckt sicher nicht die österreichischen Gummi-Paragraphen (in dieser EMRK steht hingegen im Übrigen nichts von dem derzeit ständig fälschlicherweise zum Grundrecht hochstilisierten Asylrecht, aber das nur am Rande).

Die österreichische Justiz und insbesondere der amtierende Justizminister haben mit der liberalen Tradition des Rechtsstaats gebrochen und konzentrieren sich wie einst der Metternich-Staat zunehmend auf die Verfolgung von Meinungsdelikten. Dies noch dazu völlig einseitig und willkürlich.

So hat die Justiz Österreicher bestraft, weil sie den Sexualverkehr von Mohammed mit einer Neunjährigen als das bezeichnet haben, was er ist. So geht sie (vorerst noch nicht rechtskräftig) gegen einen anderen Österreicher vor, der den Buddhismus – mit Verwendung durchaus seriöser Quellen – scharf kritisiert hat. Daher wäre es in der Logik dieses Vorgehens eigentlich zwingend, eine viel ärgere und völlig tatsachenfreie Verspottung einer Religion zu verfolgen. Dies hat in allen Fällen zu geschehen, sobald diese nach Österreich hineinspielen, auch wenn sie ursprünglich im Ausland begangen worden sind.

Die Zeichnung der Zeitschrift zeigt einen blutverschmierten und hassverzerrten Gott mit einer umgehängten Kalaschnikow unter der Überschrift „Ein Jahr danach: Der Mörder ist noch immer auf der Flucht“. Besonders infam ist daran: Der Gott dieser Karikatur ist mit eindeutig christlichen Symbolen (einem Dreieck und dem „Auge Gottes“) ausgestattet. Damit lautet die Botschaft: Der Gott der Christen hat vor einem Jahr das Massaker gegen die Zeitschrift angerichtet und ist noch auf der Flucht.

Unabhängig davon, dass man auch dem islamischen Allah nicht diese Tat fanatischer Moslems in die Schuhe schieben kann (eher schon arabischen Staaten, die mit ihrem Geld vor allem radikale Sunniten unterstützen), ist diese Schuldumkehr ungeheuerlich. Jetzt werden der christliche Gott und damit alle Christen für deren Blutbad verantwortlich gemacht.

Aber veranlasst am Ende nun gerade dieser Umstand die österreichische Justiz zum Wegschauen? Das wäre der Gipfelpunkt der Ungeheuerlichkeit. Dann hätten wir eine Justiz, die zwar den Islam und den Buddhismus auch gegen wahre Aussagen schützt, aber nicht die Christen gegen unwahre und infame.

Nur zur Erinnerung die wichtigsten Passagen des Strafgesetzbuches über die „Herabwürdigung religiöser Lehren“: „Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, … unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

Die noch viel schärfere Strafdrohung gegen die sogenannte Verhetzung macht (in gleichheits-, also verfassungswidriger Weise) zwar nur Äußerungen gegen bestimmte Gruppen strafbar. Aber jedenfalls zählen neben etlichen anderen auch nach Kriterien „der Religion oder Weltanschauung“ definierte Personengruppen dazu. Damit ist jedenfalls diese Karikatur erfasst, egal ob man in ihr eine Attacke gegen den Gott der Christen sieht oder ganz allgemein gegen den Gott all jener, welche die Weltanschauung eines Eingott-Glaubens haben.

Es ist ebensowenig bestreitbar, dass diese Karikatur zum „Hass“ gegen jene „aufstachelt“ beziehungsweise sie „verächtlich macht“, die an einen solchen mörderischen und hasserfüllten Gott glauben. Wer wirklich an einen solchen Gott wie den der Kasrikatur glauben würde, ist ja in der Tat nur zu verachten. Für Publikationen, die das tun, hat der österreichische Justizminister jetzt sogar drei Jahre Haft ins Gesetz schreiben lassen.

Vollständiger Beitrag erschienen auf andreas-unterberger.at

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