Wirklich sparsam und edel? Antwort auf einen Leserbrief

Ein aufmerksamer Leser hat mich auf einige methodische Ungenauigkeiten meines Leuchtmittelvergleichs gestoßen. Hier eine Korrektur und Klarstellung.

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Die Berechnung des Kapitalwerts einer Investition kann auf Basis nominaler oder realer Zahlungsströme erfolgen. Verwendet man wie in dem von mir gewählten Beispiel einen nominalen Vergleichszinssatz, sind auch in den Zahlungsströmen Preisniveauänderungen zu berücksichtigen. Das bedeutet, in den sich aus Stromersparnis und Glühlampenkosten zu errechnenden Einspareffekten der LED-Lampe muss die durchschnittliche Preissteigerungsrate einfließen. Ausgehend von einer durchschnittlichen Inflationsrate von drei Prozent ergäbe sich damit in der Beispielrechnung bei einer nominalen Kapitalverzinsung von 8 Prozent (bzw. 4,85 Prozent real) ein Barwert der Einsparungen durch die LED-Leuchte von rund 74 Euro, bei Berücksichtigung der Wärmegewinne von 46 Euro. In beiden Fällen lohnt sich die Investition einer LED-Leuchte unter der Annahme, dass sich sonstige Faktoren nicht ändern. Allerdings liegen die Gewinne immer noch nicht in Höhe der im Tagesspiegel erzielten Ersparnisse, da dort alternativen Anlageoptionen nicht berücksichtigt wurden. Preisänderungen bei Strom und Heizenergieträgern spielen dort auch keine Rolle. Reduzieren sich die Preise der LED-Leuchten oder verkürzt sich die Lebensdauer der neuen Leuchte vermindert sich auch der Kapitalwert der Investition. Er erhöht sich, wenn die Energiepreise stärker als die Inflationsrate steigen oder sich für alternative Anlagen nur eine niedrigere Rendite erzielen lässt.

Des Weiteren wurde die Frage aufgeworfen, ob eine Nominalverzinsung des Kapitals von acht Prozent als realistisch angesehen werden kann. Zwar liegt die 15-Jahresrendite des amerikanischen S&P-500-Index durch die Finanzkriseneffekte bei nur 6,45 Prozent, der Median der vergangenen sieben Jahre jedoch bei 10,92 Prozent. Auch nach Steuern sind also Nominalzinsen um acht Prozent nicht völlig aus der Luft gegriffen. Dem defensiven Kalkulierer bleibt es jedoch freigestellt die vom Leser vorgeschlagene Realverzinsung von max. 3,5 Prozent seinen Vergleichsrechnungen zugrunde zu legen. Ob man damit angesichts der Unsicherheiten einer Energiesparinvestition mit einer Laufzeit von 25 Jahren auf der sicheren Seite ist, sei ebenfalls dem Urteil der Leser überlassen.

Im Leserbrief wurde die Wahl des Heizenergieträgers Erdgas als Referenzmaßstab kritisiert. Da fast 50 Prozent aller deutschen Wohneinheiten mit Erdgas beheizt werden, ist die Annahme von Erdgas als repräsentativer Heizenergieträger nicht gerade abwegig. Die Tatsache, dass einige LED-Leuchten in Deckenlampen Verwendung finden sollen und damit eine Wärmequelle an einem ungeeigneten Ort im Wohnraum ersetzen ändert m. E. grundsätzlich nichts an der Notwendigkeit, die Wärmebilanz in die Kalkulation mit einzubeziehen. Natürlich gibt es auch Bedingungen unter denen die Wärmeentwicklung von Glühlampen zu einem Problem wird. Doch diese lasse sich dann ebenfalls fallweise berücksichtigen. Der grundsätzliche Ansatz bleibt legitim.

Schließlich wurde an Einfluss des Liquiditätseffekts langfristiger Energiesparinvestitionen auf die Vorteilhaftigkeit der LED-Leuchte Kritik geübt. Hassett und Metcalfs Aussagen basieren auf empirischen Daten amerikanischer Haushalte und zeigen somit nichts anderes, als das die Liquiditätspräferenz von Haushalten einen deutlichen Einfluss auf die individuelle Bewertung von Investitionsentscheidungen hat. Wer aus normativen Erwägungen diese Ergebnisse in Frage stellen will, muss sich schon die Mühe machen sorgfältig Kritik an der Untersuchungsmethodik zu üben.

Insofern danke ich dem aufmerksamen Leser für die Kritik an meiner Darstellung und die Gelegenheit Korrekturen vorzunehmen. Allerdings hielte ich es für den betreffenden Leser auch angemessen, wenn er der hier geübten (harschen) Kritik, auch einen entsprechenden Leserbrief beim Tagesspiegel zur Seite stellen würde. Schließlich wurden dort noch viel gröbere methodische Unterlassungssünden begangen. Die weltanschauliche Position als Maßstab für die Vehemenz der geübten Kritik heranzuziehen, erscheint mir als Basis einer sachlichen Diskussion wenig zielführend zu sein.

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