Wie eine Erfurterin um ihr Recht kämpft

Wahrscheinlich ein Rekord: In 20 Jahren nahezu 500 Verfahren, und über 40 sind noch anhängig - Ein Zwischenbericht

 

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Dies ist wahrscheinlich ein (wenn auch sehr bedrückender) Rekord: Schon in derweilen nahezu fünfhundert Gerichts- und anderen justizförmlichen Verfahren hat die Erfurterin Claudia May um ihre und ihres Bruders Rechtsansprüche gekämpft. Anhängig sind davon noch über vierzig. Begonnen hatte dieser abenteuerliche Weg durch Ämter und Gerichte 1990 mit Frau Mays Anspruch auf ein rechtmäßig geerbtes Hausgrundstück am Erfurter Stadtpark.*)

Der „Fall May“ - in Erfurt stadtbekannt

Haus und Grundstück waren 1975, bis dahin noch in  Hand des Erblassers, durch staatlich betriebene Überschuldung („kalte Enteignung“); in DDR-Staatshand überführt worden, wie damals dort häufig geschehen. Gleich 1990, im Jahr der deutschen Wiedervereinigung, machte Frau May ihren Anspruch auf Übereignung geltend, der nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ein sogenannter Rückgabeanspruch ist. Das ist jetzt gut zwanzig Jahre her. Aber um diese Rückgabe kämpft sie noch immer. In Erfurt ist der „Fall May“ stadtbekannt. Aber die Bezeichnung als „Fall May“ ist für Frau May diffamierend, denn tatsächlich stellt er sich dar als ein Fall von Korruption in Politik und Justiz in Erfurt und Thüringen, also als ein Politik- und Rechtsskandal.

Der Auslöser: eine Amtspflichtverletzung des Vermögensamtes

Nach einer (allem Anschein nach von interessierter Seite absichtsvoll herbeigeführten) Fehlentscheidung des Thüringer Landesamtes  für offene Vermögensfragen war das Hausgrundstück 1990 in rechtlich falsche Hände gegeben und verkauft worden, obwohl mit dem Rückgabeanspruch von Frau May bereits belastet. Mit dieser Fehlentscheidung hat das Vermögensamt seine Amtspflicht verletzt. Da die Erwerber nicht gutgläubig waren, verfügt Frau May über den Anspruch auf Rückgabe. Auf die aber besteht sie, denn sich die (ohnehin fraglichen) Verkaufserlöse auszahlen zu lassen, kommt für sie nicht in Frage. Das empfindet sie als „rückwirkende Legalisierung der damaligen Vermögensveruntreuung und des begangenen Unrechts“.   

Die beiden Ansprüche: Grundbuchberichtigung und Schadensersatz

In allen Verfahren, soweit sie sich um dieses Hausgrundstück ranken, will Frau May zweierlei durchsetzen: erstens die Grundbuchberichtigung mit ihrer Eintragung als Eigentümerin sowie zweitens den Ersatz des Schadens, der ihr und ihrem Bruder Michael durch die Rechststreite und deren (auch gesundheitliche) Folgen entstanden ist.  Beides findet in getrennten Verfahren und sich zeitlich überlappenden Verhandlungsterminen statt.

Vollzug von erstrittenen Urteilen verweigert

Zur Grundbuchberichtigung: Wohl hat Claudia May entscheidende Urteile, die ihr Recht geben, erstritten, auch höchstrichterliche vom Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht, doch wird ihr in Erfurt der Vollzug der Urteile verweigert. Der entscheidende Vollzug ist die Grundberichtigung mit der Eintragung Claudia Mays als Eigentümerin, um endlich über das Haus und Grundstück verfügen zu können. Das Erfurter Grundbuchamt verweigert sie bisher. Die Beschwerde dagegen läuft beim Oberlandesgericht Jena seit diesem Jahr. Wird ihr dort stattgegeben, muss das Grundbuchamt die Entscheidung als direkte Anordnung befolgen und das Grundbuch zugunsten Frau Mays berichtigen. Vorab haben ihr das Thüringer Oberlandesgericht und der Vizedirektor des Amtsgerichtes Erfurt  den Rechtsanspruch auf Einsicht in die Grundbuchakten schriftlich bestätigt, die das Grundbuchamt aber trotzdem weiterhin verweigert.

Haften für den Schaden soll das Land Thüringen

Zum Schadensersatz: Verantwortlich für den Schaden macht Frau May den Freistaat Thüringen: Das Vermögensamt sei damals mit Landesbeamten besetzt gewesen, daher habe für die Amtspflichtverletzung das Land zu haften. Die jüngste Gerichtsverhandlung hierzu hat jetzt am 19. November vor dem Landgericht Erfurt stattgefunden (Aktenzeichen 9 0482/10). In diesem Verfahren geht es darum, ob Thüringen für die Amtspflichtverletzung wirklich haften und dann für den Schaden der beiden Mays aufkommen muss. Dass die Amtspflichten schuldhaft verletzt worden sind, hat das Thüringer Oberlandesgericht, Jena, schon in seinem Urteil vom 16. März 2005 (4 U 1032/03) festgestellt.

Die Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt

Der kleine Verhandlungssaal 3 in Raum E.10 des Erfurter Landgerichts ist mit Publikum, zumeist wohl May-Sympathisanten, vollbesetzt, es müssen noch zusätzliche Stühle herbeigeschafft werden. Die Verhandlung führt als Einzelrichter der Vorsitzende Richter Jürgen-Dirk Apel, rechts neben ihm als Protokollant in weißem Hemd mit offenem Kragen ein blutjunger Mann, der eher noch aussieht wie ein  Schüler. Rechts, vom Publikum aus gesehen, sitzt als Klägerin Claudia May mit ihrem Anwalt Alfred Lomberg, links der Anwalt des beklagten Landes Thüringen, Sepp Hoff, neben sich eine junge Regierungsrätin Staufenbiel.  Richter Apel erläutert anhand eines vorbereiteten Textes in den ersten zwanzig Minuten die Rechtslage, wie sie sich ihm in seiner Sicht darstellt.

Die Rechtslage aus der Sicht von Richter Apel

Der Blick durch die Fenster des Verhandlungssaals fällt auf den beeindruckenden Erfurter Dom. Das Wetter ist novemberlich trüb. Trüb wird auch die Stimmung bei Claudia May und ihren Sympathisanten, wie der Richter schrittweise entwickelt, warum Thüringen als Aufsichtsbehörde nicht pflichtwidrig gehandelt, also auch seine Amtspflicht nicht verletzt habe, folglich auch nicht zur Haftung heranzuziehen sei. Begangen habe die Pflichtverletzung die Stadt Erfurt, die habe die Beklagte zu sein, nicht Thüringen.

Haftet die Stadt Erfurt oder das Land Thüringen?

In der Tat hatte das Landgericht Erfurt die Stadt Erfurt schon 2003 dazu verurteilt, für alle Schäden aufzukommen, die Frau May durch den unrechtmäßigen Verkauf des Hausgrundstückes und seit dem Verkauf entstanden sind. Dem aber hat sich die Stadt durch Revision beim Oberlandesgericht in Jena bisher entzogen.  Die Richter dort nämlich wollten Frau May als Erbin nicht anerkennen und hatten Ende 2003 entschieden: nicht Erbin, daher kein Schaden, daher kein Schadensersatzanspruch. Doch am 2. September 2005 (6 K 756/03 GE) hat das Verwaltungsgericht in Gera Frau May als Erbin nunmehr unangreifbar anerkannt und damit bestätigt, was das Verwaltungsgericht in Weimar (8 K 3006/00.We) schon am 13. November 2002 ebenso entschieden hatte. Aber noch nicht entschieden ist, wer nun wirklich haftet: die Stadt Erfurt oder der Freistaat Thüringen?

Frau May und der Richter

Auch jetzt in der Erfurter Verhandlung zeigt sich: Die beredtste und kundigste Verteidigerin ihrer Rechtsansprüche ist, in den vielen Verfahren gestählt, Frau May selbst. Sie hält dem Richter vor, was er alles nicht vorgetragen und in seiner Sicht der Dinge rechtlich nicht berücksichtig habe. Dabei sei das doch alles in dem ihm vorliegenden Schriftsatz ihres Anwalts enthalten. Der Richter bestreitet das. Seine Einwendungen und Rückfragen pariert Frau May aktensicher und entschieden.

Die beiden Anwälte

Anwalt Hoff, der Thüringen vertritt, hört schweigend zu. Meist lächelt er: maliziös, amüsiert, wie überlegen und selbstzufrieden. Richter Apel blickt immer wieder auffällig zu ihm hinüber, wie um zu erspähen, wie dort aufgenommen wird, was er gerade sagt: zustimmend? ablehnend? Der May-Anwalt Lomberg, sichtlich bemüht, den Richter für sich einzunehmen und die Darstellungen seiner Mandantin  und damit die Verhandlungsdauer abzukürzen, verständigt sich mit dem Richter schließlich darauf, dasjenige, was dieser glaubt, nicht in den Akten zu haben, ihm  noch einmal zukommen zu lassen.“

Nun geht es ins 21. Jahr des Prozessierens

Richter Apel entscheidet, das Urteil werde am 25. Februar 2011 verkündet. Bis zum 8. Januar könne die klagende Seite (May)  schriftlich noch einmal vortragen und die beklagte Seite (Thüringen) bis zum 8. Februar darauf entgegnen. Damit geht es für Frau May ins 21. Jahr des Kampfes und Prozessierens. Das Leiden der beiden Geschwister an Ämtern, Politik, Justiz und ihren Netzwerken aus DDR-Zeiten ist noch immer nicht beendet. Auf dem großen Platz vor dem Dom sind schon die Weihnachtsbuden aufgebaut. Aber weihnachtlich ist Claudia May und ihren Sympathisanten nicht sehr zumute.

*) Zu den Hintergründen und anderen Einzelheiten des Falles siehe meinen Beitrag „Ein Krieg gegen die Bürger - Enteignet durch Ost und West: 430 Verfahren in 16 Jahren / Claudia May hat oft recht bekommen, auf ihr Recht aber wartet sie noch immer“ – In: Junge Freiheit  50/06 vom 8. Dezember 2006, unter http:/www.jungefreiheit.de/Archiv.611.0.html).

 

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Claudia May

Wichtiger Hinweis:
Das Landgericht Erfurt, 9. Kammer, hat die Urteilsverkündung nach mündlicher Verhandlung am 19. August 2011 - Staatshaftungsverfahren gegen den Freistaat Thüringen - auf Freitag, den 11. November 2011 um 9:00 Uhr, vertagt - ein historischer Tag!

Gravatar: Claudia May

Claudia May, Am Stadtpark 34, 99096 Erfurt, Schulze-Delitzsch-Str. 14, anerkannte DDR-Verfolgte/Thür. Landesbeamtin,zwangsenteignet, zwangsevakuiert, zwangsgeschädigt wegen vorrangigen Schutzes krimineller und strafbarer Immobilienspekulation, Grundbuchfälschung, Nachlassaktenunterdrückung, s. Straferm.-Verf. Thür. Staatsanwaltschaft: Az.: 571 Js 100021/00 ff., 180 Js 22533/03 ff., 180 Js 37418/04; 304 Js 33704/07 ff.

Per Fax: 0361 - 37 95 808

OFFENER BRIEF

Herrn
Dr. Holger Poppenhäger
Thüringer Justizminister
Werner-Seelenbinder-Straße 5

99096 Erfurt


Öffentlich-rechtlich beauftragte, fälschende Beurkundungen publizierten
Grundbuches - Erfurt, Am Stadtpark 34 - wegen öffentlich-rechtlichen Schutzes geld- und kreditschöpfender Immobilienkriminalität?


Sehr geehrter Herr Minister,

am Mittwoch, 9. Februar 2011 um 10:55 Uhr, habe ich Sie vor dem Thüringer Landtag wieder angesprochen und erneut um Gesprächstermin zur Klärung der mit öffentlichen Haushaltsmitteln seit fast 21 Jahren öffentlich-rechtlich geschützten, staatsschädigenden Immobilienkriminalität „Erfurt, Am Stadtpark 34“ gebeten.

Ergebnis: Der Justizminister und das Stadtratsmitglied als Vertreter der Rechts- und Fiskalinteressen des Landes und der Kommune verweigert sich wider besseren Wissens - auch weiterhin - mit wahrheitswidrigen Behauptungen, Pseudoargumenten, dass es angeblich keine und auch keine neuen Gerichtsentscheide gäbe, weiterhin diesem Gesprächsangebot.

Die fachlichen und politischen Gründe des Thüringer Justizministers, Mitglied des Erfurter Stadtrates, SPD Landes- und Kommunal-Politikers, ehem. Abteilungsleiters des Thüringer Landtages, „summa cum laude“-Juristen Dr. Holger Poppenhäger, die zwangsweise öffentlich-rechtlich durchgesetzte Immobilienkriminalität „Erfurt, Am Stadtpark 34“ nicht klären zu wollen, sind hier zu hinterfragen.

Der Justizminister, der als SPD-Mitglied der Erfurter Stadtratsfraktion, anzunehmend auch beratender Wegbegleiter des SPD-Mitgliedes, wortbrüchigen Oberbürgermeisters Andreas Bausewein ist, muss wohl auch hier die Aufklärung verhindern? Aus öffentlichen Haushaltsmitteln werden u.a. erfolglose Prozesse gegen die unanfechtbar festgestellten Vermögensgeschädigten/DDR-Verfolgten finanziert, und das anzunehmend „nur“ dank der „guten“ Beratung des Justizministers? Denn Bausewein ist ja auch mit der Zwangsräumung der Zwangsevakuierten aus dem Zwangsevakuierungsobjekt gescheitert.

Das Grundbuch Erfurt, Am Stadtpark 34, ist im öffentlichen Auftrag der Kommune Stadt Erfurt - ohne städtischen Eigentumsnachweis - fälschend beurkundet worden.

Tel./AB: 0361 - 37 33 973

Dem Polit-Juristen sind die Rechts- und Fiskalfolgen bekannt, weil auch die u.a. jeweils fristgerecht angezeigten Straftatbestände systematischer Vermögensveruntreuung, Falschbeurkundungen nach §§ 266, 267 StGB, Vereitelung der Strafverfolgungen wegen vorsätzlicher Schaffung „akut lebensbedrohender Bau- und Personengefährdung“ und „besonders schweren Fall des Diebstahls“ nach §§ 243, 319 StGB nicht verfolgt worden sind.

Die ermittelnde und feststellende Staatsanwaltschaft ist nach öffentlich-rechtlich beauftragten/finanzierten unangefochtenem Gerichtsgutachten vom 17.03.2003, Az.: 180 Js 22533/03 ff., das „dann“ offenkundig im öffentlichen Auftrag des Landes zum Schutz grundschuld-/kreditbelastender Immobilienkriminalität von der „weisungsgebundenen“ Thüringer Staatsanwaltschaft nicht mehr für die Strafverfolgung einzusetzen war, zu einem vernichtenden Ergebnis gelangt.

Das „besondere Staatsschutzinteresse“ öffentlich-rechtlich und justiziell, mittels fälschender Beurkundungen zu schützender Immobilienkriminalität - „Die Publizität des Grundbuches genießt öffentlichen Glauben!“ - sind u.a. unwiderlegbar mit Schreiben vom 6. Oktober 2006, Az.: 2.11-16001/2698/92, staatsschädigend bereicherter Richterin des Thüringer Oberlandesgerichtes, Rita Pesta, zuständig für Straf-, Rehabi...

Gravatar: May, Claudia

Information in eigener Sache

Der vom Landgericht Erfurt, Richter APEL, in der mündlichen Verhandlung am 19. Nov. 2010 avisierte Verkündungstermin 25. Februar 2011 - Entscheidung im Verfahren (9 O 482/10) Staatshaftungsansprüche der Geschwister May - wird sich verschieben.

Die beantragte gerichtliche Akteneinsicht zum Schriftsatznachlass bis zum 8. Februar 2011 ist bis zum heutigen Tag nicht gewährt worden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat überraschend mit unanfechtbarem Beschluss vom 10.12.2010 - 9 W 515/10 und 9 W 516/10 - in der Grundbuchsache, Erfurt, Am Stadtpark 34, das uneingeschränkte Grundbucheinsichtsrecht nach 21 Jahren für die Antragstellerin (Claudia May)eröffnet.
Die Grundbuchakteneinsicht ist, ungeachtet dieses unanfechtbaren ThürOLG-Beschlusses vom 10.12.2010 bis zum heutigen Tag vom zuständigen Amtsgericht Erfurt - Grundbuchamt - noch immer nicht gewährt worden.

Über den fristwahrend beantragten und damit seit dem 3. Oktober 1990 verfahrenshängigen Grundbuchberichtigungsanspruch soll nach Mitteilung des ThürOLG das zuständige Landgericht Erfurt entscheiden. Das Landgericht Erfurt "bestreitet" die Zuständigkeit und verweist nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG auf die Zuständigkeit des ThürOLG.

Nach Auffassung der Antragstellerin und Beschwerdeführerin des Grundbuchberichtigungsverfahrens zu dem seit 21 Jahren überfälligen Grundbucheintragungsanspruch ist - wie vom ThürOLG richtig entschieden - tatsächlich das Landgericht Erfurt zuständig.

Die sachliche Überprüfung des die Grundbuchberichtigung nach 21 Jahren abweisenden Beschlusses vom 10. Januar 2011, Amtsgericht Erfurt - Grundbuchamt, Rechtspflegerin/Grundbuchrichterin Eckart (ehem. Angestellte des Staatlichen Notariats der DDR in Erfurt und wohl bestens vertraut mit den rechtsstaatswidrigen Vermögensenteignungen bis zum 3. Oktober 1990) wird willkürlich - von den gleichen, systemtragenden DDR-Unrechts-Akteuren - im Jahre 2011 verweigert.

Die zur Entscheidung "IM NAMEN DES VOLKES" verpflichteten Richter des Landgerichtes Erfurt müssen nunmehr ausführlich begründen, dass die systemgetreue Rechtspflegerin Eckart und ihre anzunehmende Komplizin (beurkundende Notarin Hannelore Messer) ihre grundbuchfälschenden Eintragungen rechtsstaatlich korrekt vorgenommen hat oder rechtsstaatswidrig strafrelevant aufrecht erhalten hat?!

Richter APEL und der staatshaftungspflichtig beklagte Freistaat Thüringen müssen erklären, warum die unentgeltliche und gewaltsame Zueignung des Erbeigentums - Erfurt, Am Stadtpark 34 - weiterhin fortbestehen muss!

Gravatar: Dr. phil. Wolfgang Mayer

Da ich eher ein Idealist bin, muß ich bekennen, wenig Ahnung in solchen Dingen zu haben.

Allerdings ist mir das Geschwisterpaar MAY aus Erfurt bekannt – seit 15 Jahren. Von ihnen weiß ich, daß sie einen gerechten Kampf führen: gegen Korruption, Amtsmißbrauch, Behörden- und Justizwillkür.

Selbst gelegentlich in sozio-politische Verfahren verwickelt, kann ich bestätigen, daß insbesondere die in Erfurt entscheidenden Gerichte über eine überaus täterfreundliche Justiz verfügen. Sowohl Staatsanwälte als auch Richter bilden ein seltsames Gemenge aus Ost-Altlasten, West-Anpaßlingen und einigen jüngeren Juristen, die – um sich ihre Sporen zu verdienen – vorsichtshalber ihren älteren Kollegen in den eingefahrenen Gleisen folgen.

Besonders schlechte Erfahrung habe ich mit den Richtern Gabriele GRAFEN und Joachim DÖLLE machen müssen. Während erstere nicht erkannte, daß SED/Stasi-gefeuerte Lehrer umgehend wieder in den Schuldienst einzustellen waren, reichten letzterem weder zwei Polizeiprotokolle noch eine Auflage der Erfurter Staatsanwaltschaft aus, um zu einem gerechten Urteil zu finden (eine zutiefst DDR-geprägte Arbeitskollegin hatte mich vor einer kompletten Schulklasse beleidigt).

Es ist äußerst bedenklich, daß, wenn es wie im Falle MAY bei laut schreiendem Unrecht wirklich darauf ankommt, Juristen einfach nicht den Mut aufbringen, einmal gegen das Establishment zu entscheiden.

Der Blindflug des Richters unlängst im Erfurter Landgericht läßt einem den Atem stocken! Jedoch paßt er zu dieser ignoranten Justiz ...

Dr. Wolfgang Mayer

www.Flucht-und-Ausreise.de

Gravatar: Katja

Da wächst einen doch ein Bart! Wieso sitzen manche Menschen noch immer Satelsicher in Ihren Büros, obwohl sie Ihre Arbeit nicht fachgerecht machen? Und wer bezahlt sie? Wieso wird man das unfähige Staatspersonal einfach nicht los? Wir deutschen lassen uns eindeutig noch viel zu viel gefallen. Kein wunder, dass uns alle Behörden, Beamten, Richter, etc. auf der Nase herumtanzen.

Gravatar: Constanze Kikels

Ich sage Ihnen allen, es ist nach wie vor das alte Regiem der Stasi mit an der Macht. Ihre zerstörerische Wut an anders Denkenden nimmt kein Ende. Es sind nach wie vor die alten krankem Geister, die von der Mehrheit der Deutschen nicht gesehen werden.
Ich selber kämpfe mich auch bereits seit über 3 Jahren durch die Ämter, um die Korruption der alten Stasi aufzuklären, bisher nur wenig Erfolg. Aber ich glaube, man muß daran bleiben, dass genau die Leute, die damit direkt in Verbindung geraten, die Aufgabe haben, den ganzen Sumpf an die Oberfläche zu bringen. Wenn ich nur daran denke, was diese Garnoven alles getan haben, um mich mundtot zu machen. Es ging bis zum Kindesentzug. Gott sei Dank hatte ich einen Familienrichter, der mir dann doch noch mein Kind zurück gab. Diese Erfahrung habe ich vor 2 Jahren gemacht. Der Schaden, der mir und meinem Sohn zugefügt wurde und wie so vielen anderen, ist nur noch schwer zu reparieren. Und genau deshalb ist es so wichtig, dabei zu bleiben und immer wieder gegen das Unrecht anzukämpfen.
Man muß sich darüber eigentlich nur bewußt sein, dass es sich um Menschen ohne jegliches Selbstbewußtsein handelt, die den anderen vor lauter Neid und Haß das Schlimmste zufügen wollen. Und genau das macht sie so gefährlich, aber nur solange wir das zulassen. Sie sind in der Minderheit, dass dürfen wir nicht vergessen.
Ich bin selber vor der Wende ausgereist und nun bin ich wieder ausgereist, damit wenigstens ein kleines Stück Ruhe in das Leben meines Sohnes und mir einkehren kann. Aber trotzdem angagiere ich mich gegen das Unrecht, so gut ich kann und bleibe in meinem Denken standhaft.
Ich kenne den Fall May nicht, aber ich denke, das es auch wichtig für sie ist, zu überlegen, warum ihr Recht nicht im eigenen Lande durchgesetzt wird.
Ich wünsche ihr viel Kraft und Durchhaltevermögen!!!

Gravatar: Dr.-Ing. Kurt  und E. Schwinkowski

Der ausgezeichnete Beitrag von Herrn Dr. Krause gibt in Kurzfassung einen Überblick auf den langen Weg der Geschwister May durch die Justiz. Wir wünschen Claudia und Michael May, dass sie nun endlich zu ihrem Recht kommen. Dass das geschieht, erwarten wir von den Organen der Rechtssprechung.

Gravatar: Gösel, Michael

In der Deutschen Geschichte wiederholt sich alles in gleicher Form wieder. Nach drei Zusammenbrüchen in unserer Geschichte (1918 -1945 -1989) und hoffentlich nicht im Jahre 2011 durch Misswirtschaft in der EU haben wir wiederum nichts dazu gelernt. Die Täter, z.B.ehemalige DDR- Politiker, Stasi-Offiziere usw. werden durch ihre starken Lobby im Deutschen Parlament auch noch belohnt durch höhere Renten. Die Opfer, die alles verloren haben, wiederum zu Tätern abgestempelt.
Man bedenke, ca. 3,5 Millionen SBZ-Bürger flüchteten in der Zeit von 1949-1989. Ebenso viele Bürger sind nach der politischen Wende 1989 wiederum aus dem ehemaligen Machtbereich der SED mit seinen Blockparteien ausgewandert. Warum wohl?
Ich selbst versuchte 1990 mit einem kleinen Betrieb in meiner Heimat Thüringen Fußzufassen. Musste aber sehr schnell feststellen, dass wiederum die Roten Barone (ABM- Firmen) in den ländlichen Gebieten, in Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern, den Kommunen und der Regierung das Sagen hatten und die kleinen Betriebe aushungern lies.Beschwerte man sich bei den Organi-sationen im Handwerk,setzte daraufhin bald Mobbing, Brandsätze im Postfach, Verleumdungen bis zum Arbeitsverbot bei kirchlichen Behörden und öffentlich in der Thüringer Allgemeinen (ehemalig Das Volk)in Thüringen ein. Die Geschwister May kenne ich seit 1997.

Gravatar: Otto

@ Elmar Oberdörffer

Was ich erschreckend finde: Die Mehrzahl der deutschen Juristen würde schon Ihre Frage empörend finden.
Sie wollen es nicht sehen, genau wie in den vergangenen Diktaturen. Das gleiche Spiel.

Gravatar: Vogel, Ilka

Ich kenne Geschwister May seit ca. 10 Jahren. Ich war auch im Landgericht am 19. November anwesend. Mein Glaube an den Rechtsstaat ist seit Jahren erschüttert. Aber ich wünsche Claudia und Michael May, dass am 25. Februar 2011 endlich ein positives Urteil für die Kläger gesprochen wird und dass die Verantwortlichen, die an dem langen Klage- und Leidensweg der beiden Aufrechten zu verantworten haben, auch entsprechend zur Veantwortung gezogen werden. Das wäre dann "Im Namen des Volkes"!
Ilka Vogel

Gravatar: lothar großer

Kommentar Lothar Großer

Der Begriff "Wessi" wird in den Neuen Bundesländern oft gebraucht und hat einen unangenehmen Beigeschmack.
Und das kommt daher, dass nicht selten unangenehme Erfahrungen mit den "Zugezogenen" gemacht wurden.

So hat z. B. der Thüringer SPD-Landesvorsitzende Dr jur. Holger Poppenhäger - als er von dem sozialdemokratischen Parteigenossen Lothar Großer darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er sich einem ehemaligen Stasioffizier zugesellt hat und ihn bei seinen nunmehr immer noch kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit dem in Erfurt unterschlagenen ererbten Haus der Geschwister May unterstützt und vor Strafverfolgung schützt, als Antwort ein gedehntes "Naaa uuuund? - und dieser in einem "rechtsstaat"ausgebildete und mit "summa cum laude" ausgezeichnete Jurist wurde vom Rhüringer Landesvorsitzenden der SPD, Matschi, zum Justizminister ernannt...Ist das für Betroffene keine schlechte Erfahrung?
Jedenfalls sagte sich Lothar Großer: Mit solchen Menschen kann ich nicht arbeiten und begründete damit seinen Austritt aus der SPD.

Gravatar: Friedrich

Elmar schrieb: Rechtsstaat?
Klar das Recht Betrüger zu schützen...

Gravatar: Edith Füdler

Kein Einzelfall !
Wir gehen durch die Hölle.
Die Nazis haben vergast,die Stalinisten
psychisch zersetzt und jetzt wird die finanzielle Schlinge um den Hals gelegt.

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