Wer bezahlt den Makler?

An sich derjenige, der ihn beauftragt hat – Aber beim Kauf von Immobilien hapert es damit – Daher plant die SPD-Justizministerin Barley ein Gesetz, wie es für das Mieten für Wohnimmobilien schon besteht – Warum das Vorhaben Sinn macht und warum eigentlich nicht

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Wir alle kennen die Redensart „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“. Man sollte meinen, dass sich dieses „Bestellerprinzip“ von selbst versteht.  Aber beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist es so noch nicht, wenn es darum geht, wer den Makler bezahlt, der den Kauf bzw. Verkauf vermittelt hat. Hier wird mit der Maklerprovision (Courtage) in der Regel allein der Käufer belastet, auch wenn es der Verkäufer war, der den Makler mit dem Vermitteln der Veräußerung beauftragt hat. Wer zahlt, entscheidet die Marktlage. Die sieht auf dem deutschen Markt beim Erwerb von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen bekanntlich so aus, dass die Nachfrage in den Ballungsgebieten das Angebot übersteigt. Der Markt ist auf Seiten der Anbieter, Angebotsmarkt oder Verkäufermarkt genannt. Die Nachfrager stehen auf diesem Markt untereinander stärker im Wettbewerb als untereinander die Anbieter.

Auf so einem Angebotsmarkt wird die Maklerprovision meist dem Käufer aufs Auge gedrückt. Der schickt sich drein, weil er froh ist, das Begehrte bekommen zu haben. Bundesjus­tiz­mi­nis­te­rin Ka­ta­ri­na Bar­ley (SPD) will das ändern und hat dazu jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht das Bestellerprinzip am Immobilienmarkt auch beim Kauf und Verkauf vor. Bisher gibt es das nur  beim Vermitteln von Mietobjekten für den privaten Bedarf. Barleys Ziel ist dabei nicht so sehr die Einheitlichkeit, sondern die Käufer von Kosten zu entlasten, vor allem die Käufer von Wohneigentum, jedenfalls dann, wenn diese nicht selbst den Makler mit Suche und Vermittlung beauftragt haben. Merkwürdigerweise gibt es gegen die einheitliche Regelung Widerstand.  Bitte hier weiterlesen

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ernst-Friedrich Behr

Bei sämtlichen Immobiliengeschäften, die ich in meinem bisherigen Leben tätigte - es waren insgesamt sechs, drei Käufe und drei Verkäufe, davon je ein Kauf und Verkauf im europäischen Ausland -, wurde die Courtage jeweils zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer aufgebracht. Die war so ortsüblich und wurde mit Zustimmung beider Seiten in die Verträge aufgenommen. Wo also ist jetzt das Problem, um das sich wieder einmal die Politik meint kümmern zu müssen?

Und wenn es so wäre, dass nur eine Vertragspartei Courtage bezahlt, ist auch das kein Problem der Politik, solange es Vertragsfreiheit gibt. Niemand wird gezwungen, ein Immobiliengeschäft zu machen. Im übrigen sind Preise aushandelbar. Wenn die Politik sich einmischt, werden eben die Preise verändert, bis eine vergleichbare Lastenaufteilung wie vor der Politik-Einmischung erreicht ist. Es sei denn, es kommt zu einer politischen Preisregulierung, die nicht nur die Makler-Courtage, sondern auch die Immobilienpreise selbst mit erfasst. Damit wäre dann die Vertragsfreiheit abgeschafft. Davon träumt bisher nur die Linksregierung in Berlin. Wenn auch die Mehrheit im Bundestag anfängt, solchen Träumen vom neuen Sozialismus nachzugeben, dann ist es Zeit sich zu überlegen, ob Deutschland wirklich die richtige Heimat ist für Menschen, die noch alle fünf Sinne beieinander haben.

Gravatar: Klaus Peter Krause

@harald44: Mit dem besseren Deutsch haben Sie recht.

Gravatar: Ulli P.

Eigentlich hat harald44 bereits alles gesagt. Ich möchte hinzufügen, dass in den meisten Bundesländern sowohl eine Verkäufer- als auch eine Käufercourtage üblich ist. Es gibt dafür - Gott sei Dank! - keine gesetzliche Regelung. Man spricht dabei von der "Ortsüblichkeit".

Die hier von Herrn Dr. Krause vertretene Ansicht, nur der Käufer werde mit einer Provision belastet, ist nicht richtig. Richtig ist allerdings, dass in Zeiten eines "Verkäufermarktes" schon mal auf die Verkäuferprovision verzichtet wird. Diese (Un-)Sitte hat sich seit den Zeiten, als auch die Banken zu makeln anfingen - einerseits die Konkurrenz also größer wurde, andererseits die für das Maklergeschäft eingesetzten Bankmitarbeiter nicht in der Lage waren, ihre Leistung adäquat zu "verkaufen" - breitgemacht.

Ein guter Makler ist immer Vermittler zwischen den beiden widerstrebenden Parteien, die auch beide seine Auftraggeber sind, und hat somit eine Provision auch von beiden Seiten verdient. Der Vorstoß der Justizministerin ist in meinen Augen reiner Populismus. Warum setzt sie sich nicht für die Abschaffung der immer dreister gewordenen Grunderwerbsteuer ein?

Im übrigen, überall, wo der Staat sich in wirtschaftliche Abläufe einmischt, gibt es Verwerfungen. Bisher wurde das vom Markt geregelt und hat geklappt!

Gravatar: harald44

Also ich mußte einmal im Leben das Haus meines verstorbenen Vaters verkaufen, und das war im Jahr 2008. Ohne viel Traritrara wurden die Maklerkosten seinerzeit hälftig vom Verkäufer und vom Käufer getragen, und keiner hatte etwas dagegen.
Übrigens, der Satz am Anfang "Warum das Vorhaben Sinn macht und warum eigentlich nicht" ist schlechtes Deutsch. Besseres Deutsch wäre es zu schreiben: "Warum das Vorhaben sinnvoll ist und doch wiederum nicht."

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