Wenn Töchter ihren Müttern höhere Renten verweigern

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Eine mögliche Rentenerhöhung für Mütter mit bislang einem "Babyjahr" (ab ca. 53 Jahren und älter) stößt gerade in der Medienöffentlichkeit auf scharfe Kritik. Beim gestrigen ARD-Presseclub waren es zwei geladene Journalistinnen, die dieses Negativ-Votum mit besonders großem Engagement vortrugen. Zum Eklat kam es, als eine Rentnerin mit 3 Kindern die jungen Frauen danach fragte, mit welchem Recht sie ihr und ihrer Generation den kleinen Schritt zu einem Ausgleich für ihre erbrachte Kindererziehungsleistung verweigern wollten.

Tatsächlich beruht das umlagefinanzierte Altersicherungssystem im Kern darauf, daß die heute erwerbstätige Generation ihre Elterngeneration im Ruhestand über Beiträge und Steuern finanziert. Wenn dieser "Generationenvertrag" vor allem aus Mangel an eigenem und leistungsfähigen Nachwuchs zunehmend aus der Balance gerät (vgl. dazu die Analyse des regierungsamtlichen "Rentenenreformers" Prof. Bert Rürup), wird die dafür verantwortliche kinderarme Generation das künftig zu spüren bekommen. Das mit Leistungskürzungen für die eigene Müttergeneration verhindern zu wollen, zeugt nicht nur von einem grundlegenden Unverständnis des RV-Systems, sondern dürfte vor allem zu einer gesellschaftlichen Belastungsprobe führen, deren Schärfe im gestrigen Presseclub aufblitzte.

 

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