Was von der Streichliste des Steuerzahlerbundes zu streichen ist

Regelmäßig äußert sich der Bund der Steuerzahler zu Sparpotentialen bei den öffentlichen Haushalten bzw. unsinnig ausgegebenen Steuergeldern.

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Bei etlichen der dort zusammen getragenen Negativ-Beispiele fragt sich der normale Bürger, wieso die Verantwortlichen so unverantwortlich mit dem Geld von Bürgerinnen und Bürger umgehen. Aber der Steuerzahlerbund muss sich bei der aktuell veröffentlichten Liste fragen lassen, wieso er seine sachliche Argumentation verlässt und stattdessen auf eine nur ideologisch zu verstehende  Position rutscht.  Denn weshalb soll aus der familienpolitischen Leistung „Elterngeld“ nun eine sozialpolitische Leistung nur für Bedürftige werden? Die weitere Forderung, das „Betreuungsgeld“ ersatzlos zu streichen, ist noch stärker anzufragen. Was mag der Grund sein? Haben sich die wackeren Protagonisten im Dienste eines sorgfältigeren Ausgabeverhaltens staatlicher Organe in den Sog der durch viele - meist kinderlose - Politiker, feministisch orientierte Frauen-Organisationen und Wirtschafts-Lobbyisten ausgelöste ‚Alle-Kinder-sollen-in-die-Krippe-Welle’ ziehen lassen? Oder meint der Steuerzahlerbund, dass Eltern für ihre Kinder in den ersten 3 Lebensjahren ohne eine staatliche Förderung auskommen sollten? JA, es gibt nachvollziehbare Argumente, dass sich der Staat nicht per Geld in die Familien einmischt, denn wer zahlt, will meist auch Einfluss ausüben.

Wurde dieser Denkansatz verfolgt, dann wundert es aber, dass nicht vor der Äußerung, das Betreuungsgeld ersatzlos streichen zu wollen, vehement gefordert wurde, die um ein vielfaches höhere Subventionierung der Krippenplätze sofort auf Null zu setzen. Dann könnten sie sich darauf konzentrieren, eine gute Versorgung an Krippenplätzen ohne gleichzeitige Kostenübernahme zu gewährleisten. Das gäbe den öffentlichen Haushalten, vornehmlich den betroffenen Kommunen, wirklich erheblich Luft. Gleichzeitig würde so auch - wenigstens in diesem Zusammenhang - das eigenartige Prinzip ausgesetzt, dass der Bund beschließt, was Städte und Gemeinden zum größten Teil aus ihrem Haushaltsbudget zu bezahlen haben. Parallel dazu würden jene Eltern, welche die Gebühren selbst aufbringen können, nicht mehr durch den Staat pro Monat mit stattlichen Beträgen unterstützt, während die Eltern, welche ihre Kinder selbst erziehen dabei leer ausgehen. Und die wirklich bedürftigen Krippen-Kinder erhielten über ihre Eltern innerhalb der existieren Sozial-Gesetze eine entsprechende finanzielle Förderung bzw. sogar Kostenübernahme. Denn die Frage, wieso gut oder sehr gut verdienende Eltern – sie sind die stärksten Krippennutzer – ihr Familien-Budget regelmäßig aus Steuermitteln aufgestockt bekommen, müsste doch für den Bund der Steuerzahler - sachliche Prüfkriterien vorausgesetzt - ein Kritikansatz mit höchster Priorität sein. Gleichzeit würden die Kommunen wieder mehr Geld für andere wichtige Aufgaben, wie den Unterhalt von Schulen oder die Förderung der Jugendhilfe haben.

Wenn in Deutschland eine Versicherung mit dem Slogan „immer da, immer nah“ wirbt, um wie viel mehr müsste es für den Staat selbstverständlich sein, allen Eltern der nachwachsenden Generation bessere Voraussetzungen zur Erziehung und Bildung ihrer Kinder durch ein ‚immer da, immer nah’ zu gewähren. Und diesem Ziel sollte sich auch ein Bund der Steurzahler verpflichtet fühlen. Denn Kinder benötigen zum Aufwachsen aktive Eltern als Beziehungsperson, welche Zeit für sie haben und keine staatlich organisierte und finanzierte Fremdbetreuung mit meist häufig wechselndem Krippen-Personal. Wenn also der Bund der Steuerzahler wirklich Einsparpotentiale im Berech öffentlicher Ausgaben benennen will, dann liegt der große Wurf beim Wegfall der pauschalen Subventionierung der Krippenplätze.

Damit würden sich diese Vertreter auch als gute Staatsbürger outen, denn das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Jahren ausdrücklich die Schaffung der „Wahlfreiheit für Eltern bei der Art der Kinderbetreuung in ihren ‚tatsächlichen‘ Voraussetzungen“ gefordert („Kinderbetreuungsurteil“ vom 19. 1. 1999).  Wahlfreiheit heißt jedoch nicht, dass der Staat weiter aus Steuermittel finanzierte Ganztagsbetreuungs-Angebote für entsorgungsfreudige Eltern von Kleinst-Kindern schafft und die für die Erziehung ihrer Kinder selbst sorgenden Eltern sich ganz frei gegen einen staatlichen Zusatz-Geldsegen von ca. 1000,- bis 1200,-  pro Monat entscheiden dürfen. Und es würde auch dem Elternwillen der Mehrheit entsprechen, schließlich haben sich 2/3 aller Mütter und Väter - trotz staatlich-stattlicher finanzieller Verlockungen - zum Wohl ihrer Kinder für ein ‚immer da, immer nah’ und gegen die Krippen entschieden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Björn Krämer

Prima Arikel! Ich stimme Herrn Dr. Wunsch in seiner Kritik am Steuerzahlerbund uneingeschränkt zu.

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