Was treibt diesen Mann?

Man hat Zweifel, ob es der Geist der Kirche sein kann, der den Freiburger apostolischen Administrator, Erzbischof Robert Zollitsch umtreibt, wenn er sich gegen die Anforderungen des Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Müller, stellt, der gefordert hat, die unselige „Handreichung“ zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen des Freiburger Seelsorgeamtes, zurück zu nehmen.

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Vor manchen Nachrichten hockt man und fragt sich „Was treibt diesen Mann?“ Man hat Zweifel, ob es der Geist der Kirche sein kann, der den Freiburger apostolischen Administrator, Erzbischof Robert Zollitsch umtreibt, wenn er sich gegen die Anforderungen des Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Müller, stellt, der gefordert hat, die unselige „Handreichung“ zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen des Freiburger Seelsorgeamtes, zurück zu nehmen. Nur noch mal zur Erinnerung: Der Präfekt der Glaubenskongregation, hat darauf hingewiesen, dass die Inhalte des Dokuments dahingehend der katholischen Lehre widersprechen, dass der Empfang der Eucharistie in die Gewissensentscheidung des – wiederverheirateten – Gläubigen gestellt wird und Gebetsfeiern für Wiederverheiratete eingerichtet werden können. Müller weist auch darauf hin, dass das Dokument wertvolle pastorale Hinweise enthalte, in den genannten Punkten aber lehramtlichen Aussagen widersprechen (siehe auch hier)

Nun mag man sich ja überlegen, ob die Aussage, wiederverheiratete Geschiedene sollten zwar pastoral intensiv begleitetet werden, sie seien aber nicht zur Eucharistie zugelassen, christlich sei. Dazu hatte Bischof Müller in gleichem Zusammenhang eine Zusammenfassung lehramtlicher Äußerungen im Osservatore Romano eingestellt, die die Legitimität der kirchlichen Lehre untermauert. Betrachtet man das aber mal ganz neutral – fällt mir zugegeben schwer – dann kann innerhalb der Kirche grundsätzlich jede Aussage, die nicht dogmatisch formuliert ist, diskutiert werden. Über eine kirchliche Lehre zu diskutieren ist aber etwas anderes, als sie einfach zu ignorieren.

Im „Konradsblatt“, der Freiburger Kirchenzeitung, wird nun nach einem Bericht von kath.net der Erzbischof mit folgenden Worten zitiert:

Dass sich der Diözesanrat „nicht allzu lange“ mit diesem Vorgang beschäftigte, so berichtete das „Konradsblatt“ weiter, „lag vielleicht auch an der klaren Botschaft von Erzbischof Zollitsch, der persönlich dazu Stellung nahm und deutlich machte, dass es in Sachen Handreichung nichts zurückzunehmen gibt. Die Freiburger Initiative verstehe sich als Beitrag zur derzeit laufenden Diskussion über dieses Thema. Das Erzbistum wolle ‚konstruktive Impulse‘ geben im Blick auf eine eigens zu diesem Thema eingerichtete Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz wie auch im Blick auf die für den Herbst 2014 geplante Bischofssynode in Rom, betonte der Erzbischof und unterstrich die Notwendigkeit, zum Wohl der betroffenen Menschen ‚theologisch und pastoral verantwortbare Wege zu entwickeln‘.“

Denn „neben einer Verstärkung der Ehepastoral sei es eine ‚wichtige und zentrale Aufgabe der Kirche, Geschiedene, die zivil wieder heiraten, mit ihren Fragen und Sorgen nicht sich selbst zu überlassen, sondern ihnen zu helfen und in die kirchlichen Gemeinden zu integrieren‘, so Robert Zollitsch. Ausdrücklich unterstütze der Erzbischof die kürzlich vom Münchner Kardinal Reinhard Marx geäußerte Überzeugung, ‚dass der Präfekt der Glaubenskongregation die Diskussion nicht beenden kann‘ und die Diskussion über dieses Thema ‚in der ganzen Breite‘ weitergehen werde.“

Man staunt über soviel zur Schau gestellte Renitenz gegen katholische Lehren bei einem Bischof, noch dazu, jedenfalls bis zur im kommenden Jahr anstehenden Wahl eines Nachfolgers, des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.

Aber eins nach dem anderen: Wer das Dokument des Seelsorgeamtes liest, der stößt in der Tat auf gute und wichtige Hinweise, wie geschiedene und zivil wiederverheiratete Katholiken in die Kirche eingebunden sein können, wie eine entsprechende Begleitung erfolgen kann. Streicht man die strittigen Punkte heraus, dann handelt es sich um ein gutes Dokument, in dem die Betroffenen wertgeschätzt werden und bei dessen Anwendung eine Glaubensstärkung erfolgen kann. Das hat Erzbischof Müller auch nicht bestritten sondern darauf sogar, in anderen Worten aber doch deutlich, hingewiesen. Und - deshalb reite ich darauf so rum - das ist ein Verdienst der Autoren dieses Dokuments!

Dann gibt es aber die entsprechenden Abschnitte, in denen den Betroffenen der Empfang der Eucharistie als persönliche Gewissensentscheidung zugestanden wird. Bischof Müller weist darauf hin, dass es sich dabei um eine Gewissensdefinition handele, die nicht eine christliche ist. Insofern kann es auch bei den Betroffenen keine richtige, gute Entscheidung gegen die Lehre der Kirche geben – es sei denn, sie wäre ihnen nicht bekannt, was aber an dieser Stelle nicht thematisiert ist. Die kirchliche Lehre, nach der die Ehe ein nicht auflösbares Sakrament ist, bedeutet im Fall des Ehebruchs, und der liegt folgerichtig bei einer zivilen Wiederverheiratung vor (eine „Josefsehe“ mal außen vor gelassen), dass sich die Betroffenen im Zustand der schweren Sünde befinden. Das betrifft – nur nebenbei bemerkt – nicht nur wiederverheiratete Geschiedene, sondern jeden, der eine schwere Sünde auf sich geladen hat, bei einer Eheschließung wird dies nur quasi offiziell und für jeden nachvollziehbar. Und in diesem „Zustand“ ist der Empfang der Eucharistie, der Empfang des Leibes Christi, der für unsere Sünden am Kreuz gestorben ist, ausgeschlossen.

Wollte man dies ändern, müsste man sich also über Änderungen am Gewissensbegriff oder in der sakramentalen Bedeutung der Ehe oder der Eucharistie verständigen. Ausgeschlossen ist das vielleicht nicht, aber auch als katholischer Laie kann man erkennen, dass solche Änderungen nicht mal eben durchgeboxt werden – im Rahmen der Glaubenslehre der Kirche werden solche Fragestellungen im Verlauf von Jahrzehnten oder Jahrhunderten geklärt. Wenn Erzbischof Zollitsch nun also das Papier seines Seelsorgeamtes als „Beitrag zur derzeit laufenden Diskussion über dieses Thema“ verniedlicht, mit der man „‚konstruktive Impulse‘ geben [wolle] im Blick auf eine eigens zu diesem Thema eingerichtete Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz wie auch im Blick auf die für den Herbst 2014 geplante Bischofssynode in Rom“, dann muss man, mir fällt keine Alternative ein, davon ausgehen, dass er bewusst gegen die katholische Lehre argumentiert. Ein veröffentlichter Leitfaden, der nun auch zur Anwendung kommt, ist eben kein Diskussionsbeitrag sondern schafft Fakten: Er schafft Verwirrung unter Gläubigen, die nicht mehr wissen, ob denn nun die katholische Lehre gelten soll oder eine Handreichung des Seelsorgeamtes Freiburg. Er schafft Gewissensnöte bei denen, die sich ihrer Handlungen nicht mehr sicher sind, auch und vor allem bei Seelsorgern, die sich der katholischen Lehre verpflichtet fühlen und nun nicht mehr sicher sind, ob sie den Betroffenen mit der Verweigerung der Eucharistie nicht unrecht tun. Und er sorgt (oder kann das tun) für eine Vielzahl von Gläubigen die hinsichtlich ihres Gewissens und ihres Glaubens an die Sakramente der Ehe und der Eucharistie in die Irre geführt werden.

Das zu verhindern ist übrigens eine Aufgabe der Glaubenskongregation. Deren Aufgabe ist es nicht, Hardliner gegen jede Neuentwicklung zu sein, sondern sich um die Reinheit der Lehre zu mühen, die sich aus der Bibel, der Überlieferung und den Aussagen des Lehramtes ergibt. Jede Abweichung davon schafft Verwirrung und bietet dem Teufel einen Türspalt, unsere Beziehung zu Gott, mal im Großen mal im Kleinen, zu stören. Darum geht es einem Erzbischof Müller, nicht darum, Kirchenmitglieder zu gängeln, und darum verlangt er die Rücknahme des Dokumentes. Dagegen zu verstoßen ist die Verantwortung, die der scheidende Erzbischof Zollitsch sich aufgeladen hat. Ich spreche ihm – wie auch Bischof Müller – nicht den guten Willen ab, konstruktiv auf die Betroffenen zugehen zu wollen. Es bleibt aber die Frage: Was treibt ihn, so zu handeln wie er es gerade tut?

Nachtrag: Neben Erzbischof Zollitsch und Kardinal Marx steht jetzt offenbar auch Bischof Stephan Ackermann, Trier, gegen die kirchliche Lehre auf

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Crono

Achtung: P.P.Datko r.K.KircheBashingVirus!

Gravatar: Joachim Datko

Vorab: Es gibt keinen Gott, es gibt keinen Götter!
Der r.-k. Kirche steht das Wasser bis zum Hals!

Zitat: "[...] die unselige „Handreichung“ zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen des Freiburger Seelsorgeamtes"

Es ist doch ganz einfach, man muss sich als intelligenter Mensch so etwas nicht antun! Der r.-k. Kirche steht das Wasser bis zum Hals! Dieses Jahr wird es wahrscheinlich knapp 150.000 r.-k. Kirchenaustritte in D geben. Zur Not kann man auch bei den Alt-Katholiken glücklich werden, wenn man unbedingt katholisch sein möchte. Die sind bezüglich der Ehe liberaler.

Siehe: http://www.alt-katholisch.de/information/haeufig-gestellte-fragen/ehe-scheidung-wiederheirat.html

Kirchliche Trauungen sind Randerscheinungen. In Deutschland gibt es pro Jahr ungefähr 380.000 Eheschließungen, davon nur ungefähr 1/4 auch kirchlich.

Gravatar: Tilda

Ist doch klar, die deutschen Bischöfe fürchten um die Kirchensteuer, die bei Austritt aus der Kirche wegfällt. Also schnell noch Fakten schaffen, damit die Geschiedenen -Wiederverheirateten in dem Verein bleiben. Eine Ehevorbereitung ist ja schon jahrelang vernachlässigt worden. Die Wenigsten wissen um das Sakrament der Ehe und dessen Unauflöslichkeit. Fremdgehen gehört doch heute zum guten Ton und wird gesellschaftlich akzeptiert- man kann ja nicht anders- was immer das heißt. Bis dass der Tod scheidet wird nicht mehr akzeptiert.

Gravatar: Winfried Schley

„Die kirchliche Lehre, nach der die Ehe ein nicht auflösbares Sakrament ist, bedeutet im Fall des Ehebruchs, und der liegt folgerichtig bei einer zivilen Wiederverheiratung vor (eine „Josefsehe“ mal außen vor gelassen), dass sich die Betroffenen im Zustand der schweren Sünde befinden.“

Genau das ist für mich eine Interpretationsfrage. Dass jemand seine alte Ehe bricht, wenn er sich auf eine neue einlässt, halte ich für unstrittig. Das bedarf sicher der Versöhnung durch das Bußsakrament. Dass es sich trotz Lossprechung aber um einen dauerhaften Ehebruch handelt, der mit jedem Sexualakt erneuert wird, halte ich für theologisch nicht zu Ende gedacht.

Es gibt auf dieser Welt neben dem leiblichen Tod auch einen geistigen Tod, wenn nichts mehr weiter geht, krank macht, die eigene Selbstauflösung beginnt, bis sich der Selbsterhaltungstrieb wehrt, altes Abgestorbenes loslässt und sich oft auch durchsetzt.

Für die Katholische Kirche besteht die theologische und kirchenrechtliche Herausforderung darin, ob das Sakramentale ihres Eheverständnisses auch dann gewahrt bleibt, wenn man den geistigen Tod in einer zerbrochenen Ehe als solchen anerkennt und wie man ihn für die Außenstehenden kirchenrechtlich festzurrt, ohne die vom Grundsatz her unauflösliche Ehe der Beliebigkeit des Partnerwechsels preiszugeben.

Dazu braucht man einigermaßen objektive Kriterien:
Wie wäre es z.B. mit einer Art Trauerperiode von sagen wir – symbolisch angelehnt an die Dreifaltigkeit – drei Jahren nach der Ehescheidung, in der das neu zu vermählende Paar sich aktiv am kirchlichen Gemeindeleben beteiligt, dabei regelmäßig den Sonntagsgottesdienst besucht und damit seinen ernsten Willen zu einem christlichen Leben unter den kirchlichen Sakramenten dokumentiert? Mit bischöflicher Erlaubnis könnte dann ein „Fest der Neukommunion“ ähnlich der Erstkommunion für die vollwertige Teilnahme zur Eucharistiefeier eingeführt werden. Eine erneute kirchliche Trauung könnte allerdings erst nach dem leiblichen Tod des früheren Partners stattfinden, um den Eindruck einer kirchlich abgesegneten Polygamie zu vermeiden.

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