Vorfahrt für Illegales

Kurz geklagt: Betrügen als Kavaliersdelikt. Es heißt, die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Doch das war einmal. Heute mahlen sie mal und mal nicht. Und wenn sie mahlen, mahlen sie, wie sie wollen ...

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Cartoon: toonpool.comEs heißt, die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Doch das war einmal. Heute mahlen sie mal und mal nicht. Und wenn sie mahlen, mahlen sie, wie sie wollen. Da wird eine französische Präsidentschaftskandidatin angeklagt und vom Europäischen Parlament zusätzlich ihrer Immunität beraubt, weil sie vor Jahren unstrittig wahre Dokumentarbilder über die Grausamkeiten des IS ins Internet gestellt hatte. Gleichzeitig werden politische wie unpolitische Gewalttäter, wenn sie denn überhaupt polizeilicher Verfolgung zum Opfer fallen, noch nach dem dritten Verbrechen mit Bewährungsstrafe davon geschickt. Ein völlig neues Beispiel legislativen und judikativen Versagens, das vor einigen Tagen durch die Presse ging, belegt jetzt, wie scheißegal den Eliten des Niedergangs Gerechtigkeit und Sicherheit des Bürgers ist.

Rund 1600 Manipulationsversuche bei der Führerscheinprüfung werden jedes Jahr bekannt, ohne dass es den Behörden möglich ist, die Betrügereien strafrechtlich zu verfolgen. Dabei handelt es sich nicht um den klassischen Spickzettel, sondern um organisierte, hightechgestützte Bandenkriminalität. Die Berliner Morgenpost berichtet von einer 22-jährigen Kosovarin (erstaunlich immerhin, dass die Herkunft der nicht schon immer hier Lebenden erwähnt wurde), die im Sauerland komplett verkabelt und mit Minikamera in die Prüfung marschierte und einen Kopfhörer so tief im Ohr versenkt hatte, dass er von einem Arzt entfernt werden musste.

Angesichts der Professionalität, mit der die Betrüger vorgehen, kann von einer um ein Mehrfaches höheren Dunkelziffer ausgegangen werden, womit locker die 1-Prozent-Schranke im Verhältnis zu allen Prüfungsvorgänge überschritten werden könnte. Zudem muss man annehmen, dass besonders Mehrfachdurchfaller Kunden bei den Banden werden, vermutlich also Menschen, die möglicherweise aus gutem Grund nicht auf die Menschheit als Autofahrer losgelassen werden sollten.

Weil jede dritte Prüfung schiefgeht, bearbeiten die Banden ein Feld von rund 500.000 potentiellen Kunden jährlich, die sie gezielt nach einer gescheiterten Prüfung ansprechen. Teilweise wird aber auch offen im Internet dafür geworben und zum Betrug aufgerufen. Während aber politisch inkonforme Gesetzestreue im staatlichen, oder vielmehr privat (im staatlichen Auftrag oder schlicht im Denunziationsmodus) konsequent verfolgt werden, zieht sich hier der Staat verantwortungslos aus der Verantwortung. Tatsächlich gehen sowohl die illegalen „Helfer“ als auch die ebenso illegalen Kunden kaum ein Risiko ein. Denn selbst wenn selten genug der Betrug enttarnt wird, ist die Polizei machtlos. „Es ist wie Schummeln in der Schule: Es hat kaum Konsequenzen", beklagt Arne Böhne vom TÜV Rheinland.

Eine Straftat ist der organisierte Führerscheinbetrug nach geltendem Recht deshalb nicht, weil kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Auch die Prüflinge haben strafrechtlich nichts zu befürchten und können sich unbescholten zur nächsten Prüfung und gegebenenfalls zum nächsten Betrug anmelden. Allein die Formulierung vom „wirtschaftlichen Nachteil“ ist ein Skandal. Wer die Verkehrsregeln nicht kennt, ist offensichtlich eine Gefahr für Leib und Leben von anderen. Und wenn es wie zum Glück meistens nicht zum Schlimmsten kommt, hat es doch zahlreiche Störungen des Verkehrsfriedens und der Abläufe zur Folge.

Und da ist ja noch das grundsätzliche moralische Problem: Was sind Regeln, Bestimmungen und Gesetze noch wert, wenn sie nicht nur ungestört gebrochen werden können, sondern dies von vornherein keine Konsequenzen hat. Wie ist es um die Rechtsfindung eines Landes bestellt, in dem der Apparat, der eigentlich der Gerechtigkeit verpflichtet ist, sich nicht einmal Gedanken darum macht, wie er seine Bürger vor Subjekten schützt, die sich in einem sensiblen Bereich über das mittels einer Prüfung gesellschaftlich organisierte Sozialverhalten erheben wollen.

Bisher funktioniert der Betrug nur bei der theoretischen Prüfung, lenken müssen die Kandidaten schon noch selber Und wahrscheinlich macht der ganze Aufwand sie nur nervöser, als sie ohnehin schon sind. Doch jeder Kandidat, der seine Inkompetenz damit erfolgreich verschleiert, und da sind wir weit jenseits einer Schul-Schummel-Scharade, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit im Allgemeinen und für unschuldige Opfer im Besonderen. Und jedes dieser Opfer kann sich dann bei einer moralisch und fachlich inkompetenten Justiz bedanken.

Mehr von Konrad Kustos gibt es hier: https://chaosmitsystem.blogspot.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hans Meier

Herr Kustos, die Parallelen zwischen den seltsamen Richtern und den untauglichen Fahrschülern sind ganz offensichtlich.
Es ist ein Deutschland-Witz, wie ein Bußgeld-Katalog im Straßenverkehr zur Anwendung kommt, um die Verkehrs-Teilnehmer zu melken, aber in den kriminellen Milieus verzichtet die deutsche Richterei, auf jegliche Bußgeld- und Haft-Strafen-Kataloge.
Es herrscht also Willkür vor Gericht, da gibt es für gleiche Verbrechen völlig verschiedene Verfahrens-Ausgänge.

Das entsteht wohl, weil der Pennäler studiert an der Uni Jura, also „auswendig lernen“ was in sogenannten „Repetitorien gepaukt wird“ und ist exakt auf den Jura-Professor als Prüfer zugeschnitten.
Die Abschlussarbeiten werden doch auch, dann von Spezialisten geliefert, denn Alles ist fein eingestielt und notfalls hilft die Böll-Stiftung, der Claudia und dem Uwe, einen „Doktor-Titel zu basteln“ damit sich die grüne Mama nicht mehr einkriegt, vor lauter Akademie und Freude.

Das Grundproblem ist aber, der Jurist war zu ungeeignet, um Mediziner oder Ingenieur zu werden.
Also ist er Theoretiker geworden so eine Sorte von Diplomschwätzer, mit politischen Netzwerken in denen sie sich nach oben schaukeln.

Vielleicht sollten die TÜV-Ingenieure das Berliner Bundestags-Parlament mal testen und natürlich auch alle Richter auf ihre Zulassungsfähigkeit alle zwei Jahre untersuchen plus neuer Plakette.

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