Von Gay-Torten und Pegida-T-Shirts

Wenn Gerichte oder die Medien entscheiden, welchen Auftrag ein Unternehmen anzunehmen hat, ist wieder mal die Freiheit in Gefahr.

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Gay-Pride-Torten sind ein Muss, Pegida-T-Shirts sind Autobahn – so oder so ähnlich lassen sich ein paar in Zusammenhang gesetzte Schlagzeilen zusammenfassen. Natürlich lassen sich beide nicht direkt vergleichen, natürlich entstammen die Hintergründe unterschiedlichen Rechtssystemen … und trotzdem: Es geht auch um die mediale Begleitung bestimmter Themen:

Vor einiger Zeit wurde berichtet, dass eine irische Bäckerei zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie sich weigerte, den Auftrag, eine Torte mit den Sesamstraße-Figuren Ernie und Bert und dem Spruch „Support Gay Marriage“ („Unterstützt die Homo-Ehe“) zu erstellen, ablehnte. Ebenfalls nicht lange her ist es, dass eine us-amerikanische Bäckerei zu nicht weniger als 135.000 $ Schmerzensgeld verurteilt wurde, weil sie es ablehnten, eine Hochzeitstorte für ein lesbisches Paar zu backen. In beiden Fällen argumentierten die Bäckereien mit ihrem christlichen Glauben, nach dem sie Homosexualität ablehnten. Einhellig die Beurteilung damals in den Medien: Das war Diskriminierung, die Verurteilungen sind richtig so!

Nun kann man sich trefflich darüber streiten, ob es eigentlich besonders sinnvoll ist, einen solchen Auftrag abzulehnen – die Presse ist einem jedenfalls sicher, und wie die Dinge nun mal liegen, ist die gegenüber solchen Aktionen wie gegenüber Christen generell nicht gerade positiv gestimmt. Der Sache Jesu ist mit so einem Vorgehen im Zweifel nicht gedient, möglicherweise hätte man auch wertschätzender mit den Auftraggebern umgehen können … aber die Details kenne ich gar nicht, kann also auch nicht beurteilen, wie ich gehandelt hätte. Generell bin ich aber der Ansicht, dass noch jedes Unternehmen und jeder Unternehmer selbst entscheiden können soll, wen er bedient und welche Aufträge er annimmt. Einen Kontrahierungszwang sollte es ganz generell nicht geben. Und wer dann Aufträge wie diese ablehnt, verpasst Umsatz und verschlechtert möglicherweise seine Reputation. Das sind die Konsequenzen eines freien Marktes. Und selbst, wenn man das Handeln der beiden Bäckereien nicht gutheißt: Wieso meinen Gerichte, festlegen zu können, welche Aufträge sie anzunehmen haben?

So kann ich es aus dieser Sicht auch der Firma „Spreadshirt“ nicht verübeln, dass sie sich weigerte, den Auftrag für ein T-Shirt mit dem Aufdruck „I love Pegida“ anzunehmen. Ich halte von Pediga nicht viel, von dieser Art T-Shirt noch viel weniger. Man mag trotzdem die Frage stellen, ob sich Bewegungen wie Pegida eigentlich außerhalb unseres Verfassungsrahmens bewegen, was die Entscheidung von „Spreadshirt“ nachvollziehbar machen würde. Da das bislang jedenfalls nicht der Fall ist, passt also der Druck-Firma die Gesinnung seiner Kundin nicht. Muss man nicht gut finden, aber auch hier sollte der Grundsatz gelten: Kein Kontrahierungszwang, niemand sollte gezwungen werden können, mit jemandem Geschäfte zu machen. Die Kundin ist zwischenzeitlich an anderer Stelle fündig geworden, wie wohl auch die Besteller der Gay-Marriage-Torte sicher anderweitig ihre Bitte erfüllt bekommen haben … der Markt funktioniert!

Nur diesmal reibt man sich als naiver Mediennutzer die Augen: Da ist kein Wort von Diskriminierung die Rede, kein Schmerzensgeld dafür, dass „Spreadshirt“ die Meinung der Kundin in einer Antwort als „rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Äußerungen“ betrachtet. Stattdessen Überschriften wie „So mutig reagiert eine T-Shirt-Druckerei auf eine Pegida-Anfrage“ beim Focus. Natürlich darf auch ein privates Nachrichtenmagazin schreiben, was die Redaktion will, aber ganz offensichtlich wird hier doch mit zweierlei Maß gemessen. Abgesehen davon, dass eine Ablehnung eines Pegida-Auftrags wohl kaum besonderen Mut erfordert, ist der Applaus in diesem Fall und die Kritik im anderen, nicht so einfach unter einen Hut zu bringen.

Offenbar scheint die Devise zu sein: Freiheit gilt nur so lange als verteidigungswürdeig, wie sie in der richtigen Gesinnung ausgefüllt wird. Eine Torte für eine homosexuelle Verpartnerung? Darf man nicht ablehnen! Ein T-Shirt für eine – meinetwegen – rechtslastige Bewegung? Muss man nicht machen! Sind von da aus nur ein paar Schritte bis zum „Darf man nicht machen“? Denn ein Unternehmen, das sich auf einen derartigen Auftrag einlässt, wird sich zukünftig medial an „Spreadshirt“ messen lassen müssen. Da braucht’s gar kein Verbot, das macht man dann – wenn der eigene Ruf nicht ohnehin schon „rechts“ ruiniert ist – von ganz alleine nicht mehr.

Ich finde die Ablehnung der Bäckereien, so wie sie sich in den Medien darstellen, nicht gut, hätte persönlich anders gehandelt. Ich mag Pegida nicht, und ich kann durchaus nachvollziehen, wenn ein Unternehmen aus grundsätzlichen Erwägungen solche Aufträge wie die für ein entsprechendes T-Shirt ablehnt. Aber das eine zu bejubeln und das andere zu verurteilen verheißt nichts Gutes mit Blick auf die Freiheit der Zivilgesellschaft und des Marktes.

Beitrag erschien auch auf: papsttreuerblog.de 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alice Schwarzer

Adolf - Hitler - Torten für von Homosexuellen adoptierte Kinder sind wahrscheinlich erlaubt und erwünscht. 1000 Jahre lebe der deutsche Lebensborn ...

Schadenersatz und Schmerzensgeld? Jetzt soll die nackte Kanone Arzberger erst einmal 20.000.000 USD an Frau Pam Robinson bezahlen. Das ist der Betrag, auf den sie klagt.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-64949404.html
http://www.stern.de/panorama/star-geiger-stefan-arzberger-wird-in-new-york-der-prozess-gemacht-6309014.html

Gravatar: Marc Bisop

Boykottiert "Spreadshirt" !

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