Von der Schuldenbremse zur Sparregel

Hohe Staatsschulden sind und bleiben eine gewaltige Last für den Bürger, die Wirtschaft, aber auch den Staat, dessen Handlungsspielraum durch immer höhere Schulden immer weiter in Bedrängnis gerät.

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Nicht erst die europäische Schuldenkrise, die Krisen der südeuropäischen Schuldnerländer und die daraus folgenden kostspieligen Finanzmarktinterventionen der EU-Staaten haben bewiesen, dass an einer sparsamen Haushaltspolitik kein Weg vorbei führt. Doch auch wenn diese Erkenntnis in der Politik mehr und mehr Raum greift, fehlt es bislang an pragmatischen Regeln, eine Sparpolitik zuverlässig in die Tat umzusetzen. Daher hat die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit den Heidelberger Ökonomen und Mitarbeiter des Walter-Eucken-Instituts in Freiburg i. Br. Jan Schnellenbach damit beauftragt, eine einfache, praktikable und vor allem an klare und allgemeine Grundsätze gebundene Spar- und Steuerregel (Haushaltsregel) zu entwerfen, mit deren Hilfe ein vorausschauender Schuldenabbau realisierbar ist.

Inhalt der Studie ist ein Vorschlag für eine einfachgesetzliche Spar- und Steuerregel sowie deren Überprüfung auf praktische Umsetzbarkeit. Zudem werden ihre finanzpolitischen und gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen skizziert. Die Sparregel beinhaltet eine Obergrenze für zulässige Ausgaben nach Maßgabe der Ist-Steuereinnahmen eines vorangegangenen Referenzjahres und regelt die Verwendung von Zuwächsen der Steuereinnahmen zur Schuldentilgung oder zur Finanzierung von langfristig wachstumswirksamen öffentlichen Investitionen. Ergänzend dazu kommt eine Begrenzung des Besteuerungsspielraums in Form eines Moratoriums über die bisherige Besteuerung und eine gesetzliche Verankerung des Halbteilungsgrundsatzes zum Einsatz. Im vorliegenden Kurzgutachten liegt der Schwerpunkt auf der Untersuchung der Sparregel.

Eine Anwendung dieser Sparregel würde je nach gewählter Alternative nicht nur eine regelgebundene Reduktion der Staatsausgaben bedeuten, verbunden mit einer Stärkung der Entscheidungskompetenz des Finanzministers gegenüber den Fachressorts der Bundesregierung, sondern auch einen raschen Abbau des Schuldenstands und der Schuldenquote implizieren. Der durch die Anwendung der Sparregel entstehende Investitionsspielraum sollte möglichst Investitionsprojekten zugutekommen, die langfristig positive Effekte auf das Wirtschafts- und Wohlstandswachstum erwarten lassen, wie etwa öffentlich finanzierte Bildung und Forschung.

Beitrag zuerst erschienen auf liberalesinstitut.wordpress.com.

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