Verletzte Gesetze

Das Milieu stellt sich über das Gesetz und beschädigt damit die Demokratie.

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Der Begriff Rechtsstaat hat etwas Janusköpfiges: Einerseits klingt er in unseren Ohren etwas spießig, andererseits sind wir froh, dass wir ihn haben. Aber haben wir ihn noch? Mehr und mehr, das sehen wir nicht nur in der Flüchtlingskrise, ersetzen die jeweiligen Autoritäten rechtsstaatliche Regeln durch persönlichen, subjektiv moralisch legitimierten Aktionismus. Es gehört zu den Gesetzmäßigkeiten des Niedergangs, dass Menschen in ihrer Hybris sich über die in Generationen gewonnene kollektive Weisheit hinwegsetzen. Ein gutes Beispiel dafür ist der katholische Oberhirte Deutschlands, Kardinal Marx, der die Öffnung der Grenzen durch Angela Merkel mit den Worten lobte: „Sie hat sich sogar über das Gesetz hinweggesetzt. Das gehört auch zur politischen Führung!“ Nun mag der Klerus seit jeher eher himmlischen denn weltlichen Gesetzen verpflichtet sein, doch allein, dass er einen solchen Satz zu formulieren wagt und dabei kaum Widerspruch findet, zeigt, dass unser Rechtssystem sich im Prozess der Demontage befindet.

Marx begründete unsäglicherweise auch noch sein Statement. Es gebe Situationen, wo man handeln müsse, um nicht langfristig die Identität Europas zu beschädigen. Es gibt also nach bischöflicher Erkenntnis irgendwelche Situationen, in denen irgendwelche Leute irgendwie handeln müssen, um nicht irgendeine Identität Europas irgendwie zu beschädigen. Gesetze aber werden in einer Demokratie genau deshalb erlassen, um solch einer verbalen und intellektuellen Willkür nicht ausgeliefert zu sein. Das stört die entfesselte Elite des Niedergangs wenig, beugt sie sich doch weder dem Willen der Menschen noch der Vernunft oder wenigstens den Gesetzen, jedenfalls solange sie sie nicht selber erlassen haben.

So mag auch die Führung der Landespolizei Schleswig-Holstein gedacht haben, als sie auf dem ersten Höhepunkt der Migrationswelle illegalen Grenzübertritt per Anordnung für legal erklärte und sich dabei auf eine „Kanzlerin-Erklärung“ und „faktisches“ Behördenverhalten berief. „Diese durch Kanzlerin-Erklärung und faktisches Verhalten deutscher Behörden beim Grenzübertritt nach Deutschland ‚eingeladenen’ Flüchtlinge machen sich nicht strafbar, weil Grenzübertritt und Aufenthalt gerechtfertigt sind. Der Anfangsverdacht strafrechtlichen Verhaltens ist während des gesamten Aufenthaltes in Schleswig-Holstein deshalb bis auf weiteres nicht gegeben.“

Also gerechtfertigt, weil es gerechtfertigt ist. So tautologisch rechtfertigten früher die Studentenkommunisten vom KBW (mit Winfried Kretschmann und Reinhard Bütikofer) ihr Tun: „Es ist gut, weil es richtig ist.“ Mit einer solchen Parole maßen sich Strafverfolgungsbehörden in der Folge der Anmaßung einer außerhalb jeder Kontrolle agierenden Bundeskanzlerin das Recht an, Recht außer Kraft zu setzen. Die deutschen Richter machen sich in der Regel zu Spießgesellen solchen Treibens, die nichts anderes darstellt als ein erster konkreter Schritt hin zur Abschaffung des Rechtsstaates und der auf ihn angewiesenen Demokratie.

So argumentierten die Rechtsverdreher der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf im Herbst vergangenen Jahres entgegen der Rechtsauffassung des Bundesamtes für Migration, auch nichtverfolgten Syrern müsse über subsidiären Schutz hinausgehendes Asyl gewährt werden, da sie ja bei Ablehnung des Antrags im Nachhinein mit Verfolgung in Syrien zu rechnen hätten. Das war nicht mehr als eine paradoxe und obendrein auf falschen Behauptungen fußende Konstruktion zur Durchsetzung eigener moralischer Flausen. Die Oberverwaltungsgerichte in Münster und auch in Schleswig sahen es zum Glück genau andersherum, so dass es dazu bisher immerhin noch keine einheitliche „Recht“sprechung gibt.

Egal, wie es am Ende ausgeht, zeugt dies vom „Rechtsverständnis“ unserer hochgeschätzten Rechtspfleger. Tatsächlich hat diese Rechtsunsicherheit dazu geführt, dass schon Ende November 32.000 von 113.000 Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz gegen die Regelung geklagt und das Rechtssystem aufwendig und in der Regel erfolgreich beschäftigten. Eine Demokratie ohne funktionierendes Rechtssystem hat ein Problem. Das zeigt sich auch jenseits der Flüchtlingsfrage, wenn junge Rechte, zu Recht oder zu Unrecht, dass soll hier nicht das Thema sein, für Monate wegen sogenannter Propagandaverbrechen in den Knast gehen, aber junge Migranten als Wiederholungstäter schwere Gewalttaten begehen und wiederholt wieder mit Bewährungsstrafen davonkommen.

Denken wir nur als beliebiges Beispiel an den Fall des damals 20-jährigen Mohammed, der mit zwei Freunden in Berlin einer 42-jährigen Fremdsprachenkorrespondenten den Weg verstellte und diese dann zusammenschlug. Er nannte das verharmlosend und uneinsichtig „eine Klatsche geben“, und er wäre „eben schlecht drauf“ gewesen. Die Staatsanwältin (!) sah das wohl ähnlich lax und beantragte sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung, schließlich seien „die Jugendstrafanstalten ohnehin pickepackevoll mit jungen Migranten“. Die Jugendrichterin kannte Mohammed schon, schließlich war er schon zweimal angeklagt. Die 40 Stunden Freizeitarbeit für Betrügerei hatte er damals einfach nicht angetreten, für die Körperverletzung erhielt er nun 15 Tage Dauerarrest, die Strafe galt aber wegen der Untersuchungshaft als abgegolten. Wir können nur hoffen, dass sich die Fremdsprachenkorrespondentin rechtzeitig vor Ende des Verfahrens vor den moralischen Siegern in Sicherheit gebracht hat.

Was für die Rechtsauffassung im kleinen gilt, gilt auch für die im großen. Obwohl auch für jeden ideologiefreien juristischen Laien offensichtlich war, dass die Bundesregierung bei ihrer Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik relevante deutsche Gesetz ignoriert und gebrochen hatte, wir werden darauf demnächst noch eingehen, weigerte sich das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Beschwerde der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ zu verhandeln. Wohl gemerkt: Sie hat die Beschwerde nicht abgewiesen oder anderslautendes Recht gesprochen, sondern sie einfach ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

Willkür nennt man es, wenn Macht ausgeübt wird, ohne sich an rechtliche Rahmenbedingungen zu halten, und es nicht einmal für nötig angesehen wird, auf Kritik argumentativ zu reagieren. Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Verfassungsorgan und Teil der judikativen Staatsgewalt, aber es fühlt sich nicht zuständig, wenn der Vorwurf erhoben wird, es werde gegen den Geist der Verfassung gehandelt.

Wenn das Recht im Rechtsstaat an Wert verliert, bleibt dies natürlich nicht auf die Rechtsprechung beschränkt. Mangelndes Rechtsverständnis, um nicht zu sagen Rechtsbeugung, gilt mehr und mehr als schicklich, wenn es denn nur modemoralisch „legitimiert“ ist. Weil die Bundesregierung sich besorgt über eine fremdenfeindliche Stimmung in Ostdeutschland geäußert hatte, rasselte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) mit dem Säbel und kündigte an, verstärkt auf Polizei und Staatsschutz vor Ort zu setzen sowie auf Richter, die entsprechende Strafen verhängen.

Soweit die auch anderswo praktizierte Reduzierung bürgerlicher Freiheiten, doch dann verplapperte sich der höchste Brandenburger Staatsdiener auf die besorgte Frage hin, warum denn der Osten nun so fremdenfeindlich sei. Man führe, so die erstaunliche Antwort, in Brandenburg die Statistik eben ein wenig anders als zuvor: „Bei der Polizei wird jeder Übergriff, bei dem nicht ausdrücklich erwiesen ist, dass er keine rechtsextreme Motivation hat, in die Statistik hineingezählt.“ So wird also durch gefälschte Daten ein ganzes Bundesland öffentlich und amtlich diskriminiert, nur um den Aufbau der Gutmenschendiktatur zu rechtfertigen. Für Woidke moralisch einwandfrei, denn „Repression und eine starke Zivilgesellschaft“ gehörten zusammen.

Bisweilen wird auch nationales Recht unter Verweis auf europäisches oder internationales Recht gebrochen, auch dazu bald mehr. Dabei haben diese internationalen Regeln offensichtlich eher appellatorischen als rechtsverbindlichen Charakter und verzichten deshalb auch auf die der Juristerei sonst übliche etwas mühsame Präzision. Nationale Gesetze in einer Demokratie sind aber legitimiert durch die im jeweiligen Land wirkenden demokratischen Gewalten. Internationale Regeln werden von Fachleuten und Lobbyisten erlassen, ohne dass das Staatsvolk darauf einen Einfluss hätte. Bei den genannten Negativbeispielen und den sie beschreibenden Zuständen bleibt stattdessen als gemeinsamer Nenner die moralische Selbstabsolution der Handelnden, die Abwertung und sukzessive Außerkraftsetzung der bisher gültigen Rechtsgrundlagen, aber auch  die Willkür, mit der altes Recht durch neue moralische Beliebigkeit ersetzt wird.

Mehr von Konrad Kustos gibt es hier: https://chaosmitsystem.blogspot.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Klaus Kolbe

Aus Wikipedia u. a.:

»Die Bezahlung der römisch-katholischen und evangelisch landeskirchlichen Bischöfe erfolgt jedoch nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern durch das jeweilige Bundesland – mit Ausnahme Hamburgs und Bremens.«

Naheliegendes Fazit: „Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing’“!

Der deutsche Papst, Benedikt der XVI., hat sich in einer Rede im Bundestag, in der er den heiligen Augustinus zitierte, u. a. einmal so geäußert:

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande.«

Und hier geht es noch einmal um Recht und Gesetz:

https://www.youtube.com/watch?v=cmRK0HIjnaQ


Und Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Ordinarius des Öffentlichen Rechts der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, sagte einmal u. a. (sinngemäß):

»Wichtig ist es, in einem Rechtsstaat zu leben. Der kann die äußere Form einer Demokratie haben, muß aber nicht.«

Gravatar: Markus Evers

Herr Kustos,

das Lesen Ihrer Essays ist immer wieder ein Genuss für den Verstand. Sie erstellen Thesen, belegen diese und führen daraus Schlussfolgerungen. Genauso muss es sein. Weiter so!!!!

Gravatar: RAFAMedR Martin Schmid

Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass die BRD ein Rechtsstaat ist. Sie ist es natürlich nicht - interpretiert im Sinne von Vernunft und Gerechtigkeit Kant, Hegel usw.
Man könnte sich durch direktere Demokratie a la Schweiz Volksabstimmungen über alles und jedes usw. etwas einem Rechtsstaat annähern, aber bringen Sie mal drei Bürger der BRD unter einen gemeinsamen Regenschirm ... ausgeschlossen.

Gravatar: Keno tom Brok

"Sie hat sich sogar über das Gesetz hinweggesetzt. Das gehört auch zur politischen Führung!"

Ja klar - in einer Diktatur. Und de facto leben wir in einer, siehe die heutige Ernennung des Bundespräsidenten (12.02.2017), als "Wahl" getarnt.

Gravatar: ropow

Es ist ja nicht nur Merkels bedenkenlose Verletzung von Artikel 16a Abs. 2 des Grundgesetzes (kein Asylrecht bei Einreise aus sicheren Drittstaaten), die Marx so sehr begeistert, auch das in Artikel 2 Abs. 2 GG garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit interessiert ihn nicht, wenn es um die Beschneidung wehrloser Kinder geht. Auch da ist er sich mit Merkel einig, dass nur „Komikernationen“ (Merkel) ihre Kinder vor dieser Verstümmelung schützen würden.

Geradezu absurd wird es aber, wenn Marx & Co. als „Befürworter des Kirchenasyls der Überzeugung sind, dass das im Grundgesetz garantierte Asylrecht nicht umgesetzt werde, und versuchen, dieses Recht vorübergehend zu schützen, bis jeweils eine Lösung gefunden worden sei“, dass sie also Artikel 20 Abs. 4 GG (Recht auf Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die durch das GG beschriebene Ordnung zu beseitigen) ausgerechnet dann als Rechtfertigung für das Kirchenasyl heranziehen, wenn Artikel 16a Abs. 2 GG tatsächlich eingehalten wird:

http://www.apd.info/2015/02/16/kirchenasyl-in-uebereinstimmung-mit-dem-grundgesetz/

Für die eigenen Interessen wird das lästige Grundgesetz von Merkel, Marx & Co also nach Belieben gebrochen und uminterpretiert, denn so wie es ist, stört es offenbar nur - oder wie Pofalla es seinerzeit ausdrückte: „Ich kann den Scheiß nicht mehr hören“ - Kanzleramtsminister Ronald Pofalla im Oktober 2011

Und ausgerechnet dieses mehrfach vergewaltigte Grundgesetz, sein Wertekanon und der schändliche Umgang mit ihm, soll die Grundlage für den Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft bilden - seine Leitkultur.

Gravatar: Ulli P.

Was muss passieren, dass wir aus dieser Spirale nach unten überhaupt wieder herauskommen?

Gravatar: Tomas Poth

Es wird noch viel Geduld und Kraft erfordern um das Grün-Rote strukturelle Meinungs- und Stimmungs-Kalifat in Deutschland zurückzudrängen.

Gravatar: Aufbruch

„Sie hat sich sogar über das Gesetz hinweggesetzt. Das gehört auch zur politischen Führung!“
Und das vom Oberhirten der Katholischen Kirche in Deutschland. Ist diesem Menschen überhaupt bewusst, was er da sagt? Wenn er sich dessen bewusst ist, wundert es mich nicht, dass er glaubt, dass es zur Führung der Kirche gehört, sich über das Gesetz Christi hinwegzusetzten. Jesus war ein vollkommen unpolitischer Mensch. Er respektierte die Gesetze der römischen Besatzer und hielt seine Jünger an, diese zu beachten. Was machen unsere Oberbischöfe? Sie begrüßen die Gesetzesübertretungen Merkels. Nicht nur das. Sie verleugnen Jesus, indem sie ihre Kreuze bei einer Begegnung mit Muslimen verstecken. Auch Petrus hatte Jesus verleugnet. Der aber weinte bitterlich, als er es erkannte. Da lobe ich mir den Katholischen Oberhirten von Ungarn, der sagte, dass er auch die Wölfe, respektiere, da sie Geschöpfe Gottes seien, dass man sie dennoch nicht an die Schafe lasse.

Rechtsmissachtung wird leider ein immer größeres Problem in unserer Gesellschaft.

Gravatar: Hans Meier

Vielleicht sind die Motive der Bischöfe, so einfach wie schon immer, in der Vergangenheit.
Ihre Klöster brauten z. B. Bier, ihre Mönche waren die billigsten Arbeitskräfte, und die Bischöfe wurden sehr reich und mächtig.
Sie übten Einfluss auf der Herrscher und diese bogen sich die Rechtsgrundlagen so zurecht, wie sie es brauchten, um die Bevölkerung auszunehmen.
Auf heute übersetzt, hat die Kanzlerin zum Feudalismus zurückgefunden, ihre „Hof-Narren“ sind über das Listenmandat, total von ihr abhängig.

Denn alle Partei-Vorsitzenden, regeln die Listenplatz-Reihenfolge, und somit werden nur „die gerissesesten, skrupellosen Strippenzieher“, Partei-Vorsitzende.

Die Richterämter werden nach Partei-Proporz vergeben, weshalb der Herr https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Vo%C3%9Fkuhle
auch die Füße ganz ruhig hält, er versteckt sich sozusagen.

Was bei dem aktuellen Justiz-Minister, ins Konzept derer passt, die den Marsch durch die Institutionen antraten, um die Gesellschaft zu verändern.

Also etwa 68er-Stile. Der „Fingerabdruck“ dieses Stils, ist die überbordende Emotionalität und das Fehlen einer rationalen Balance, die die Folgen berücksichtigt, die durch politischen oder bischöflichen Irrsinn entstehen, wenn der Rechts-Staat ausgehebelt wird.

Die Profiteure der Grenzenlosigkeit sind auszumachen.
Von der SPD steht da die Arbeiter-Wohlfahrt mit großen Kellen am Start um „Sozial-Brei“ auf private Konten zu schöpfen.
Bei den Bischöfen sind es die Caritas, die Diakonie und weitere Vereine die fleißig am Flüchtlings-Geschäfts-Model mit mehr Personal und größeren Summen jonglieren.
Bis hin zu den Haushalten, die einige „sogenannte Jugendliche Flüchtlinge“ halten, um wesentlich mehr Einnahmen zu kassieren, wie sie durch berufliche Arbeit erzielen können, und sich fürstlich sanieren lassen.

Frau Merkel beherrscht ihr Geschäft, sie erzeugt gezielt Abhängigkeiten, um als Domina den Spitzen-Posten zu besetzen.
Wer als „Sozial-Brei-Abschöpfer“ oder als „Klima-Klingeling-Vergütungs-Profiteur“ von der Frau abhängig ist, wird ihren Machterhalt, mit allen Mitteln betreiben.
Denn sie bringt zig Milliarden ins Rollen und die Lobby zeigt sich begeistert und wird sich garantiert erkenntlich zeigen, um sich bei den Parlamentariern mit Millionen an Schmiergeld zu bedanken.

Allerdings betrifft das eben nicht die Mehrheit der Bevölkerung, sondern eine sehr dünne Schicht von Charakter-Masken, ohne der Bevölkerung Gutes zu gönnen, sondern sie auszunutzen.

Gravatar: Thomas Rießler

Merk(el)würdig ist dieser failed state mit seinen fake news.

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