Verfassungsfeinde?

In der Quotendiskussion wird zum Verstoß gegen das Grundgesetz aufgerufen.

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Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes besagt: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Mensch dürfen demnach aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit weder benachteiligt noch bevorzugt werden. Quoten bevorzugen eine Gruppe gegenüber anderen Gruppen und sind deshalb verfassungswidrig.

Die Befürworter der Frauenquote berufen sich auf Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Die Unterrepräsentanz von Frauen in einigen Bereichen wird als ein solcher Nachteil betrachtet, dem mit einer Quote begegnet werden muss. Die Befürworter der Quote nehmen als selbstverständlich an, dass die Unterrepräsentanz von Frauen eine Folge ihrer Diskriminierung ist. Diese Annahme ist nicht nachgewiesen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine flächendeckende und systematische Diskriminierung von Frauen in Wirtshaft, Wissenschaft und Politik besteht. Diese Unterrepräsentanz kann auch die Folge davon sein, dass sich Frauen für bestimmte Arbeitsbereiche weniger als Männer interessieren, dass sie andere Lebensentwürfe als Männer haben oder dass es in bestimmten Arbeitsbereichen mehr besser qualifizierte Männer als Frauen gibt. Diskriminierungen gibt es in Einzelfällen: Sie betreffen sowohl Frauen als auch Männer. Gegen solche Diskriminierungen kann die einzelne Frau und der einzelne Mann rechtlich vorgehen (dafür braucht man übrigens keine Gleichstellungspolitik). Fazit: Unterrepräsentanz muss nicht Diskriminierung bedeuten. Damit bricht die Argumentation der Quotenbefürworter zusammen. Und es gilt weiter Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes.

Politikerinnen und Politiker, Journalisten und Journalistinnen, Manager und Managerinnen sowie andere Verantwortliche, die sich für die Frauenquote aussprechen, rufen somit zum Verstoß gegen das Grundgesetz, also zu verfassungsfeindlichen Handlungen, auf. Ich bin kein Jurist, aber müsste man nicht diese Personen wegen Verfassungsfeindlichkeit verklagen? Und noch eine Frage: Wie soll es in der Bundesrepublik verfassungstreue Bürger geben, wenn die Vertreter der „Eliten“ auf die Verfassung pfeifen?

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rudi Gems

Das Problem liegt in der Praxis. An den Parteien, kann man studieren, wo eine solche Gleichmacherei hinführt. Wenn man die Gleichmacherei, bis in den letzten Ortsverein trägt, geht die Gleichmacherei, auch bis in die höchsten Spitzen. Wenn schon beim Ortsverein, die paar Frauen, hochgradig berücksichtigt werden, berücksichtigen sie sich gegenseitig, auf allen Stufen, bis in die höchsten Abteilungen. Bei den Grünen und bei den LINKE, kann man sehr gut beobachten, wohin das führt. Bei deren Parteitagen, ist der Saal, voller weiblicher Delegierter, mit ein paar Feigenblattmännern, als "Ausgleich".

Dadurch wird das Gleichheitsprinzip auf den Kopf gestellt. Wenn man dann noch das Risiko betrachtet, das es bei Frauen, offensichtlich eine natürliche Teilsperre, gegen einige Qualifikationen gibt, kann man sich aktuelle Probleme, durchaus erklären.

So kann man nicht nur bei den vielen Politikerinnen, Mängel erkennen, auch bei Lehrerinnen, Juristinnen, Ärztinnen oder sonstigen Berufen, wo Frauen verstärkt eindringen, aber von den Grundvorrausetzungen, auf natürliche Grenzen stoßen.

Das Problem, ist überhaupt noch nicht erkannt. Lediglich in ein paar Zirkeln, wo man Problemen auf den Grund geht, wird darüber diskutiert. Die Öffentlichkeit, ist erst seit dem Erfolg der Piraten, von diesem Problem, sensibilisiert worden. Erfrischend, das die Piraten, trotz einiger Versuche aus der Emanzenszene, stark geblieben sind, und sich nicht auf solche Anliegen, wie "Geschlechtergerechtigkeit", eingelassen haben.

Auch das Anliegen der Frauen, nun in die Chefetagen des großen Geldes, eindringen zu wollen, macht Mut. Beim großen Geld, werden ständige Erfolge und Leistungen erwartet und gefordert. Ein Ausruhen auf Platzbesetzung, kann kaum Erfolge auf Dauer garantieren. Spätestens, wenn die 10. Quotenfrau, ein Börsenunternehmen gegen die Wand gefahren hat, wird man dort sehr schnell, Konsequenzen ziehen. Das lässt hoffen. Die Geduld (Ignoranz), die man in den Grundschulen, und in der Politik bewiesen hat, wird man beim Geldadel, wohl kaum durchstehen. Und ob in der Politik, noch lange ausgehalten wird, wird letztlich der Wähler entscheiden. Wenn bei Parteien, wo es absurde Frauenquoten gibt, die Prozente purzeln, wird es sehr schnell Änderungen geben, wovon wir heute, leider nur träumen können. Was wäre denn, wenn die Piraten, 2013, einen Frauenquotenwahlkampf machen würden?

Grüße, Rudi Gems

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Sehr richtig! Auch ich habe in Leserbriefen und Kommentaren schon wiederholt auf die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Frauenquote hingewiesen. Ich bin auch kein Jurist, aber vielleicht findet sich ja ein Jurist, der Anstoß an der Verfassungsfeindlichkeit dieser Politiker nimmt und der weiß, wie man die am besten verklagt. Im Übrigen kann jeder wegen Frauenquote abgewiesene männliche Bewerber vor dem Verfassungsgericht gegen seine Abweisung klagen.

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